Kirchensteuer 2026: 8 oder 9 Prozent – Berechnung, Kapitalerträge und Austritt
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer, den Mitglieder steuererhebender Religionsgemeinschaften zahlen. Sie beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer. Bemessungsgrundlage ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern die Einkommensteuer, berechnet unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge (§ 51a EStG). Arbeitnehmer zahlen sie automatisch über den Lohn, auf Kapitalerträge behält die Bank sie ein. Gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgezogen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Satz: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (übrige Länder) der Einkommensteuer.
- Kinderfreibeträge mindern die Bemessungsgrundlage – auch wenn du Kindergeld bekommst.
- Auf Kapitalerträge wird sie automatisch abgezogen, außer du hast einen Sperrvermerk.
- In vielen Ländern wird sie bei hohen Einkommen gekappt, teils nur auf Antrag.
So wird die Kirchensteuer berechnet
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € beträgt die Einkommensteuer 2026 nach dem Grundtarif 7.209 €. Daraus ergibt sich:
| Wohnsitz | Kirchensteuer im Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| Bayern, Baden-Württemberg (8 %) | 576,72 € | 48,06 € |
| übrige Bundesländer (9 %) | 648,81 € | 54,07 € |
Wer Kinder hat, zahlt weniger: Für die Kirchensteuer wird die Einkommensteuer so berechnet, als würden die Freibeträge für Kinder abgezogen – auch dann, wenn du Kindergeld bekommst (§ 51a Abs. 2 EStG). Wie die Einkommensteuer selbst berechnet wird, erklärt der Ratgeber Einkommensteuer.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Banken müssen die Kirchensteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne automatisch zusammen mit der Abgeltungsteuer einbehalten. Dazu fragen sie beim Bundeszentralamt für Steuern das Kirchensteuerabzugsmerkmal ab. Wer das nicht möchte, kann der Datenübermittlung widersprechen (Sperrvermerk); dann muss er die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben, und das Finanzamt erhebt die Kirchensteuer. Durch die Kirchensteuer sinkt die Abgeltungsteuer leicht, weil die Kirchensteuer bereits beim Steuerabzug berücksichtigt wird. Mehr zur Besteuerung von Kapitalerträgen im Ratgeber Abgeltungsteuer.
Kirchensteuer als Sonderausgabe
Die im Jahr gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG) und mindert so die Einkommensteuer des Folgejahres. Ausgenommen ist die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer gezahlt wurde – sie wurde schon beim Steuerabzug berücksichtigt. Erstattete Kirchensteuer wird mit den gezahlten Beträgen verrechnet.
Kappung bei hohen Einkommen
In vielen Bundesländern wird die Kirchensteuer auf einen bestimmten Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt (Kappung), je nach Land und Kirche meist auf etwa 3 bis 4 %. In einigen Ländern geschieht das automatisch, in anderen nur auf Antrag bei der Kirchensteuerstelle; nicht überall gibt es eine Kappung. Sie lohnt sich vor allem bei hohen Einkommen oder Einmaleffekten wie einer Abfindung. Die genauen Regeln stehen im Kirchensteuergesetz deines Landes.
Kirchenaustritt
- Wo: Den Austritt erklärst du je nach Bundesland beim Standesamt oder beim Amtsgericht. Je nach Land fällt eine Gebühr an.
- Ab wann: Die Kirchensteuerpflicht endet nach den Kirchensteuergesetzen der Länder, in der Regel mit Ablauf des Monats, in dem der Austritt wirksam wird.
- Lohnsteuer: Das Standesamt bzw. Amtsgericht meldet den Austritt; das Merkmal für den Lohnsteuerabzug wird angepasst. Prüfe deine nächste Gehaltsabrechnung.
- Steuerklassen und Ehe: Gehört nur ein Ehepartner einer Kirche an, zahlt nur er Kirchensteuer auf seinen Anteil. In einigen Ländern kann ein besonderes Kirchgeld anfallen, wenn der kirchenangehörige Partner kein oder nur geringes eigenes Einkommen hat. Zu den Steuerklassen siehe Steuerklassen.
Häufige Fragen
Wie viel Prozent beträgt die Kirchensteuer?
8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Bundesländern.
Zahlen Rentner Kirchensteuer?
Ja, wenn sie Einkommensteuer zahlen. Wer wegen geringer Einkünfte keine Einkommensteuer zahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer.
Ist die Kirchensteuer von der Steuer absetzbar?
Ja, als Sonderausgabe – außer der Kirchensteuer auf Kapitalerträge, die mit der Abgeltungsteuer erhoben wurde.
Wie verhindere ich den Abzug der Kirchensteuer auf Kapitalerträge?
Mit einem Sperrvermerk beim Bundeszentralamt für Steuern. Die Kirchensteuer wird dann über die Steuererklärung erhoben, fällt also trotzdem an.
