Steuern
Kirchensteuer 2026: 8 oder 9 Prozent – Berechnung, Kapitalerträge und Austritt
Die Kirchensteuer beträgt 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in allen anderen Ländern. Sie wird über den Lohn und automatisch auf Kapitalerträge erhoben, ist aber als Sonderausgabe abziehbar. Wie sie berechnet wird, was die Kappung bringt und was beim Kirchenaustritt gilt.
