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Steuern

Einkommensteuer 2026: Tarif, Grundfreibetrag und Steuersätze einfach erklärt

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Die Einkommensteuer ist die Steuer auf das Einkommen von Privatpersonen. 2026 bleiben 12.348 € des zu versteuernden Einkommens steuerfrei (Grundfreibetrag). Für jeden Euro darüber steigt der Steuersatz von 14 % bis auf 42 %, ab 277.826 € auf 45 % (§ 32a EStG). Wer 50.000 € zu versteuern hat, zahlt als Single 10.548 € Einkommensteuer. Das ist ein Durchschnittssteuersatz von 21,1 %, nicht 35 % oder 42 %. Arbeitnehmer zahlen die Einkommensteuer über die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber jeden Monat einbehält.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundfreibetrag 2026: 12.348 €, bei Ehepaaren mit Splitting 24.696 €.
  • Der Tarif ist progressiv: Nur der Teil des Einkommens über einer Grenze wird mit dem höheren Satz besteuert.
  • Den Solidaritätszuschlag zahlen Singles ohne Kinder erst ab rund 75.000 € zu versteuerndem Einkommen.
  • Die Steuererklärung für 2025 ist bis 31. Juli 2026 fällig, mit Steuerberater bis 1. März 2027.

Was der Einkommensteuer unterliegt

Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 EStG):

  1. Land- und Forstwirtschaft
  2. Gewerbebetrieb
  3. selbständige Arbeit, zum Beispiel als Ärztin, Architekt oder Journalistin
  4. nichtselbständige Arbeit, also Lohn und Gehalt
  5. Kapitalvermögen wie Zinsen und Dividenden
  6. Vermietung und Verpachtung
  7. sonstige Einkünfte, etwa Renten oder Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 EStG)

Kapitalerträge werden in der Regel nicht nach dem normalen Tarif besteuert, sondern mit der Abgeltungsteuer von 25 %, die deine Bank direkt einbehält. Einkünfte, die in keine der sieben Arten fallen, etwa ein Lottogewinn, sind nicht einkommensteuerpflichtig.

Vom Bruttoeinkommen zum zu versteuernden Einkommen

Die Steuer wird nicht auf dein Bruttogehalt berechnet, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Der Weg dorthin ist in § 2 EStG festgelegt:

  1. Einkünfte: Einnahmen minus Werbungskosten, bei Selbständigen der Gewinn. Für Arbeitnehmer zieht das Finanzamt mindestens den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € ab. Wer höhere Kosten hat, kann sie einzeln nachweisen – mehr dazu im Ratgeber zu Werbungskosten.
  2. Gesamtbetrag der Einkünfte: die Summe aller Einkünfte, abzüglich etwa des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende.
  3. Einkommen: minus Sonderausgaben (zum Beispiel Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, Spenden) und außergewöhnliche Belastungen.
  4. Zu versteuerndes Einkommen: minus Kinderfreibeträge, falls diese günstiger sind als das Kindergeld.

Der Einkommensteuertarif 2026

Der Tarif in § 32a EStG besteht aus fünf Zonen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, abgerundet auf volle Euro:

Zu versteuerndes Einkommen 2026Steuersatz
bis 12.348 €0 % (Grundfreibetrag)
12.349 € bis 17.799 €steigt von 14 % auf rund 24 %
17.800 € bis 69.878 €steigt von rund 24 % auf 42 %
69.879 € bis 277.825 €42 %
ab 277.826 €45 %

Die Prozentsätze gelten jeweils nur für den Euro, der in die Zone fällt – das ist der Grenzsteuersatz. Für das Steuerjahr 2025 lag der Grundfreibetrag noch bei 12.096 €.

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz

Zwei Begriffe werden oft verwechselt:

  • Grenzsteuersatz: wie viel Steuer auf den nächsten verdienten Euro anfällt. Er ist wichtig, wenn du wissen willst, was eine Gehaltserhöhung netto bringt oder wie viel eine absetzbare Ausgabe spart.
  • Durchschnittssteuersatz: die gesamte Steuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Er ist immer niedriger als der Grenzsteuersatz, weil die ersten Euro steuerfrei oder niedrig besteuert sind.

Unsere Berechnung mit den Formeln aus § 32a EStG zeigt, wie viel Einkommensteuer 2026 anfällt (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer):

Zu versteuerndes EinkommenSteuer SingleDurchschnittGrenzsteuersatzSteuer Ehepaar (Splitting)
15.000 €435 €2,9 %18,9 %0 €
20.000 €1.570 €7,8 %24,7 %0 €
30.000 €4.217 €14,1 %28,2 %870 €
40.000 €7.209 €18,0 %31,7 %3.140 €
50.000 €10.548 €21,1 %35,1 %5.700 €
70.000 €18.264 €26,1 %42,0 %11.340 €
100.000 €30.864 €30,9 %42,0 %21.096 €

Beispiel: Jonas ist ledig und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 €. Er zahlt 10.548 € Einkommensteuer, im Durchschnitt also 21,1 %. Steigt sein zu versteuerndes Einkommen um 1.000 € auf 51.000 €, werden 353 € mehr Steuer fällig – das entspricht seinem Grenzsteuersatz von rund 35 %. Umgekehrt spart ihm jede zusätzlich absetzbare Ausgabe von 100 € rund 35 € Steuer.

Auch wer 42 % Grenzsteuersatz hat, zahlt nicht 42 % auf sein ganzes Einkommen. Bei 100.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt der Durchschnitt bei 30,9 %.

Ehegattensplitting: warum Verheiratete oft weniger zahlen

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, zahlen das Doppelte der Steuer, die auf die Hälfte ihres gemeinsamen Einkommens entfällt (§ 32a Abs. 5 EStG). Wie viel das bringt, hängt davon ab, wie ungleich die Einkommen verteilt sind:

  • Ein Partner hat 100.000 € zu versteuern, der andere nichts: Ohne Splitting würden 30.864 € anfallen, mit Splitting sind es 21.096 €. Der Vorteil beträgt 9.768 € im Jahr.
  • Beide haben je 50.000 €: 2 × 10.548 € = 21.096 € – genauso viel wie mit Splitting. Bei gleich hohen Einkommen gibt es keinen Splittingvorteil.

Wie die Lohnsteuer bei Ehepaaren schon im laufenden Jahr verteilt wird, hängt von den Steuerklassen ab. Die endgültige Steuer ergibt sich aber erst aus der Steuererklärung.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Solidaritätszuschlag: Er beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, wird 2026 aber nur erhoben, wenn die Einkommensteuer mehr als 20.350 € beträgt, bei Zusammenveranlagung mehr als 40.700 € (§ 3 Abs. 3 SolzG). Für Singles ohne Kinder entspricht das nach unserer Berechnung einem zu versteuernden Einkommen ab 74.969 €. Oberhalb der Freigrenze steigt der Soli nicht sofort auf 5,5 %, sondern beträgt höchstens 11,9 % des Betrags über der Freigrenze (§ 4 SolzG). Bei 80.000 € zu versteuerndem Einkommen sind das 251,56 €, bei 100.000 € 1.251,16 €. Auf die Kapitalertragsteuer, die deine Bank einbehält, wird der Soli dagegen ohne Freigrenze erhoben.

Kirchensteuer: Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft zahlen in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den anderen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer.

Wie du die Einkommensteuer bezahlst

  • Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber behält jeden Monat Lohnsteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
  • Selbständige, Vermieter und andere Steuerpflichtige ohne Lohnsteuerabzug: Das Finanzamt kann Vorauszahlungen festsetzen, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 EStG).
  • Kapitalerträge: Die Bank behält die Abgeltungsteuer direkt ein.

Mit der Steuererklärung wird abgerechnet: Hast du über das Jahr mehr gezahlt, als du schuldest, bekommst du Geld zurück. Andernfalls musst du nachzahlen.

Wann du eine Steuererklärung abgeben musst

Arbeitnehmer, die nur ihren Lohn beziehen, müssen in vielen Fällen keine Erklärung abgeben. Pflicht ist sie unter anderem (§ 46 Abs. 2 EStG, § 56 EStDV), wenn

  • du Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 € hattest, etwa aus Vermietung oder einer selbständigen Tätigkeit,
  • du mehr als 410 € Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld bekommen hast – sie sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG),
  • du gleichzeitig mehrere Arbeitgeber hattest (Steuerklasse VI),
  • ihr als Ehepaar beide Arbeitslohn bezogen habt und einer von euch nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder ihr die Steuerklasse IV mit Faktor habt,
  • ein Freibetrag in deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen eingetragen war und dein Arbeitslohn über einer bestimmten Grenze lag.

Wer keinen Arbeitslohn bezieht, etwa Selbständige oder viele Rentner, muss eine Erklärung abgeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Auch ohne Pflicht lohnt sich eine freiwillige Erklärung oft. Welche Fristen gelten und was bei Verspätung passiert, erklärt unser Ratgeber zur Abgabefrist der Steuererklärung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für zusammen veranlagte Ehepaare. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.

Ab welchem Einkommen zahlt man 42 % Steuer?

Ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 € (Single) beziehungsweise 139.758 € (Splitting). Die 42 % gelten aber nur für den Teil darüber, nicht für das ganze Einkommen.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist die Form, in der Arbeitnehmer die Einkommensteuer im Laufe des Jahres zahlen. Mit der Steuererklärung wird die tatsächliche Einkommensteuer berechnet und die gezahlte Lohnsteuer angerechnet.

Wie viel bringt eine Gehaltserhöhung netto?

Das hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen gehen von jedem zusätzlichen Euro zu versteuerndem Einkommen rund 35 Cent an die Einkommensteuer. Vom Bruttogehalt gehen außerdem Sozialversicherungsbeiträge ab, soweit es unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt.

Zahlen Rentner Einkommensteuer?

Ja, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Wie viel einer Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.