Werbungskosten 2026: Was du absetzen kannst und wie viel es bringt
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Werbungskosten sind Ausgaben, die du hast, um dein Einkommen zu erzielen, zu sichern oder zu erhalten (§ 9 EStG) – zum Beispiel Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Für Arbeitnehmer zieht das Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag von 1.230 € ab (§ 9a EStG). Nur wenn deine Kosten höher sind, lohnt es sich, sie einzeln in der Steuererklärung anzugeben. Seit 2026 gibt es die Pendlerpauschale von 38 Cent schon ab dem ersten Kilometer, und Gewerkschaftsbeiträge zählen zusätzlich zum Pauschbetrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € im Jahr, für Rentner 102 €.
- Pendlerpauschale 2026: 0,38 € je Entfernungskilometer und Arbeitstag, ab dem ersten Kilometer.
- Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr.
- Werbungskosten senken das zu versteuernde Einkommen. Du sparst also deinen Grenzsteuersatz, nicht den vollen Betrag.
Pauschbetrag: was ohne Belege abgezogen wird
Das Finanzamt zieht von deinem Arbeitslohn automatisch mindestens 1.230 € Werbungskosten ab, auch wenn du keine Belege hast. Für Betriebsrenten und Pensionen (Versorgungsbezüge) und für Renten gilt jeweils ein Pauschbetrag von 102 € (§ 9a EStG). Liegen deine tatsächlichen Werbungskosten über dem Pauschbetrag, setzt das Finanzamt die höheren Kosten an.
Neu seit 2026: Gewerkschaftsbeiträge werden zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt (§ 9a Satz 3 EStG). Hast du zum Beispiel 800 € sonstige Werbungskosten und zahlst 300 € Gewerkschaftsbeitrag, werden 1.230 € + 300 € = 1.530 € abgezogen. Bis 2025 wären es nur die 1.230 € gewesen, weil die Summe von 1.100 € darunter lag.
Die wichtigsten Werbungskosten
Fahrten zur Arbeit (Pendlerpauschale)
Für jeden Arbeitstag, an dem du zu deiner ersten Tätigkeitsstätte fährst, kannst du 0,38 € pro vollem Kilometer der einfachen Strecke ansetzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Das gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, also auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Pro Jahr sind höchstens 4.500 € absetzbar – außer du fährst mit dem eigenen oder einem dir überlassenen Auto. Bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 €.
Fährst du mit Bus und Bahn und sind deine Ticketkosten höher als die Pauschale, kannst du stattdessen die tatsächlichen Kosten ansetzen (§ 9 Abs. 2 EStG).
Homeoffice und Arbeitszimmer
- Homeoffice-Pauschale: 6 € für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest und nicht in die Firma fährst, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Ein eigenes Arbeitszimmer brauchst du dafür nicht. Hast du dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz, gibt es die Pauschale auch an Tagen, an denen du zusätzlich auswärts arbeitest.
- Häusliches Arbeitszimmer: Die Kosten sind nur absetzbar, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit ist. Statt der tatsächlichen Kosten kannst du dann 1.260 € im Jahr pauschal ansetzen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG). Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale gibt es nicht gleichzeitig.
Arbeitsmittel
Werkzeug, Fachliteratur, typische Berufskleidung, ein Computer oder ein Schreibtisch sind Werbungskosten, soweit du sie beruflich nutzt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG). Kostet ein Arbeitsmittel ohne Umsatzsteuer nicht mehr als 800 € (mit 19 % Umsatzsteuer also bis 952 €), kannst du es im Jahr des Kaufs vollständig absetzen. Teurere Geräte werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 EStG).
Fortbildung und Studium
Kurse, Seminare und Fachbücher für deinen Beruf sind Werbungskosten. Bei einer Ausbildung oder einem Studium gilt: Werbungskosten sind die Kosten nur, wenn du schon eine Erstausbildung abgeschlossen hast oder die Ausbildung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stattfindet (§ 9 Abs. 6 EStG). Eine Erstausbildung oder ein Erststudium kannst du nur als Sonderausgaben absetzen, höchstens 6.000 € im Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
Dienstreisen und Verpflegung
Bist du beruflich unterwegs, kannst du Fahrtkosten, Übernachtungskosten und eine Verpflegungspauschale ansetzen, soweit dein Arbeitgeber sie nicht steuerfrei erstattet. Die Verpflegungspauschale beträgt 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit ohne Übernachtung und für An- und Abreisetage, 28 € für volle Tage mit 24 Stunden Abwesenheit (§ 9 Abs. 4a EStG).
Doppelte Haushaltsführung
Hast du einen eigenen Hausstand und wohnst wegen des Jobs zusätzlich am Arbeitsort, kannst du die Kosten der Zweitwohnung ansetzen, im Inland bis 1.000 € im Monat. Dazu kommt eine Familienheimfahrt pro Woche mit 0,38 € je Entfernungskilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG).
Weitere Beispiele
- Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
- Bewerbungskosten, etwa für Unterlagen und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen
- beruflich veranlasste Umzugskosten
- Reinigung typischer Berufskleidung
Beispiel: Wie viel Steuern du sparst
Sarah arbeitet im Büro und wohnt 25 Kilometer von ihrer Firma entfernt. 2026 fährt sie an 180 Tagen ins Büro und arbeitet an 40 Tagen im Homeoffice. Für Fachbücher und ein Seminar gibt sie 300 € aus.
| Werbungskosten | Betrag |
|---|---|
| Pendlerpauschale: 25 km × 0,38 € × 180 Tage | 1.710 € |
| Homeoffice-Pauschale: 40 Tage × 6 € | 240 € |
| Fachbücher und Seminar | 300 € |
| Summe | 2.250 € |
| davon über dem Pauschbetrag von 1.230 € | 1.020 € |
Sarahs zu versteuerndes Einkommen sinkt also um 1.020 €. Liegt es bei rund 40.000 €, spart sie nach dem Tarif 2026 321 € Einkommensteuer, dazu gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Steuerersparnis hängt von deinem Grenzsteuersatz ab – wie der funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Einkommensteuer. Zum Vergleich: Nach der Regel bis 2025 hätte Sarahs Pendlerpauschale für dieselben Fahrten nur 1.422 € betragen.
So machst du Werbungskosten geltend
- In der Steuererklärung: Arbeitnehmer tragen ihre Werbungskosten in der Anlage N ein. Belege musst du in der Regel nicht mitschicken, solltest sie aber aufbewahren, weil das Finanzamt sie anfordern kann.
- Schon während des Jahres: Du kannst dir einen Freibetrag in deine Lohnsteuerabzugsmerkmale eintragen lassen, dann sinkt die monatliche Lohnsteuer. Das geht nur, wenn deine Werbungskosten über dem Pauschbetrag – zusammen mit bestimmten Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen – mehr als 600 € ausmachen. Der Antrag ist vom 1. November des Vorjahres bis zum 30. November des laufenden Jahres möglich (§ 39a Abs. 2 EStG). Danach musst du in der Regel eine Steuererklärung abgeben.
Auch für zurückliegende Jahre kannst du Werbungskosten noch nachholen, wenn du freiwillig eine Steuererklärung abgibst. Welche Fristen dafür gelten, erklärt unser Ratgeber zur Abgabefrist der Steuererklärung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Werbungskosten-Pauschbetrag 2026?
1.230 € für Arbeitnehmer. Gewerkschaftsbeiträge werden seit 2026 zusätzlich berücksichtigt.
Wie viel bringt die Pendlerpauschale 2026?
0,38 € pro Entfernungskilometer und Arbeitstag. Bei 20 Kilometern und 200 Arbeitstagen sind das 1.520 € Werbungskosten. Wie viel Steuer du sparst, hängt davon ab, ob du über den Pauschbetrag kommst, und von deinem Grenzsteuersatz.
Kann ich Homeoffice und Pendlerpauschale für denselben Tag ansetzen?
In der Regel nicht. Die Homeoffice-Pauschale gibt es für Tage, an denen du überwiegend zu Hause arbeitest und nicht zur ersten Tätigkeitsstätte fährst. Eine Ausnahme gilt, wenn dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben?
Werbungskosten hängen mit einer Einkunftsart zusammen, etwa mit deinem Job. Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die das Gesetz trotzdem zum Abzug zulässt, zum Beispiel Versicherungsbeiträge, Spenden oder die Kosten einer Erstausbildung.
Lohnt sich die Steuererklärung, wenn ich unter 1.230 € bleibe?
Wegen der Werbungskosten allein nicht, denn der Pauschbetrag wird ohnehin berücksichtigt. Eine Erklärung kann sich aber aus anderen Gründen lohnen, etwa wegen Handwerkerleistungen, Spenden oder wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast.
Quellen
- § 9 EStG: Werbungskosten (Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, doppelte Haushaltsführung, Verpflegung)
- § 9a EStG: Pauschbeträge für Werbungskosten
- § 4 Abs. 5 Nr. 6b und 6c EStG: Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale
- § 6 Abs. 2 EStG: Geringwertige Wirtschaftsgüter (800 €)
- § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG: Kosten der Erstausbildung als Sonderausgaben
- § 39a EStG: Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
- Steuertipps: Steueränderungsgesetz 2025 – Änderungen ab 2026
