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Altersvorsorge

Renteneintrittsalter: Tabelle nach Jahrgang – wann du regulär, mit 35 oder 45 Jahren und als Schwerbehinderter in Rente gehst

Fakten und Zahlen geprüft am

Das reguläre Renteneintrittsalter – die Regelaltersgrenze – liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren (§ 35 SGB VI). Für ältere Jahrgänge steigt es schrittweise: Jahrgang 1960 erreicht sie mit 66 Jahren und 4 Monaten, Jahrgang 1963 mit 66 Jahren und 10 Monaten (§ 235 SGB VI). Voraussetzung für die Regelaltersrente sind nur fünf Jahre Versicherungszeit. Früher geht es mit 45 Versicherungsjahren ohne Abschlag (für ab 1964 Geborene mit 65), mit 35 Jahren ab 63 mit Abschlag oder bei Schwerbehinderung ab 62 mit Abschlag beziehungsweise ab 65 ohne Abschlag. Jeder Monat vor der jeweiligen Altersgrenze kostet 0,3 % Rente – dauerhaft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Regelaltersgrenze: 67 Jahre ab Jahrgang 1964, vorher gestaffelt.
  • 45 Versicherungsjahre: abschlagsfrei ab 65 (Jahrgang 1964 und jünger).
  • 35 Versicherungsjahre: frühestens ab 63, bis zu 14,4 % Abschlag.
  • Schwerbehinderte mit 35 Jahren: ab 65 ohne, ab 62 mit Abschlag (Jahrgang 1964 und jünger).

Renteneintrittsalter nach Jahrgang

Altersgrenzen der Altersrenten nach Geburtsjahr (§§ 35–38, 235, 236, 236a, 236b SGB VI)
JahrgangRegelaltersrenteNach 45 Jahren ohne AbschlagNach 35 Jahren frühestens (Abschlag)Schwerbehindert ohne / frühestens mit Abschlag
196066 J. 4 M.64 J. 4 M.63 J. (12,0 %)64 J. 4 M. / 61 J. 4 M.
196166 J. 6 M.64 J. 6 M.63 J. (12,6 %)64 J. 6 M. / 61 J. 6 M.
196266 J. 8 M.64 J. 8 M.63 J. (13,2 %)64 J. 8 M. / 61 J. 8 M.
196366 J. 10 M.64 J. 10 M.63 J. (13,8 %)64 J. 10 M. / 61 J. 10 M.
ab 196467 J.65 J.63 J. (14,4 %)65 J. / 62 J.

Die Abschläge in der Spalte „35 Jahre“ gelten bei Rentenbeginn genau mit 63. Bei Schwerbehinderten beträgt der Abschlag bei frühestmöglichem Beginn 10,8 % (36 Monate × 0,3 %). Für ältere Jahrgänge gelten die Tabellen in den §§ 235 bis 236b SGB VI. Wann sich die Rente mit 63 tatsächlich lohnt und was auf die 45 Jahre zählt, steht im Ratgeber Rente mit 63.

Die Altersrenten im Überblick

  • Regelaltersrente: mit Erreichen der Regelaltersgrenze, wenn mindestens fünf Jahre Wartezeit erfüllt sind (§§ 35, 50 SGB VI). Dazu zählen Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten und weitere Zeiten.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: nach 45 Jahren Wartezeit ohne Abschlag zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Ein vorzeitiger Beginn mit Abschlag ist bei dieser Rente nicht möglich (§ 38 SGB VI).
  • Altersrente für langjährig Versicherte: nach 35 Jahren Wartezeit regulär mit der Regelaltersgrenze, vorzeitig ab 63 mit Abschlag (§ 36 SGB VI).
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahren Wartezeit ab 65 ohne oder ab 62 mit Abschlag (§ 37 SGB VI) – Details im Ratgeber Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Ab welchem Tag die Rente beginnt

Die Rente beginnt mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind – wenn du sie spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats danach beantragst (§ 99 SGB VI). Ein Lebensjahr ist rechtlich mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag vollendet.

Beispiele: Petra ist am 15. Mai 1963 geboren. Ihre Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 10 Monaten erreicht sie mit Ablauf des 14. März 2030, die Regelaltersrente beginnt am 1. April 2030. Klaus ist am 1. März 1964 geboren. Er vollendet sein 67. Lebensjahr mit Ablauf des 28. Februar 2031 – seine Rente beginnt deshalb schon am 1. März 2031, also im Monat seines Geburtstags. Wer am Ersten eines Monats geboren ist, kann also einen Monat früher in Rente gehen.

Den Antrag stellst du am besten etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn – wie das geht, erklärt der Ratgeber Rente beantragen.

Später in Rente: Zuschlag statt Abschlag

Wer die Regelaltersgrenze erreicht und die Rente trotzdem noch nicht beantragt, bekommt für jeden späteren Monat 0,5 % mehr Rente (§ 77 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b SGB VI) – zwölf Monate Aufschub bringen also 6 % mehr, lebenslang. Seit 2026 können Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze außerdem bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei hinzuverdienen (Aktivrente).

Wird das Renteneintrittsalter weiter erhöht?

Gesetzlich festgelegt ist derzeit die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Vorschläge, das Rentenalter etwa an die Lebenserwartung zu koppeln, werden diskutiert, sind aber kein geltendes Recht (Stand Oktober 2026).

Häufige Fragen

Wann kann ich mit Jahrgang 1964 in Rente gehen?

Regulär mit 67. Mit 45 Versicherungsjahren ohne Abschlag mit 65, mit 35 Versicherungsjahren ab 63 mit 14,4 % Abschlag.

Wann gehe ich mit Jahrgang 1963 in Rente?

Regulär mit 66 Jahren und 10 Monaten, nach 45 Jahren ohne Abschlag mit 64 Jahren und 10 Monaten.

Wie hoch ist der Abschlag pro Monat?

0,3 % für jeden Monat vor der maßgeblichen Altersgrenze, dauerhaft für die gesamte Rentenbezugszeit.

Was ist die Regelaltersgrenze?

Das Alter, ab dem du die Regelaltersrente ohne Abschlag bekommst. Für ab 1964 Geborene sind das 67 Jahre.