Altersvorsorge
Renteneintrittsalter: Tabelle nach Jahrgang – wann du regulär, mit 35 oder 45 Jahren und als Schwerbehinderter in Rente gehst
Das reguläre Renteneintrittsalter steigt schrittweise auf 67 Jahre: Wer 1963 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 10 Monaten, ab Jahrgang 1964 gilt 67. Früher geht es mit 35 oder 45 Versicherungsjahren oder einer Schwerbehinderung. Die Altersgrenzen aller Jahrgänge, die Abschläge und ab welchem Tag die Rente genau beginnt.
