Brille von der Krankenkasse: Wer einen Zuschuss bekommt und was du selbst zahlst
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Gesetzlich Versicherte bis zum 18. Geburtstag haben Anspruch auf Sehhilfen von der Krankenkasse. Erwachsene bekommen Brillengläser nur, wenn sie trotz bestmöglicher Korrektur auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 haben oder wenn ein Fern-Korrekturausgleich von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder mehr als 4 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung verordnet ist (§ 33 Abs. 2 SGB V). Das Brillengestell gehört nie zur Leistung. Die Kasse übernimmt für die Gläser die mit dem Optiker vertraglich vereinbarten Preise (§ 33 Abs. 7 SGB V); teurere Gläser oder Extras zahlst du selbst. Ab 14 Jahren gibt es eine neue Brille erst, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien geändert hat (§ 33 Abs. 4 SGB V). Kontaktlinsen übernimmt die Kasse nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen; wählst du sie ohne diesen Grund, bekommst du höchstens den Betrag, den die Brille gekostet hätte. Erwachsene leisten bei Hilfsmitteln eine Zuzahlung von 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €, aber nie mehr als die Kosten (§§ 33 Abs. 8, 61 SGB V). Therapeutische Sehhilfen zur Behandlung von Augenerkrankungen gibt es unabhängig davon nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis 18 Jahre: Anspruch auf Sehhilfen.
- Erwachsene: nur bei mehr als 6 Dioptrien, mehr als 4 bei Hornhautverkrümmung oder schwerer Sehbeeinträchtigung.
- Das Gestell zahlt die Kasse nie, die Gläser zum vertraglich vereinbarten Preis.
- Ab 14 Jahren neue Gläser erst ab 0,5 Dioptrien Veränderung.
Wer bekommt was?
| Personengruppe | Anspruch |
|---|---|
| Kinder und Jugendliche bis 18 | Sehhilfen nach Bedarf; ab 14 neue Gläser nur bei mindestens 0,5 Dioptrien Änderung |
| Erwachsene mit mehr als 6 Dioptrien (Kurz-/Weitsichtigkeit) | Brillengläser |
| Erwachsene mit mehr als 4 Dioptrien Hornhautverkrümmung | Brillengläser |
| Erwachsene mit schwerer Sehbeeinträchtigung (mindestens Stufe 1) | Sehhilfen |
| Alle mit bestimmten Augenerkrankungen | therapeutische Sehhilfen laut G-BA-Richtlinie |
| Alle übrigen Erwachsenen | kein Anspruch |
Beispiel: Tom ist 35 und hat −6,5 Dioptrien. Sein Augenarzt verordnet neue Gläser. Die Krankenkasse übernimmt die Gläser zum vertraglich vereinbarten Preis; Tom zahlt als Erwachsener die gesetzliche Zuzahlung, das Gestell und Extras, die darüber hinausgehen, etwa eine besondere Entspiegelung. Seine Schwester hat −3 Dioptrien und bekommt als Erwachsene nichts – sie kann die Kosten aber als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben.
So bekommst du den Zuschuss
- Verordnung: Eine ärztliche Verordnung ist nötig, wenn eine erstmalige oder erneute ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist (§ 33 Abs. 5a SGB V). Frag im Zweifel deine Kasse, ob eine Augenoptiker-Messung reicht.
- Vertragspartner wählen: Der Optiker rechnet direkt mit der Kasse ab, wenn er Vertragspartner ist.
- Mehrkosten klären: Lass dir vorher aufschreiben, was die Kasse übernimmt und was du zahlst.
- Zuzahlungen sammeln: Sie zählen zur Belastungsgrenze von 2 % beziehungsweise 1 % deiner Bruttoeinnahmen – mehr dazu im Ratgeber Zuzahlungsbefreiung.
Was die Kasse nicht zahlt, kannst du unter Umständen als Krankheitskosten absetzen; die zumutbare Belastung wird dabei abgezogen – Details im Ratgeber außergewöhnliche Belastungen.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Brille für Erwachsene?
Nur bei mehr als 6 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit, mehr als 4 Dioptrien Hornhautverkrümmung oder schwerer Sehbeeinträchtigung. Das Gestell zahlt sie nie.
Wie oft bekommen Kinder eine neue Brille?
Bis 14 Jahre nach Bedarf. Ab 14 gibt es neue Gläser nur, wenn sich die Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien geändert hat; Ausnahmen kann der G-BA zulassen.
Zahlt die Krankenkasse Kontaktlinsen?
Nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen. Sonst zahlt sie höchstens den Betrag, den sie für eine Brille aufwenden müsste; Pflegemittel nie.
Was kostet mich die Brille trotz Zuschuss?
Die Zuzahlung von 5 bis 10 €, das Gestell und Mehrkosten für Gläser oder Extras über der Kassenleistung. Kinder und Jugendliche zahlen keine Zuzahlung.
