Mutterschaftsgeld: Höhe, Antrag und Arbeitgeberzuschuss – so viel Geld gibt es im Mutterschutz
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Mutterschaftsgeld bekommen Frauen für die Zeit der Mutterschutzfristen – in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung – sowie für den Entbindungstag. Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten von ihrer Krankenkasse ihr durchschnittliches Nettoentgelt der letzten drei Monate, höchstens aber 13 € pro Kalendertag (§ 24i SGB V). Den Unterschied zum bisherigen Nettolohn zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss (§ 20 MuSchG). Unterm Strich bekommen angestellte Mütter während des Mutterschutzes damit in der Regel ihr volles bisheriges Nettogehalt. Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst gesetzlich krankenversichert sind, erhalten vom Bundesamt für Soziale Sicherung insgesamt höchstens 210 € plus den Arbeitgeberzuschuss.
Das Wichtigste in Kürze
- Krankenkasse: bis 13 € pro Tag; Arbeitgeber: Differenz zum bisherigen kalendertäglichen Nettolohn.
- Schutzfristen: sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen danach.
- Privat- oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen: einmalig bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
- Antrag mit dem ärztlichen Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin, frühestens sieben Wochen vor der Geburt.
Die Schutzfristen
| Situation | vor der Geburt | nach der Geburt |
|---|---|---|
| Regelfall | 6 Wochen | 8 Wochen |
| Frühgeburt, Mehrlinge | 6 Wochen | 12 Wochen |
| Behinderung des Kindes, auf Antrag | 6 Wochen | 12 Wochen |
| Kind kommt früher als berechnet | verkürzt | verlängert um die verkürzten Tage |
Vor der Geburt darfst du auf eigenen ausdrücklichen Wunsch weiterarbeiten; nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot (§ 3 MuSchG). Seit 2025 gelten auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gestaffelte Schutzfristen von zwei bis acht Wochen, auf die die Frau verzichten kann.
Wie viel Geld es gibt
Beispiel: Sara hatte in den letzten drei abgerechneten Monaten vor der Schutzfrist insgesamt 6.300 € netto, in diesen 92 Tagen also 68,48 € pro Kalendertag. Die Krankenkasse zahlt 13 € pro Tag, der Arbeitgeber 55,48 € pro Tag. Für die 14 Wochen und den Entbindungstag erhält sie damit weiterhin ihr bisheriges Nettogehalt.
- Gesetzlich versichert, angestellt: 13 € pro Tag von der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss.
- Privat oder familienversichert, angestellt: insgesamt höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung plus Arbeitgeberzuschuss (§ 19 Abs. 2 MuSchG).
- Arbeitslos: Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, wenn ein Anspruch auf Krankengeld bestünde.
- Selbstständig, gesetzlich mit Krankengeldanspruch versichert: Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
- Minijob: gesetzlich Familienversicherte im Minijob erhalten die 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung und den Zuschuss des Minijob-Arbeitgebers.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Während des Bezugs ruht ein Anspruch auf Krankengeld – siehe Krankengeld.
So beantragst du Mutterschaftsgeld
- Ärztliches Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstermin besorgen – es darf frühestens sieben Wochen vor dem Termin ausgestellt sein.
- Antrag bei der Krankenkasse stellen, oft online oder per Formular. Nicht gesetzlich Versicherte beantragen beim Bundesamt für Soziale Sicherung.
- Arbeitgeber informieren: Er zahlt den Zuschuss mit der Gehaltsabrechnung.
- Nach der Geburt die Geburtsbescheinigung einreichen, damit die Schutzfrist nach der Entbindung berechnet werden kann.
Und danach?
An den Mutterschutz schließt sich meist das Elterngeld an; das Mutterschaftsgeld wird darauf angerechnet. Für jedes Kind gibt es außerdem Kindergeld – siehe Kindergeld. Familien mit kleinem Einkommen können zusätzlich den Kinderzuschlag prüfen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Von der Krankenkasse höchstens 13 € pro Tag; der Arbeitgeber stockt auf das bisherige durchschnittliche Nettogehalt auf.
Wann beantrage ich Mutterschaftsgeld?
Etwa sieben Wochen vor dem Geburtstermin, sobald du das ärztliche Zeugnis über den voraussichtlichen Entbindungstag hast.
Bekommen privat Versicherte Mutterschaftsgeld?
Ja, als Arbeitnehmerinnen insgesamt höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung, plus den Arbeitgeberzuschuss.
Muss ich Mutterschaftsgeld versteuern?
Nein, es ist steuerfrei, wirkt sich aber über den Progressionsvorbehalt auf den Steuersatz aus.
