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Kredit

KfW-Gründerkredit StartGeld: Bis 200.000 € für Gründer und junge Selbstständige – Voraussetzungen und Ablauf

Fakten und Zahlen geprüft am

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW-Programm 067) ist ein zinsgünstiger Förderkredit für Gründerinnen und Gründer, Freiberufler und kleine Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt sind; maßgeblich ist das Datum der ersten Umsatzerzielung. Gefördert wird ein Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 200.000 € pro Vorhaben, davon bis zu 80.000 € für Betriebsmittel; auch eine Gründung im Nebenerwerb ist förderfähig (Merkblatt der KfW, Stand 18. Juni 2026). Der Zinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt, orientiert sich am Kapitalmarkt, ist aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt und gilt für die gesamte Laufzeit fest. Du wählst zwischen bis zu fünf Jahren Laufzeit mit höchstens einem tilgungsfreien Jahr oder bis zu zehn Jahren mit höchstens zwei tilgungsfreien Jahren. Den Kredit beantragst du nicht direkt bei der KfW, sondern bei einer Bank oder Sparkasse deiner Wahl – und zwar vor Beginn des Vorhabens. Die KfW stellt die Bank zu 80 % von der Haftung frei, was die Kreditvergabe an Gründer erleichtern soll; du selbst haftest aber voll für die Rückzahlung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis 200.000 € pro Vorhaben, davon bis 80.000 € Betriebsmittel.
  • Für Gründungen und Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, auch im Nebenerwerb.
  • Fester Zins für die ganze Laufzeit; bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren.
  • Antrag über die Hausbank vor Beginn des Vorhabens; bankübliche Sicherheiten nötig.

Die Konditionen im Überblick

ERP-Gründerkredit – StartGeld (067) laut KfW-Merkblatt, Stand 18.06.2026
MerkmalRegel
Kreditbetragbis 100 % des Fremdfinanzierungsbedarfs, höchstens 200.000 €; Betriebsmittel höchstens 80.000 €
Laufzeitmindestens 2 Jahre; bis 5 Jahre mit max. 1 tilgungsfreien Jahr oder bis 10 Jahre mit max. 2 tilgungsfreien Jahren
Zinsam Tag der Zusage festgelegt, für die gesamte Laufzeit fest; Maximalzinsen in der KfW-Konditionenübersicht
Auszahlung100 %, in einer Summe oder in Teilen; Abruffrist 12 Monate
Bereitstellungsprovision0,15 % pro Monat für nicht abgerufene Beträge, beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage
Tilgungnach den tilgungsfreien Jahren in gleich hohen Monatsraten; außerplanmäßige Tilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Haftungsfreistellung80 % für die finanzierende Bank
Sicherheitenbankübliche Sicherheiten, Vereinbarung mit der Bank

Was gefördert wird – und was nicht

Förderfähig sind alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder Übernahme eines Unternehmens und der Erwerb einer tätigen Beteiligung, außerdem Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Finanziert werden etwa Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Einrichtung, Betriebs- und Geschäftsausstattung, ein Warenlager sowie Betriebsmittel. Eine erneute Gründung ist möglich, wenn aus einer früheren Selbstständigkeit keine Verbindlichkeiten mehr bestehen. Nicht gefördert werden unter anderem Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen, andere Fördermittel wie Zuschüsse sind grundsätzlich kombinierbar – zum Beispiel ein Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit, wenn du dessen Voraussetzungen erfüllst.

Rechenbeispiel (Tilgung, eigene Berechnung): Murat eröffnet eine Werkstatt und bekommt 60.000 € StartGeld mit zehn Jahren Laufzeit und zwei tilgungsfreien Jahren. In den ersten 24 Monaten zahlt er nur Zinsen auf den ausgezahlten Betrag. Danach tilgt er in 96 gleich hohen Monatsraten je 625 € plus Zinsen auf die Restschuld. Den Zinssatz erfährt er erst bei der Zusage; wie hoch die Zinsen insgesamt werden, hängt davon ab.

So beantragst du den Kredit

  1. Unterlagen vorbereiten: Die KfW verlangt, dass du die Schwerpunkte deiner Tätigkeit und die Erfolgsaussichten mit geeignetem Zahlenmaterial darlegst – in der Praxis meist Businessplan und Finanzplanung.
  2. Bank auswählen: Den Antrag stellst du bei einem Finanzierungspartner deiner Wahl, also einer Bank oder Sparkasse.
  3. Antrag vor Vorhabensbeginn: Erst den Antrag stellen, dann mit dem Vorhaben beginnen; was als Beginn gilt, klärst du am besten vorab mit der Bank.
  4. Prüfung: Die KfW holt für jeden Antragsteller Auskünfte bei der SCHUFA, der infoscore Consumer Data GmbH und gegebenenfalls bei Creditreform ein.
  5. Abruf: Die Abruffrist beträgt zwölf Monate nach Zusage und lässt sich nicht verlängern; ab dem siebten Monat kostet nicht abgerufenes Geld Bereitstellungsprovision.

Vor dem Start brauchst du in der Regel eine Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen eine Anmeldung beim Finanzamt – siehe Gewerbe anmelden. Wer zunächst neben dem Job gründet, findet Hinweise im Ratgeber nebenberuflich selbstständig.

Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt es beim KfW-Gründerkredit StartGeld?

Bis zu 200.000 € pro Vorhaben, davon höchstens 80.000 € für Betriebsmittel.

Kann ich StartGeld für eine nebenberufliche Gründung bekommen?

Ja, laut KfW-Merkblatt wird auch ein Nebenerwerb gefördert.

Wie hoch ist der Zins?

Er wird am Tag der Zusage festgesetzt und orientiert sich am Kapitalmarkt; die jeweils geltenden Maximalzinsen veröffentlicht die KfW in ihrer Konditionenübersicht.

Wer haftet für den KfW-Kredit?

Du als Kreditnehmer. Die Haftungsfreistellung von 80 % entlastet nur die Bank gegenüber der KfW.