Steuerreform 2027: Grundfreibetrag, Kindergeld, Pauschbetrag – was der Regierungsentwurf vorsieht
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Mit dem Einkommensteuerreformgesetz 2027 will die Bundesregierung die Einkommensteuer ab 2027 in zwei Stufen senken: Der Grundfreibetrag soll von 12.348 € auf 12.564 € (2027) und 12.900 € (2028) steigen, der Tarif zwischen 17.800 € und 70.600 € Einkommen flacher verlaufen. Das Kindergeld soll von 259 € auf 267 € (2027) und 272 € (2028) steigen, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € auf 1.430 €. Das Kabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen; er liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8235 vor. Beschlossen ist die Reform noch nicht – Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, Änderungen sind möglich.
Das Wichtigste in Kürze
- Entlastungsvolumen laut Bundesregierung rund 10 Milliarden Euro pro Jahr, volle Wirkung ab 2028.
- Beispiel der Bundesregierung: Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen spart ab 2028 mehr als 600 € im Jahr.
- Gegenfinanzierung: Handwerkerbonus sinkt von 20 % auf 15 %, Minijob-Pauschsteuer steigt von 2 % auf 5 %.
- Stand: Regierungsentwurf, noch nicht beschlossen (Oktober 2026).
Die geplanten Änderungen im Überblick
| Regelung | 2026 (geltendes Recht) | 2027 (geplant) | 2028 (geplant) |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | 12.900 € |
| Kinderfreibeträge je Kind | 9.756 € | 10.056 € | 10.236 € |
| Kindergeld je Kind und Monat | 259 € | 267 € | 272 € |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | 1.430 € | – |
| Steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge: Grundlohn bis | 50 €/Std. | 75 €/Std. | – |
| Steuerermäßigung Handwerkerleistungen | 20 %, max. 1.200 € | 15 %, max. 900 € | – |
| Pauschsteuer Minijob | 2 % | 5 % | – |
Die Kinderfreibeträge 2026 umfassen den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung beider Eltern zusammen. Ab welchem Jahr die einzelnen Gegenfinanzierungsmaßnahmen greifen sollen, kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern.
Spitzensteuersatz und Reichensteuer
Die Bundesregierung nennt als Teil der Gegenfinanzierung eine Veränderung beim Reichensteuersatz, ohne auf ihrer Seite Zahlen zu nennen. Fachberichten zum Regierungsentwurf zufolge soll der Steuersatz von 45 % künftig schon ab 250.000 € statt ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen gelten und ab 280.000 € ein neuer Satz von 47 %. Für Zusammenveranlagte gelten jeweils die doppelten Beträge.
Wer wie viel spart
- Grundfreibetrag: Bei einem Eingangssteuersatz von 14 % bringen 216 € mehr Grundfreibetrag grob 30 € im Jahr. Die tatsächliche Entlastung ist höher, weil sich auch der übrige Tarif verschiebt.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Wer keine höheren Werbungskosten hat, zahlt bei einem persönlichen Grenzsteuersatz von 30 % auf 200 € weniger Einkommen 60 € weniger Steuer. Wer mehr als 1.430 € Werbungskosten nachweist, profitiert davon nicht – siehe Werbungskosten.
- Familien: 8 € mehr Kindergeld je Kind bedeuten 96 € im Jahr 2027, ab 2028 mit 13 € mehr 156 € im Jahr. Wie Kindergeld und Freibeträge zusammenwirken, erklärt der Ratgeber Kindergeld.
Wer stärker belastet würde
- Haushalte mit Handwerkerrechnungen: Statt 20 % der Arbeitskosten (höchstens 1.200 € im Jahr) wären nur noch 15 % (höchstens 900 €) direkt von der Steuer abziehbar. Bei 6.000 € Arbeitskosten sinkt die Ersparnis von 1.200 € auf 900 €. Die heutigen Regeln stehen unter Handwerkerleistungen absetzen.
- Arbeitgeber von Minijobbern: Die einheitliche Pauschsteuer würde von 2 % auf 5 % steigen; bei 603 € Verdienst sind das 30,15 € statt 12,06 € im Monat.
Wie es weitergeht
Der Entwurf durchläuft jetzt das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat. Die Steuerentlastung soll ab 2027 greifen, die volle Wirkung ab 2028. Arbeitnehmer würden die Entlastung über den Lohnsteuerabzug ab dem Monat spüren, in dem die neuen Tarife im Lohnprogramm umgesetzt sind. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald das Gesetz beschlossen ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2027?
Geplant sind 12.564 €, für 2028 dann 12.900 €. Für Ehepaare bei Zusammenveranlagung gilt jeweils der doppelte Betrag. Beschlossen ist das noch nicht.
Wie viel Kindergeld gibt es 2027?
Nach dem Regierungsentwurf 267 € je Kind und Monat, ab 2028 272 €. Bis zur Verabschiedung bleibt es bei 259 €.
Wann tritt die Steuerreform 2027 in Kraft?
Geplant ist der 1. Januar 2027 für die erste Stufe. Voraussetzung ist, dass Bundestag und Bundesrat rechtzeitig zustimmen.
Wie viel mehr Netto bringt die Steuerreform 2027?
Das hängt vom Einkommen und der Familiensituation ab. Die Bundesregierung nennt als Beispiel eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 € zu versteuerndem Einkommen, die ab 2028 um mehr als 600 € im Jahr entlastet wird.
Quellen
- Bundesregierung (02.09.2026): Einkommensteuerreform 2027
- Haufe: Einkommensteuerreformgesetz 2027
- DIHK: Bundesregierung beschließt Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
- news-research: Einkommensteuertarif 2027 – Regierungsentwurf mit zweiter Reichensteuerstufe
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif (geltendes Recht)
