Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: bis 5.710 € Steuerbonus
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Für Handwerkerleistungen in deinem Haushalt ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzhilfe, Gartenpflege oder Pflegedienst gibt es zusätzlich 20 %, höchstens 4.000 €, und für einen Minijob im Haushalt 20 %, höchstens 510 €. Der Bonus wird direkt von der Steuer abgezogen, nicht nur vom Einkommen – das macht ihn besonders wertvoll. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung; bar bezahlte Rechnungen zählen nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Handwerker: 20 % von bis zu 6.000 € Arbeitskosten = höchstens 1.200 € Steuerermäßigung pro Jahr.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % von bis zu 20.000 € = höchstens 4.000 €. Minijob im Haushalt: höchstens 510 €.
- Nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten zählen, kein Material.
- Auch Mieter profitieren: über die Nebenkostenabrechnung, etwa für Hausmeister, Treppenreinigung oder Gartenpflege.
Die drei Steuerermäßigungen im Überblick
| Art | Satz | Höchstbetrag | Ausgaben dafür |
|---|---|---|---|
| Minijob im Haushalt (§ 35a Abs. 1) | 20 % | 510 € | 2.550 € |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen und Beschäftigungen, Pflege (§ 35a Abs. 2) | 20 % | 4.000 € | 20.000 € |
| Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3) | 20 % | 1.200 € | 6.000 € |
Die drei Ermäßigungen gelten nebeneinander – zusammen sind bis zu 5.710 € Steuerersparnis im Jahr möglich. Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt, können sie jeden Höchstbetrag nur einmal gemeinsam nutzen (§ 35a Abs. 5 EStG).
Was als Handwerkerleistung zählt
Begünstigt sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in deinem Haushalt in der EU oder im EWR (§ 35a Abs. 3 und 4 EStG). Typische Beispiele:
- Malerarbeiten, Tapezieren, Fliesenlegen, Bodenbeläge,
- Reparatur und Wartung von Heizung, Elektro- und Sanitäranlagen,
- Dachrinnenreinigung, Schornsteinfeger, Reparatur von Fenstern und Türen,
- Austausch der Küche oder Badsanierung (nur Montage- und Arbeitskosten),
- Arbeiten im Garten, etwa das Pflastern der Einfahrt oder ein neuer Zaun,
- Reparatur von Haushaltsgeräten in deiner Wohnung.
Nach dem Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums ist der Haushalt räumlich-funktional zu verstehen: Auch Arbeiten auf dem angrenzenden öffentlichen Grund können zählen, wenn sie unmittelbar deinem Haushalt dienen. Nicht begünstigt sind Handwerkerleistungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme – also alles bis zur Fertigstellung eines neuen Haushalts.
Nur die Arbeitskosten zählen
Begünstigt sind nur Arbeitskosten (§ 35a Abs. 5 Satz 2 EStG). Dazu rechnen auch Maschinen- und Fahrtkosten, nicht aber das Material. Lass dir Arbeits- und Materialkosten deshalb auf der Rechnung getrennt ausweisen.
Beispiel: Familie Becker lässt das Wohnzimmer streichen. Die Rechnung über 3.000 € enthält 2.000 € Arbeitskosten inklusive Anfahrt und 1.000 € für Farbe und Material. Die Steuer sinkt um 20 % von 2.000 € = 400 €. Im selben Jahr lässt sie die Heizung warten (300 € Arbeitskosten): weitere 60 €.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören Tätigkeiten, die normalerweise Haushaltsmitglieder erledigen:
- Reinigung der Wohnung durch eine Firma oder selbständige Reinigungskraft, Fensterputzer,
- Gartenpflege wie Rasenmähen und Heckenschneiden,
- Winterdienst, Treppenhausreinigung, Hausmeister,
- Pflege- und Betreuungsleistungen sowie die Dienstleistungsanteile von Heimkosten (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG),
- Betreuung von Haustieren in deiner Wohnung.
Beschäftigst du eine Haushaltshilfe als Minijob über die Minijob-Zentrale im Haushaltsscheckverfahren, gilt der eigene Höchstbetrag von 510 €.
Die Voraussetzungen
- Rechnung: Du brauchst eine Rechnung des Handwerkers oder Dienstleisters (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG).
- Überweisung: Die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers gehen. Barzahlung schließt die Ermäßigung aus.
- In deinem Haushalt: Die Leistung muss in deinem Haushalt erbracht werden – bei Pflege auch im Haushalt der gepflegten Person.
- Keine Doppelförderung: Kosten, die schon Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sind, zählen nicht. Kinderbetreuungskosten laufen über die Sonderausgaben.
- Keine Förderung: Für öffentlich geförderte Maßnahmen mit zinsverbilligten Darlehen oder steuerfreien Zuschüssen, etwa von der KfW, gibt es keine Handwerkerermäßigung (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).
Maßgeblich ist das Jahr, in dem du gezahlt hast. Wer eine große Renovierung plant, kann die Zahlungen auf zwei Jahre verteilen und den Höchstbetrag zweimal nutzen.
Mieter und Wohnungseigentümer
Auch Mieter können § 35a nutzen: In der Nebenkostenabrechnung stecken oft begünstigte Kosten, etwa für Hausmeister, Treppenreinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder die Wartung der Heizung. Steht der begünstigte Anteil nicht in der Abrechnung, bitte den Vermieter oder die Hausverwaltung um eine Bescheinigung; das Bundesfinanzministerium hat dafür ein Muster veröffentlicht. Für Wohnungseigentümer gilt das Gleiche über die Jahresabrechnung der Gemeinschaft.
Wo du es einträgst
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gehören in die Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Einkommensteuererklärung. Belege musst du nicht mitschicken, aber aufbewahren. Weil der Bonus direkt von der Steuer abgezogen wird, wirkt er nur, wenn du überhaupt Einkommensteuer zahlst. Ohne Steuerlast verpufft er. Wie die Einkommensteuer berechnet wird, erklärt unser Ratgeber zur Einkommensteuer; Ausgaben für den Beruf findest du bei den Werbungskosten.
Hat das Finanzamt die Ermäßigung im Bescheid nicht berücksichtigt, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.
Häufige Fragen
Wie viel kann ich für Handwerker maximal absetzen?
Die Steuer sinkt um höchstens 1.200 € im Jahr. Dafür brauchst du 6.000 € Arbeitskosten.
Kann ich Materialkosten absetzen?
Nein. Nur Arbeitskosten einschließlich Maschinen- und Fahrtkosten sind begünstigt.
Zählt eine Barzahlung?
Nein. Die Zahlung muss auf das Konto des Handwerkers oder Dienstleisters erfolgen.
Kann ich als Mieter Handwerkerkosten absetzen?
Ja – sowohl selbst beauftragte Handwerker in deiner Wohnung als auch begünstigte Anteile aus der Nebenkostenabrechnung.
Kann ich den Steuerbonus auch für einen Neubau nutzen?
Nein. Handwerkerleistungen im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht begünstigt. Arbeiten nach dem Einzug, etwa das Anlegen des Gartens, können es sein.
