Kleinunternehmerregelung 2026: 25.000 €/100.000 € Grenze – was seit der Reform gilt
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen aufschlagen und abführen. Voraussetzung ist seit 2025: Der Gesamtumsatz hat im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten und überschreitet im laufenden Jahr 100.000 € nicht (§ 19 Abs. 1 UStG). Die Umsätze sind dann steuerfrei; im Gegenzug gibt es keinen Vorsteuerabzug. Eine Umsatzsteuererklärung musst du als Kleinunternehmer grundsätzlich nicht mehr abgeben. Einkommensteuer auf deinen Gewinn zahlst du trotzdem.
Das Wichtigste in Kürze
- Grenzen: Vorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 € Umsatz (netto, nach vereinnahmten Entgelten).
- Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, gilt die Regelbesteuerung ab diesem Umsatz.
- Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, aber auch keine Vorsteuer aus Einkäufen.
- Wer verzichtet, ist fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden.
Die Grenzen im Detail
| Zeitraum | Grenze | Folge bei Überschreiten |
|---|---|---|
| Vorjahr | 25.000 € | keine Kleinunternehmerregelung im Folgejahr |
| laufendes Jahr | 100.000 € | Regelbesteuerung ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird |
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten, also ohne Umsatzsteuer. Bestimmte steuerfreie Umsätze, etwa ärztliche Heilbehandlungen, und Verkäufe von Anlagevermögen wie ein gebrauchtes Firmenauto zählen nicht mit (§ 19 Abs. 2 UStG).
Gründer: Im ersten Jahr gibt es keinen Vorjahresumsatz; eine Umsatzprognose ist nicht mehr nötig. Im Gründungsjahr gilt die Grenze von 25.000 €: Der Umsatz, mit dem du sie überschreitest, und alle späteren Umsätze unterliegen der Regelbesteuerung, die Umsätze davor bleiben steuerfrei.
Was sich 2025 geändert hat
- Neue Grenzen: Vorher galten 22.000 € (Vorjahr) und 50.000 € (voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr).
- Echte Steuerbefreiung: Die Umsätze von Kleinunternehmern sind jetzt steuerfrei.
- Keine Umsatzsteuererklärung: Die allgemeinen Erklärungspflichten gelten für Kleinunternehmer nicht mehr (§ 19 Abs. 1 Satz 2 UStG). Das Finanzamt kann aber im Einzelfall eine Erklärung anfordern.
- Sofortiger Wechsel: Wer die 100.000 € im laufenden Jahr überschreitet, muss ab diesem Umsatz Umsatzsteuer berechnen – nicht erst im Folgejahr.
Rechnungen als Kleinunternehmer
Auf deinen Rechnungen weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen gehört ein Hinweis auf die Steuerbefreiung dazu, zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“. Weist du versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du sie trotzdem dem Finanzamt. E-Rechnungen musst du als Kleinunternehmer nicht ausstellen, aber empfangen können.
Lohnt sich der Verzicht?
Du kannst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Dann berechnest du Umsatzsteuer und kannst Vorsteuer aus deinen Einkäufen abziehen. Der Verzicht bindet dich mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG).
- Eher Kleinunternehmer bleiben: wenn deine Kunden Privatleute sind – für sie wäre die Umsatzsteuer eine Preiserhöhung – und du wenig investierst.
- Eher verzichten: wenn deine Kunden Unternehmen sind, die sich die Vorsteuer erstatten lassen, und du hohe Anschaffungen mit Umsatzsteuer hast.
Einkommensteuer gilt trotzdem
Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Gewinne aus deiner Tätigkeit gibst du in der Einkommensteuererklärung an (Anlage EÜR und Anlage G oder S). Wie der Tarif funktioniert, erklärt der Ratgeber Einkommensteuer; die Abgabefristen stehen im Ratgeber Steuererklärung: Frist. Wer eine Solaranlage betreibt, findet die Besonderheiten im Ratgeber Photovoltaik und Steuern.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grenze für Kleinunternehmer 2026?
25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Grundsätzlich nein, seit 2025 nicht mehr – es sei denn, das Finanzamt fordert dich dazu auf.
Was passiert, wenn ich 100.000 € überschreite?
Ab dem Umsatz, mit dem du die Grenze überschreitest, musst du Umsatzsteuer berechnen.
Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?
Nein. Das geht nur, wenn du auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest.
