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Steuern

Kinderbetreuungskosten absetzen: 80 % bis 4.800 € pro Kind – so geht’s

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Kinderbetreuungskosten kannst du als Sonderausgaben von der Steuer absetzen: Seit dem Veranlagungsjahr 2025 sind es 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Begünstigt ist die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren, die zu deinem Haushalt gehören – etwa in Kita, Krippe, Hort oder bei einer Tagesmutter. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung. Bis 2024 waren es zwei Drittel der Kosten, höchstens 4.000 €.

Das Wichtigste in Kürze

  • 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr – ausgeschöpft bei 6.000 € Kosten.
  • Für Kinder unter 14 oder Kinder mit einer vor dem 25. Geburtstag eingetretenen Behinderung, die sich nicht selbst unterhalten können.
  • Nicht begünstigt: Unterricht, Nachhilfe, Musikschule, Sportverein sowie Verpflegung.
  • Barzahlungen zählen nicht. Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Kita mindern die absetzbaren Kosten.

Was als Kinderbetreuung zählt

Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes, also Beaufsichtigung und Versorgung. Typische Beispiele:

  • Kindergarten, Kita, Krippe und Kinderhort,
  • Tagesmutter oder Tagesvater,
  • Babysitter, Au-pair (der Betreuungsanteil),
  • Hausaufgabenbetreuung und Ferienbetreuung, soweit es um Beaufsichtigung geht,
  • Betreuung durch Angehörige, wenn sie wie unter Fremden vereinbart und bezahlt wird (siehe unten).

Nicht begünstigt sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für Sport und andere Freizeitbetätigungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 EStG) – also etwa Nachhilfe, Musikunterricht oder der Fußballverein. Auch Kosten für Verpflegung, etwa das Kita-Mittagessen, zählen nicht; enthält die Rechnung einen Essensanteil, wird er herausgerechnet.

Wie viel du absetzen kannst

Betreuungskosten im Jahrabsetzbar (80 %)
Kita 300 € im Monat = 3.600 €2.880 €
Tagesmutter 500 € im Monat = 6.000 €4.800 €
8.000 €4.800 € (Höchstbetrag)

Der Höchstbetrag gilt pro Kind. Bei zwei Kindern in der Kita können also bis zu 9.600 € abgezogen werden. Wie viel Steuer du dadurch sparst, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab: Bei 30 % bringen 2.880 € Sonderausgaben rund 864 € weniger Einkommensteuer, dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Die Voraussetzungen

  1. Alter: Das Kind hat das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet – oder es ist wegen einer vor dem 25. Geburtstag eingetretenen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außerstande, sich selbst zu unterhalten.
  2. Haushalt: Das Kind gehört zu deinem Haushalt und ist dein Kind im steuerlichen Sinn.
  3. Rechnung und Überweisung: Du brauchst eine Rechnung (bei Kitas genügt in der Regel der Gebührenbescheid) und musst auf das Konto des Betreuers gezahlt haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG).
  4. Selbst getragen: Absetzbar ist nur, was du wirtschaftlich selbst trägst. Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zur Unterbringung nicht schulpflichtiger Kinder (§ 3 Nr. 33 EStG) mindern deshalb die Kosten.

Großeltern als Betreuer

Betreuen Großeltern das Kind unentgeltlich, gibt es nichts abzusetzen. Zahlst du ihnen ein Entgelt, wird es nur anerkannt, wenn die Vereinbarung wie unter Fremden gestaltet und tatsächlich durchgeführt wird und die Großeltern nicht mit im Haushalt leben – also schriftlicher Vertrag, Rechnung und Überweisung. Erstattest du einer unentgeltlich betreuenden Oma nur die Fahrtkosten, können diese nach der Rechtsprechung abziehbar sein, wenn sie vereinbart, nachgewiesen und überwiesen werden; Barzahlung reicht nicht.

Wo du die Kosten einträgst

Kinderbetreuungskosten gehören in die Anlage Kind der Einkommensteuererklärung, für jedes Kind eine eigene. Belege musst du nicht mitschicken, aber auf Anfrage vorlegen können. Getrennt lebende Eltern können jeweils die Kosten abziehen, die sie selbst getragen haben, sofern das Kind zu ihrem Haushalt gehört.

Alleinerziehende können zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nutzen. Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann deren Kosten unter Umständen über die haushaltsnahen Dienstleistungen geltend machen – aber nicht doppelt: Kinderbetreuungskosten sind dort ausgeschlossen. Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch; mehr dazu im Ratgeber zum Kindergeld.

Häufige Fragen

Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich 2026 absetzen?

80 % der Kosten, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr.

Kann ich Kita-Gebühren absetzen?

Ja, die Betreuungsgebühren. Der Anteil für das Mittagessen zählt nicht.

Bis zu welchem Alter gelten Kinderbetreuungskosten?

Bis zum 14. Geburtstag. Für Kinder mit Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist, auch darüber hinaus.

Kann ich den Babysitter absetzen?

Ja, wenn es um die Betreuung geht, eine Rechnung oder Quittung vorliegt und du auf ein Konto überwiesen hast. Barzahlung genügt nicht.

Zählt die Nachhilfe als Kinderbetreuung?

Nein. Unterricht und die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sind ausdrücklich ausgeschlossen.