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Verlustvortrag

1 Artikel zum Thema „Verlustvortrag“.

Steuern

Verlustvortrag: So sparen Studierende und Azubis später Tausende Euro Steuern

Kosten für Master, Zweitstudium oder Zweitausbildung sind Werbungskosten. Fehlt das Einkommen, entsteht ein Verlust, den das Finanzamt feststellt und mit dem ersten Gehalt verrechnet. Wer den Verlustvortrag nutzen kann, was beim Erststudium gilt, wie weit du zurückgehen kannst und ein Rechenbeispiel.

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