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Steuern

Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten absetzen – zumutbare Belastung 2026 berechnen

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige Ausgaben, die dir höher entstehen als der Mehrheit der Steuerzahler in vergleichbarer Lage – typisch sind Krankheitskosten, Pflegekosten oder eine Bestattung (§ 33 EStG). Sie mindern die Einkommensteuer aber nur, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. Diese beträgt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl 1 bis 7 % des Gesamtbetrags der Einkünfte und wird stufenweise berechnet. Für Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige gibt es zusätzlich Pauschbeträge ohne Einzelnachweis.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abziehbar ist nur der Teil der Kosten über der zumutbaren Belastung.
  • Die zumutbare Belastung wird stufenweise berechnet – das ist günstiger als ein einheitlicher Prozentsatz.
  • Erstattungen von Krankenkasse oder Versicherung mindern die absetzbaren Kosten.
  • Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge gelten ohne zumutbare Belastung.

Die zumutbare Belastung

Gesamtbetrag der Einkünftebis 15.340 €bis 51.130 €darüber
Ledig, ohne Kinder5 %6 %7 %
Verheiratet (Splitting), ohne Kinder4 %5 %6 %
Mit 1 oder 2 Kindern2 %3 %4 %
Mit 3 oder mehr Kindern1 %1 %2 %

Nach dem Bundesfinanzhof wird nur der Teil des Einkommens, der die jeweilige Stufe übersteigt, mit dem höheren Prozentsatz belastet (BFH, Urteil vom 19. Januar 2017, VI R 75/14). Die Finanzämter rechnen so automatisch.

Rechenbeispiel

Tom ist ledig, hat keine Kinder und einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 40.000 €. 2026 zahlt er 3.000 € für Zahnersatz und eine Brille selbst.

Betrag
5 % von 15.340 €767,00 €
6 % von 24.660 € (40.000 € − 15.340 €)1.479,60 €
Zumutbare Belastung2.246,60 €
Abziehbar (3.000 € − 2.246,60 €)753,40 €

Bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 35.000 € spart Tom damit nach dem Tarif 2026 etwa 225 € Einkommensteuer. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und 60.000 € Gesamtbetrag der Einkünfte hätte nur eine zumutbare Belastung von 1.735,30 €.

Was als außergewöhnliche Belastung zählt

  • Krankheitskosten: Zuzahlungen zu Medikamenten, Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz, ärztlich verordnete Behandlungen und Fahrten zum Arzt. Für bestimmte Maßnahmen wie Kuren braucht es vorab ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung.
  • Pflege: Kosten für ein Pflegeheim oder ambulante Pflege, soweit sie krankheits- oder pflegebedingt sind und nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden.
  • Bestattung: soweit die Kosten nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können.
  • Behinderungsbedingte Kosten wie Umbauten, wenn sie nicht über den Pauschbetrag abgegolten sind.

Nicht abziehbar sind unter anderem Diätverpflegung und in aller Regel Prozesskosten, etwa für eine Scheidung (§ 33 Abs. 2 EStG). Unterhalt an bedürftige Angehörige ist eine eigene Form der außergewöhnlichen Belastung mit Höchstbetrag – siehe Unterhalt steuerlich absetzen.

Pauschbeträge ohne zumutbare Belastung

Grad der BehinderungBehinderten-Pauschbetrag
20384 €
501.140 €
802.120 €
1002.840 €
hilflos, blind, taubblind7.400 €
  • Pflege-Pauschbetrag für die unentgeltliche persönliche Pflege eines Angehörigen: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3, 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 (§ 33b Abs. 6 EStG).
  • Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: 900 € bei einem Grad der Behinderung ab 80 oder ab 70 mit Merkzeichen „G“; 4.500 € mit Merkzeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ oder „H“ (§ 33 Abs. 2a EStG).
  • Hinterbliebenen-Pauschbetrag: 370 € für bestimmte Hinterbliebenenbezüge.

Alternative: haushaltsnahe Dienstleistungen

Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt kannst du alternativ als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, mit 20 % direkt von der Steuer – für den Teil, der nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wird. Mehr im Ratgeber Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen. Ausgaben für den Beruf gehören dagegen zu den Werbungskosten.

Häufige Fragen

Ab wann lohnen sich außergewöhnliche Belastungen?

Wenn die Kosten im Jahr deine zumutbare Belastung übersteigen. Sammle Belege und bündle planbare Ausgaben wie Zahnersatz möglichst in einem Jahr.

Kann ich Brillen und Zahnersatz absetzen?

Ja, als Krankheitskosten, soweit du sie selbst trägst und sie ärztlich verordnet bzw. medizinisch notwendig sind.

Was ist der Gesamtbetrag der Einkünfte?

Die Summe deiner Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten und bestimmten Freibeträgen, aber vor Sonderausgaben. Er steht im Steuerbescheid.

Wo trage ich außergewöhnliche Belastungen ein?

In der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Einkommensteuererklärung.