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Zahnersatz: Festzuschuss der Krankenkasse 60, 70 oder 75 % – so holst du mit dem Bonusheft mehr heraus

Fakten und Zahlen geprüft am

Bei Zahnersatz zahlt die gesetzliche Krankenkasse keinen festen Anteil an deiner Rechnung, sondern einen befundbezogenen Festzuschuss. Er beträgt 60 % der festgesetzten Beträge für die Regelversorgung – also die übliche, zweckmäßige Lösung für deinen Befund. Mit regelmäßigen Kontrollen steigt er auf 70 % (fünf Jahre) oder 75 % (zehn Jahre, § 55 SGB V). Wer ein geringes Einkommen hat, bekommt als Härtefall zusätzlich 40 %, also bis zu 100 % der Beträge für die Regelversorgung, höchstens die tatsächlichen Kosten. Entscheidest du dich für eine aufwendigere Versorgung, etwa Implantate oder Keramik, bleibt der Zuschuss gleich – die Mehrkosten trägst du selbst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Festzuschuss: 60 % der Beträge für die Regelversorgung des jeweiligen Befunds.
  • Bonus: 70 % nach fünf Jahren, 75 % nach zehn Jahren lückenloser Zahnarztkontrollen.
  • Härtefall 2026: Bruttoeinnahmen bis 1.582 € im Monat (Alleinstehende) – dann bis zu 100 %.
  • Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse einreichen.

So funktioniert der Festzuschuss

Für jeden Befund – etwa einen zerstörten Zahn oder eine Lücke – legt der Gemeinsame Bundesausschuss eine Regelversorgung fest, zum Beispiel eine Metallkrone oder eine Brücke. Für diese Regelversorgung werden Beträge festgesetzt; die Kasse zahlt davon einen festen Prozentsatz. Wählst du eine gleichartige (etwa eine vollverblendete Krone) oder andersartige Versorgung (etwa ein Implantat statt einer Brücke), bekommst du denselben Festzuschuss.

Festzuschuss je nach Bonusheft – Beispiel mit 500 € festgesetztem Betrag für die Regelversorgung
VoraussetzungFestzuschussim Beispiel
ohne Bonus60 %300 €
5 Jahre lückenlos Vorsorge70 %350 €
10 Jahre lückenlos Vorsorge75 %375 €
Härtefallbis 100 %bis 500 €

Die 500 € sind ein Rechenbeispiel. Die tatsächlichen Beträge stehen im Heil- und Kostenplan deines Zahnarztes. Die Rechnung kann höher ausfallen, weil der Zahnarzt nach seiner Gebührenordnung abrechnet und das Labor eigene Preise hat.

Das Bonusheft: Wann es 70 oder 75 % gibt

  • 70 %: Du musst in den letzten fünf Jahren vor Behandlungsbeginn regelmäßig zur Kontrolle gewesen sein – als Erwachsener mindestens einmal in jedem Kalenderjahr, unter 18 in jedem Kalenderhalbjahr – und deine Zähne müssen regelmäßige Pflege erkennen lassen.
  • 75 %: wie oben, aber zehn Kalenderjahre ohne Unterbrechung.
  • Eine Lücke: In begründeten Ausnahmefällen kann die Kasse auch bei einer einmaligen Unterbrechung in zehn Jahren 75 % gewähren. Das Jahr 2020 zählt wegen der Pandemie nicht als Lücke.

Das Bonusheft gibt es weiterhin auf Papier. Zusätzlich gibt es das elektronische Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte; seine Nutzung ist freiwillig. Frag in deiner Praxis nach, ob sie es bereits unterstützt. Ist dein Heft verloren gegangen, kann die Praxis die Untersuchungen meist anhand ihrer Unterlagen nachtragen.

Härtefall: Zahnersatz ohne Eigenanteil für die Regelversorgung

Bei unzumutbarer Belastung zahlt die Kasse zusätzlich zum Festzuschuss weitere 40 %, insgesamt also bis zu 100 % der Regelversorgung, höchstens die tatsächlichen Kosten (§ 55 Abs. 2 SGB V). Das gilt, wenn

  • deine monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 % der Bezugsgröße nicht übersteigen – 2026 sind das 1.582 €, mit einem Angehörigen im Haushalt 2.175,25 €, für jeden weiteren 395,50 € mehr – oder
  • du Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beziehst oder
  • die Heimkosten vom Sozialamt getragen werden.

Liegt dein Einkommen knapp über der Grenze, gibt es eine gleitende Härtefallregelung mit einem anteilig erhöhten Zuschuss (§ 55 Abs. 3 SGB V). Wählst du als Härtefall eine aufwendigere Versorgung, bekommst du den Festzuschuss plus die zusätzlichen 40 %, bezogen auf die Regelversorgung; die Mehrkosten zahlst du selbst.

So gehst du vor

  1. Heil- und Kostenplan: Der Zahnarzt erstellt ihn vor der Behandlung. Reiche ihn mit Bonusheft bei der Krankenkasse ein, bevor die Behandlung beginnt.
  2. Genehmigung abwarten: Die Kasse prüft und genehmigt den Festzuschuss.
  3. Zweitmeinung oder Vergleich: Bei hohen Eigenanteilen kann sich eine zweite Meinung oder ein Laborkostenvergleich lohnen. Manche Kassen bieten Beratung zum Heil- und Kostenplan an.
  4. Eigenanteil steuerlich nutzen: Was du selbst zahlst, zählt zu den Krankheitskosten – siehe Außergewöhnliche Belastungen.

Die allgemeine Zuzahlungsbefreiung gilt für Zahnersatz nicht – sie betrifft Medikamente, Therapien und Klinikaufenthalte, siehe Zuzahlungsbefreiung. Satzungsleistungen für Zahnreinigung unterscheiden sich je nach Kasse – ein Grund, Kassen zu vergleichen: Krankenkasse wechseln.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?

60 % der festgesetzten Beträge für die Regelversorgung, mit Bonusheft 70 % oder 75 %, als Härtefall bis 100 %.

Wie viele Jahre Bonusheft brauche ich für 75 %?

Zehn Kalenderjahre lückenlos vor Behandlungsbeginn; für 70 % reichen fünf Jahre.

Gibt es das Bonusheft noch?

Ja. Neben dem Papierheft gibt es das elektronische Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte, die Nutzung ist freiwillig.

Zahlt die Kasse für Implantate?

Nur den Festzuschuss, der für die Regelversorgung des Befunds gilt. Die höheren Kosten des Implantats trägst du selbst, außer in seltenen Ausnahmefällen.