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Altersvorsorge

Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Wer pflichtversichert ist und wie viel von der Rente abgeht

Fakten und Zahlen geprüft am

In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bist du als Rentner pflichtversichert, wenn du seit Beginn deines Erwerbslebens bis zum Rentenantrag mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums gesetzlich krankenversichert warst – als Mitglied oder familienversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Für jedes Kind werden dir dabei drei Jahre angerechnet. Aus der gesetzlichen Rente zahlst du 2026 die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags von 14,6 % plus Zusatzbeitrag; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Den Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 % (kinderlos 4,2 %) zahlst du allein.

Das Wichtigste in Kürze

  • 9/10-Regel: In der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90 % gesetzlich versichert.
  • Pro Kind, Stief- oder Pflegekind werden drei Jahre auf die Vorversicherungszeit angerechnet.
  • Rente: Krankenversicherung halb, Pflegeversicherung voll selbst bezahlt.
  • Betriebsrenten: voller Krankenversicherungsbeitrag, aber Freibetrag von 197,75 € (2026).

Die 9/10-Regel

Maßgeblich ist der Zeitraum von der ersten Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag. Dieser wird halbiert; in der zweiten Hälfte musst du zu mindestens 90 % gesetzlich krankenversichert gewesen sein.

Beispiel: Thomas hat mit 17 angefangen zu arbeiten und stellt mit 67 den Rentenantrag. Das sind 50 Jahre, die zweite Hälfte umfasst 25 Jahre. 90 % davon sind 22,5 Jahre. Thomas war in dieser Zeit 20 Jahre gesetzlich versichert und fünf Jahre als Selbstständiger privat. Allein würde er die Grenze verfehlen. Er hat aber zwei Kinder und bekommt dafür sechs Jahre angerechnet – mit 26 Jahren erfüllt er die Voraussetzung.

Die drei Jahre pro Kind gelten für leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder (§ 5 Abs. 2 Satz 3 SGB V), mit Ausnahmen bei Adoption oder Heirat erst nach Erreichen bestimmter Altersgrenzen des Kindes.

Welche Beiträge 2026 von der Rente abgehen

Beiträge Pflichtversicherter aus der gesetzlichen Rente 2026
BeitragSatzDein Anteil
Krankenversicherung, allgemeiner Beitragssatz14,6 %7,3 %
Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2026)2,9 %1,45 %
Pflegeversicherung mit Kind3,6 %3,6 %
Pflegeversicherung kinderlos4,2 %4,2 %

Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest; 2,9 % ist der durchschnittliche Wert für 2026. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren zahlen in der Pflegeversicherung ab dem zweiten Kind 0,25 Prozentpunkte weniger je Kind, bis zum fünften Kind (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Bei Rentnern sind die Kinder allerdings meist älter.

Rechenbeispiel

Monika bekommt 1.500 € gesetzliche Rente brutto, ihre Kasse erhebt den durchschnittlichen Zusatzbeitrag.

  • Krankenversicherung: 1.500 € × 8,75 % = 131,25 €
  • Pflegeversicherung (mit Kind): 1.500 € × 3,6 % = 54,00 €
  • Auszahlung vor Steuern: 1.314,75 € (kinderlos: 1.305,75 €)

Die Rentenversicherung behält die Beiträge direkt ein und überweist sie an die Krankenkasse. Was in der Renteninformation steht, ist deshalb immer brutto – siehe Renteninformation verstehen.

Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge

Auch Betriebsrenten, Pensionen und Renten aus Versorgungswerken sind beitragspflichtig. Hier zahlst du den vollen allgemeinen Beitragssatz und den vollen Zusatzbeitrag selbst; in der Krankenversicherung gibt es für Pflichtversicherte einen Freibetrag von 197,75 € im Monat. Wie das genau funktioniert, steht im Ratgeber Betriebsrente und Krankenversicherung.

Wenn du die 9/10-Regel nicht erfüllst

  • Freiwillig gesetzlich versichert: Du kannst dich weiter freiwillig gesetzlich versichern, wenn du zuletzt gesetzlich versichert warst. Dann zählen für den Beitrag nicht nur Rente und Betriebsrente, sondern grundsätzlich alle Einnahmen, etwa Mieten oder Kapitalerträge (§ 240 SGB V). Die Rentenversicherung zahlt dir einen Zuschuss zum Beitrag.
  • Privat versichert: Bleibst du privat versichert, zahlt die Rentenversicherung auf Antrag einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf deine Rente, höchstens die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags (§ 106 SGB VI).

So meldest du dich an

Mit dem Rentenantrag gibst du deine Krankenkasse an. Die Rentenversicherung meldet dich dort, und die Krankenkasse prüft, ob du die Vorversicherungszeit erfüllst. Wie der Rentenantrag abläuft, steht im Ratgeber Rente beantragen. Eine Waisenrente bleibt bis zu den Altersgrenzen der Familienversicherung beitragsfrei (§ 237 SGB V).

Häufige Fragen

Was ist die 9/10-Regel in der Krankenversicherung der Rentner?

Du musst in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein, als Mitglied oder familienversichert.

Wie viel Krankenversicherung zahlen Rentner 2026?

Aus der gesetzlichen Rente die Hälfte von 14,6 % plus der Hälfte des Zusatzbeitrags, im Durchschnitt also 8,75 %. Dazu kommt die Pflegeversicherung von 3,6 % bzw. 4,2 % ohne Kinder.

Zählen Kinder bei der Vorversicherungszeit?

Ja. Für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind werden drei Jahre angerechnet.

Warum zahle ich den Pflegebeitrag allein?

Weil das Gesetz es so vorsieht: Die Beiträge zur Pflegeversicherung aus der Rente trägt das Mitglied allein (§ 59 Abs. 1 SGB XI).