Kindergeld 2026: 259 Euro pro Kind – Anspruch, Antrag und Kinderfreibetrag
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind und Monat, also 3.108 € im Jahr (§ 66 EStG). Es wird für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag gezahlt und darüber hinaus bis zum 25. Geburtstag, solange das Kind zum Beispiel eine Ausbildung macht oder studiert. Du beantragst es bei der Familienkasse. Rückwirkend gezahlt wird es nur für die letzten sechs Monate vor dem Antrag. Bei höheren Einkommen prüft das Finanzamt automatisch, ob stattdessen der Kinderfreibetrag günstiger ist.
Das Wichtigste in Kürze
- 259 € pro Kind und Monat, für jedes Kind gleich viel.
- Ohne Bedingungen bis 18; danach bis 25 bei Ausbildung, Studium, Übergangszeit, Freiwilligendienst und weiteren Fällen.
- Rückwirkend nur für sechs Monate – Antrag also nicht aufschieben.
- Kinderfreibeträge 2026: insgesamt 9.756 € pro Kind für zusammen veranlagte Eltern.
Wer Anspruch auf Kindergeld hat
Anspruch haben in der Regel Eltern, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 62 EStG). Auch für Stief-, Pflege- und Enkelkinder kann Kindergeld gezahlt werden, wenn sie im eigenen Haushalt leben. Voraussetzung ist außerdem, dass du und dein Kind über die steuerliche Identifikationsnummer identifiziert werden.
Für jedes Kind wird Kindergeld nur an eine Person gezahlt. Leben Eltern getrennt, bekommt es der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt (§ 64 EStG). Leben beide mit dem Kind zusammen, bestimmen sie untereinander, wer es erhält.
Bis zu welchem Alter es Kindergeld gibt
- Bis zum 18. Geburtstag: immer, ohne weitere Bedingungen.
- Bis zum 21. Geburtstag: wenn das Kind nicht beschäftigt und bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet ist.
- Bis zum 25. Geburtstag: wenn das Kind eine Ausbildung macht oder studiert, sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet, mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen kann oder einen anerkannten Freiwilligendienst leistet.
- Ohne Altersgrenze: für Kinder mit Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können, wenn die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.
Hat das Kind eine erste Ausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen, gibt es bei einer weiteren Ausbildung nur noch Kindergeld, wenn es nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet (§ 32 Abs. 4 EStG).
So beantragst du Kindergeld
- Antrag bei der Familienkasse stellen – schriftlich oder online. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst kann eine eigene Familienkasse zuständig sein.
- Steuer-ID von dir und deinem Kind angeben. Die Identifikationsnummer eines Neugeborenen kommt automatisch per Post.
- Nachweise beilegen, für ältere Kinder zum Beispiel eine Schul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung.
Wichtig: Kindergeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem die Voraussetzungen vorliegen – rückwirkend aber nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem dein Antrag eingeht (§ 70 Abs. 1 EStG). Wer sich bei der Geburt zu viel Zeit lässt, verschenkt Geld. Melde der Familienkasse außerdem jede Änderung, etwa wenn dein Kind die Ausbildung abbricht.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Steuerlich soll das Existenzminimum deines Kindes freigestellt werden – entweder durch Kindergeld oder durch die Kinderfreibeträge (§ 31 EStG). 2026 betragen die Freibeträge je Elternteil 3.414 € Kinderfreibetrag und 1.464 € für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (§ 32 Abs. 6 EStG), zusammen also 9.756 € pro Kind für zusammen veranlagte Eltern.
Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was für dich günstiger ist (Günstigerprüfung). Bringen die Freibeträge mehr Steuerersparnis als das Kindergeld, werden sie abgezogen und das Kindergeld wird der Steuer wieder hinzugerechnet. Du bekommst also nie weniger als das Kindergeld. Nach unserer Berechnung mit dem Einkommensteuertarif 2026 lohnen sich die Freibeträge bei zusammen veranlagten Eltern mit einem Kind ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.000 € (ohne Kirchensteuer). Wie der Tarif funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Einkommensteuer.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
259 € pro Kind und Monat, für jedes Kind gleich viel. Das sind 3.108 € im Jahr.
Wird Kindergeld auf das Einkommen angerechnet?
Kindergeld ist steuerfrei. Bei Sozialleistungen wie dem Bürgergeld beziehungsweise der neuen Grundsicherung wird es in der Regel als Einkommen des Kindes berücksichtigt.
Wie lange wird Kindergeld rückwirkend gezahlt?
Für höchstens sechs Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht.
Gibt es Kindergeld während eines freiwilligen sozialen Jahres?
Ja, für einen anerkannten Freiwilligendienst bis zum 25. Geburtstag.
Muss ich Kindergeld in der Steuererklärung angeben?
In der Anlage Kind machst du Angaben zu deinen Kindern. Das Finanzamt nutzt sie für die Günstigerprüfung und für weitere kindbezogene Steuervorteile, zum Beispiel den Abzug von Kinderbetreuungskosten.
Quellen
- § 66 EStG: Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
- § 62 EStG: Anspruchsberechtigte
- § 64 EStG: Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
- § 70 EStG: Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes
- § 32 EStG: Kinder, Freibeträge für Kinder
- § 31 EStG: Familienleistungsausgleich
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif (Grundlage unserer Berechnung)
