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Steuern

Gewerbe anmelden: Ablauf, Kosten, Kleingewerbe und was danach mit Finanzamt und IHK passiert

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnt, muss dies gleichzeitig der zuständigen Behörde anzeigen – meist dem Gewerbe- oder Ordnungsamt der Gemeinde, in der der Betrieb liegt (§ 14 Abs. 1 GewO). Das gilt auch für Nebengewerbe und Kleingewerbe. Die Behörde bestätigt den Empfang innerhalb von drei Tagen (§ 15 GewO), das ist der „Gewerbeschein“. Die Gebühr legt die Gemeinde fest; in Berlin kostet die Anmeldung eines Einzelgewerbes 15 € online und 26 € vor Ort. Die Gemeinde informiert das Finanzamt, und du musst dem Finanzamt innerhalb eines Monats weitere Angaben elektronisch übermitteln – über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER (§ 138 AO). Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Journalisten oder Künstler melden kein Gewerbe an, sondern zeigen ihre Tätigkeit nur dem Finanzamt an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anmeldung gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit beim Gewerbeamt der Betriebsgemeinde.
  • Kosten je nach Gemeinde, Beispiel Berlin: 15 € online, 26 € vor Ort.
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats an das Finanzamt.
  • IHK-Mitgliedschaft automatisch; Kleingewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag bis 5.200 € Gewerbeertrag beitragsfrei.

Wer ein Gewerbe anmelden muss

Gewerbe oder nicht?
TätigkeitGewerbeanmeldung?
Handel, Handwerk, Onlineshop, Dienstleistungen wie Hausmeisterservice oder Reinigungja, auch nebenberuflich
Freie Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Künstler, Lehrer)nein, nur Anzeige beim Finanzamt
Land- und Forstwirtschaftnein, Anzeige bei der Gemeinde nach § 138 AO
Verwaltung eigenen Vermögens, z. B. Vermietung einer Wohnungin der Regel kein Gewerbe

Auch Verlegung, Erweiterung, Namensänderung und Aufgabe des Betriebs musst du anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO). Manche Tätigkeiten brauchen zusätzlich eine Erlaubnis, etwa die Versicherungsvermittlung (§ 34d GewO); wer ohne erforderliche Erlaubnis tätig wird, dem kann die Behörde die Fortsetzung des Betriebs verwehren (§ 15 Abs. 2 GewO).

So meldest du dein Gewerbe an

  1. Zuständige Stelle finden: das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Gemeinde, in der dein Betrieb liegt – nicht unbedingt die deines Wohnorts.
  2. Anzeige ausfüllen: online, wo die Gemeinde das anbietet, oder vor Ort. Angegeben werden Person, Betriebsadresse, Tätigkeit und Beginn.
  3. Gebühr zahlen: Die Höhe legt die Gemeinde fest. Beispiel Berlin: 15 € für die elektronische Anzeige, 26 € je Einzelgewerbe vor Ort, 31 € für eine juristische Person mit einem Vertreter.
  4. Gewerbeschein aufheben: Die Empfangsbescheinigung bekommst du innerhalb von drei Tagen.
  5. Fragebogen ans Finanzamt: innerhalb eines Monats elektronisch über ELSTER (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Darin gibst du unter anderem den erwarteten Umsatz und Gewinn an – davon hängen Vorauszahlungen und die Frage ab, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst.

Was ist ein Kleingewerbe?

„Kleingewerbe“ ist kein eigener Rechtsbegriff im Gewerberecht. Gemeint ist meist ein Gewerbe, das nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht und deshalb nicht ins Handelsregister muss. Anmelden musst du es trotzdem. Steuerlich hilft dir bei kleinen Umsätzen die Kleinunternehmerregelung: Bei höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr weist du keine Umsatzsteuer aus und gibst keine Umsatzsteuervoranmeldung ab (§ 19 UStG).

Gewerbesteuer und IHK

  • Gewerbesteuer: Einzelunternehmer zahlen erst, wenn der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt – Details im Ratgeber Gewerbesteuer.
  • IHK: Wer zur Gewerbesteuer veranlagt wird und im Bezirk eine Betriebsstätte hat, gehört der Industrie- und Handelskammer an (§ 2 IHKG); Handwerksbetriebe gehören zur Handwerkskammer. Nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer sind vom IHK-Beitrag befreit, solange ihr Gewerbeertrag 5.200 € nicht übersteigt (§ 3 Abs. 3 IHKG).

Beispiel: Elif verkauft neben ihrem Job selbst genähte Taschen über einen Onlineshop. Sie meldet in Berlin online ein Gewerbe an und zahlt 15 €. Drei Wochen später übermittelt sie über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und gibt einen erwarteten Umsatz von 8.000 € an. Sie nutzt die Kleinunternehmerregelung, weist also keine Umsatzsteuer aus. Weil ihr Gewinn unter 5.200 € liegt, zahlt sie keinen IHK-Beitrag und wegen des Freibetrags auch keine Gewerbesteuer.

Häufige Fragen

Was kostet eine Gewerbeanmeldung?

Das legt die Gemeinde fest. In Berlin sind es 15 € online und 26 € vor Ort für ein Einzelgewerbe.

Muss ich ein Nebengewerbe anmelden?

Ja. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig davon, ob du das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich betreibst.

Wann muss ich das Gewerbe anmelden?

Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit. Wer die Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig (§ 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO).

Muss ich ein Gewerbe auch abmelden?

Ja, auch die Aufgabe des Betriebs ist anzeigepflichtig. Steht die Aufgabe fest und meldest du nicht ab, kann die Behörde dich von Amts wegen abmelden.