Steuern
Kinderbetreuungskosten absetzen: 80 % bis 4.800 € pro Kind – so geht’s
Kita, Tagesmutter, Hort oder Babysitter: Seit 2025 kannst du 80 % der Betreuungskosten für Kinder unter 14 als Sonderausgaben abziehen, höchstens 4.800 € pro Kind und Jahr. Was dazugehört, was nicht, wie es mit Großeltern klappt und wo du es einträgst.
