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Steuern

Laptop absetzen 2026: Computer im ersten Jahr komplett als Werbungskosten

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Einen Laptop oder PC, den du für deinen Beruf nutzt, kannst du als Arbeitsmittel von der Steuer absetzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG) – und zwar im Jahr des Kaufs vollständig, egal wie teuer er war. Grund ist das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022: Danach darf für Computerhardware, Zubehör und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden. Nutzt du das Gerät auch privat, wird aufgeteilt; ohne genaueren Nachweis akzeptiert die Rechtsprechung eine Aufteilung von 50:50. Steuern sparst du aber nur, wenn deine Werbungskosten insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Computer, Laptop, Tablet, Monitor, Drucker und Software: voller Abzug im Kaufjahr möglich.
  • Private Nutzung bis etwa 10 % schadet nicht; sonst wird aufgeteilt, vereinfacht hälftig.
  • Ein Laptop allein bringt oft nichts, wenn die Werbungskosten unter 1.230 € bleiben.
  • Einen Laptop vom Arbeitgeber darfst du steuerfrei privat nutzen.

Was das BMF-Schreiben regelt

Das Bundesfinanzministerium lässt für Computerhardware einschließlich Peripheriegeräten sowie für Betriebs- und Anwendersoftware eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zu (BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022, IV C 3 – S 2190/21/10002 :025). Das gilt auch für Arbeitnehmer, die ein Gerät als Arbeitsmittel nutzen. Es wird nicht beanstandet, wenn der volle Betrag im Kaufjahr abgezogen wird, auch wenn du das Gerät erst im Dezember kaufst.

Dazu zählen neben Laptop, Desktop-PC und Tablet auch Monitore, Tastatur, Maus, Drucker, Scanner, Dockingstation und externe Speicher. Für andere Arbeitsmittel wie einen Schreibtisch gilt weiter die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter: bis 800 € ohne Umsatzsteuer (952 € mit 19 % Umsatzsteuer) sofort, darüber verteilt über die Nutzungsdauer.

Berufliche und private Nutzung

Der Bundesfinanzhof hat dazu zwei Leitlinien aufgestellt (BFH, Urteil vom 19.02.2004, VI R 135/01):

  • Private Mitbenutzung bis etwa 10 %: unschädlich, der Computer gilt als Arbeitsmittel und ist voll abziehbar.
  • Gemischte Nutzung: Die Kosten werden aufgeteilt. Bei nicht unwesentlicher beruflicher Nutzung ist es aus Vereinfachungsgründen vertretbar, von einer hälftigen beruflichen Nutzung auszugehen. Willst du einen höheren beruflichen Anteil, musst du ihn darlegen und glaubhaft machen.

Hilfreich sind eine Bestätigung des Arbeitgebers über Homeoffice-Tage, eine kurze Aufstellung typischer Arbeiten am Gerät oder ein Nutzungsprotokoll über einige Wochen.

Rechenbeispiel: Wann sich der Laptop lohnt

Sara kauft 2026 einen Laptop für 1.200 € und nutzt ihn etwa zur Hälfte beruflich. Ansetzbar sind 600 €. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei etwa 45.000 €.

Wirkung des Laptops auf die Steuer
SituationWerbungskosten gesamtEffekt des Laptops
Sara arbeitet 5 km vom Büro entfernt, sonst kaum Kosten (300 €)900 €keine Ersparnis – der Pauschbetrag von 1.230 € wird ohnehin abgezogen
Sara pendelt 15 km an 220 Tagen (1.254 €)1.854 €600 € mehr Abzug, rund 199 € weniger Einkommensteuer

Die 199 € ergeben sich aus dem Einkommensteuertarif 2026 (45.000 € statt 44.400 € zu versteuerndes Einkommen, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Wie du deine Fahrtkosten ermittelst, steht im Ratgeber Pendlerpauschale; was sonst zu den Werbungskosten zählt, unter Werbungskosten.

Laptop vom Arbeitgeber

Stellt dir dein Arbeitgeber einen Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone zur Verfügung, darfst du es steuerfrei auch privat nutzen (§ 3 Nr. 45 EStG). Das gilt auch für Software, die der Arbeitgeber in seinem Betrieb einsetzt. Absetzen kannst du in diesem Fall natürlich nichts, weil dir keine Kosten entstehen.

Studierende und Auszubildende

Im Erststudium oder in der ersten Ausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses ist der Laptop kein Werbungskostenposten, sondern Teil der Sonderausgaben für die eigene Berufsausbildung – bis 6.000 € im Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Sonderausgaben verfallen, wenn du im selben Jahr kein steuerpflichtiges Einkommen hast. Im Master nach abgeschlossenem Bachelor oder in einer Zweitausbildung sind die Kosten dagegen Werbungskosten und können über einen Verlustvortrag in spätere Berufsjahre wandern.

So trägst du den Laptop ein

  • Anlage N, Zeile für Arbeitsmittel: Bezeichnung des Geräts und beruflicher Anteil des Kaufpreises.
  • Rechnung aufbewahren; das Finanzamt kann sie anfordern.
  • Zubehör und Software, die du im selben Jahr kaufst, kannst du ebenfalls voll ansetzen.
  • Reparaturen und Internetkosten anteilig für den beruflichen Gebrauch.

Häufige Fragen

Kann ich einen Laptop für 1.500 € sofort absetzen?

Ja. Für Computerhardware gilt nach dem BMF-Schreiben eine Nutzungsdauer von einem Jahr, unabhängig vom Preis. Die 800-€-Grenze spielt hier keine Rolle.

Wie viel Prozent vom Laptop kann ich absetzen?

Den beruflichen Anteil. Ohne Nachweis eines höheren Anteils wird bei gemischter Nutzung häufig 50 % anerkannt; bei höchstens etwa 10 % privater Nutzung der volle Preis.

Muss ich den Laptop im Kaufmonat anteilig abschreiben?

Nein. Das BMF beanstandet nicht, wenn der volle Betrag im Kaufjahr angesetzt wird.

Lohnt sich das Absetzen des Laptops immer?

Nur wenn deine Werbungskosten insgesamt über 1.230 € liegen. Darunter zieht das Finanzamt ohnehin den Pauschbetrag ab.