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Steuern

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2026: 4.260 € plus 240 € je weiteres Kind

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein Freibetrag von 4.260 € im Jahr, den alleinstehende Eltern von ihrer Summe der Einkünfte abziehen können, wenn mindestens ein Kind mit Kindergeldanspruch zu ihrem Haushalt gehört. Für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240 € (§ 24b EStG). Arbeitnehmer bekommen ihn automatisch über die Steuerklasse II bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Voraussetzung ist, dass keine andere erwachsene Person mit im Haushalt lebt – außer einem Kind, für das du selbst Kindergeld bekommst.

Das Wichtigste in Kürze

  • 4.260 € für das erste Kind, plus 240 € für jedes weitere – bei drei Kindern also 4.740 €.
  • Das Kind muss in deiner Wohnung gemeldet sein, und dir muss Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zustehen.
  • Ein neuer Partner in der Wohnung beendet den Anspruch, ebenso jeder andere Erwachsene in einer Haushaltsgemeinschaft.
  • Im Trennungsjahr gibt es den Betrag zeitanteilig, wenn die Ehegatten die Einzelveranlagung wählen.

Wer den Entlastungsbetrag bekommt

  1. Alleinstehend: Du bist nicht verheiratet, dauerhaft getrennt lebend oder verwitwet und erfüllst nicht die Voraussetzungen für das Ehegattensplitting (§ 24b Abs. 3 EStG).
  2. Kind im Haushalt: Mindestens ein Kind, für das dir Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht, gehört zu deinem Haushalt. Das wird angenommen, wenn es in deiner Wohnung gemeldet ist (§ 24b Abs. 1 EStG).
  3. Keine Haushaltsgemeinschaft mit einem Erwachsenen: Mit dir lebt keine andere volljährige Person zusammen. Ausgenommen sind Kinder, für die du Kindergeld bekommst, und Kinder im Freiwilligendienst.
  4. Steuer-ID des Kindes muss angegeben werden.

Vorsicht bei Mitbewohnern und neuem Partner

Ist eine andere erwachsene Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in deiner Wohnung gemeldet, vermutet das Finanzamt, dass ihr gemeinsam wirtschaftet. Diese Vermutung kannst du widerlegen – etwa bei einer echten Untermiete. Lebst du dagegen mit einem neuen Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, ist die Widerlegung ausgeschlossen (§ 24b Abs. 3 EStG). Auch ein volljähriges Kind, für das es kein Kindergeld mehr gibt, kann den Anspruch beenden.

Wie viel bringt der Entlastungsbetrag?

Kinder im HaushaltEntlastungsbetrag
14.260 €
24.500 €
34.740 €

Beispiel: Nadine ist alleinerziehend mit einer Tochter und hätte ohne Entlastungsbetrag ein zu versteuerndes Einkommen von 35.000 €. Nach dem Tarif 2026 spart sie durch den Entlastungsbetrag 1.244 € Einkommensteuer im Jahr, mit zwei Kindern 1.312 €. Hinzu kommt gegebenenfalls Kirchensteuer.

Steuerklasse II

Arbeitnehmer, die den Entlastungsbetrag erhalten, bekommen die Steuerklasse II. Der Grundbetrag von 4.260 € ist darin schon eingerechnet. Den Erhöhungsbetrag für weitere Kinder kannst du als Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen, sonst wirkt er erst über die Steuererklärung. Fallen die Voraussetzungen weg, etwa weil ein Partner einzieht, musst du die Steuerklasse ändern lassen. Alle Steuerklassen erklärt unser Ratgeber zu den Steuerklassen.

Sonderfälle

Im Trennungsjahr

Für das Jahr der Trennung erfüllen Ehegatten noch die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Entlastungsbetrag trotzdem zeitanteilig für die Monate nach der Trennung gewährt werden kann, wenn die Ehegatten die Einzelveranlagung wählen (BFH, Urteil vom 28.10.2021, III R 17/20). Die Finanzverwaltung wendet das an (BMF-Schreiben vom 23.11.2022). Ob Einzelveranlagung mit Entlastungsbetrag oder Zusammenveranlagung günstiger ist, lohnt sich durchzurechnen.

Monatsweise Kürzung

Für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorlagen, sinkt der Entlastungsbetrag um ein Zwölftel (§ 24b Abs. 4 EStG). Zieht im Juli ein neuer Partner ein, gibt es den Betrag also nur für sechs Monate.

Wechselmodell

Ist das Kind bei beiden Eltern gemeldet, bekommt den Entlastungsbetrag der Elternteil, dem das Kindergeld ausgezahlt wird (§ 24b Abs. 1 Satz 3 EStG). Eine Aufteilung zwischen den Eltern gibt es nicht. Wie der Unterhalt in diesem Modell berechnet wird, erklärt der Ratgeber Unterhalt im Wechselmodell.

Weitere Steuervorteile für Alleinerziehende

  • Kinderbetreuungskosten: 80 % der Kosten, höchstens 4.800 € pro Kind – siehe Kinderbetreuungskosten absetzen.
  • Kinderfreibetrag: Das Finanzamt prüft automatisch, ob er günstiger ist als das Kindergeld.
  • Unterhalt: Erhaltener Kindesunterhalt ist steuerfrei.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 2026?

4.260 € für das erste Kind und 240 € für jedes weitere Kind im Haushalt.

Bekomme ich den Entlastungsbetrag, wenn mein Partner bei mir wohnt?

Nein. Lebst du mit einem Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, ist der Entlastungsbetrag ausgeschlossen – unabhängig davon, ob der Partner gemeldet ist.

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Arbeitnehmer erhalten ihn über die Steuerklasse II, die das Finanzamt bei Vorliegen der Voraussetzungen bildet. Ansonsten wird er in der Steuererklärung (Anlage Kind) beantragt.

Gibt es den Entlastungsbetrag im Trennungsjahr?

Ja, zeitanteilig für die Monate nach der Trennung, wenn die Ehegatten für dieses Jahr die Einzelveranlagung wählen.

Was gilt, wenn das volljährige Kind noch zu Hause wohnt?

Solange du für das Kind Kindergeld bekommst, schadet es nicht und zählt als Kind. Endet der Kindergeldanspruch, gilt es als andere volljährige Person im Haushalt.