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Altersvorsorge

Rente beantragen: Wann, wie und mit welchen Unterlagen – Schritt für Schritt

Fakten und Zahlen geprüft am

Eine Altersrente zahlt die Deutsche Rentenversicherung nur auf Antrag. Beantragst du sie bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem du alle Voraussetzungen erfüllst, wird sie ab dem frühestmöglichen Beginn gezahlt; bei späterem Antrag erst ab dem Monat der Antragstellung (§ 99 Abs. 1 SGB VI). Die Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Das geht online, schriftlich mit dem Formular oder in einer Beratungsstelle. Wichtig ist ein vollständig geklärtes Rentenkonto – fehlende Zeiten solltest du schon Jahre vorher nachtragen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Antrag etwa drei Monate vor Rentenbeginn stellen.
  • Wer zu spät beantragt, verliert Monate: Rückwirkend gibt es die Rente nur bei Antrag innerhalb von drei Kalendermonaten.
  • Vorher den Versicherungsverlauf prüfen und Lücken per Kontenklärung schließen.
  • Die Beratung bei der Rentenversicherung und bei Versichertenberatern ist kostenlos.

Wann du beantragen solltest

Die Rente beginnt mit dem Monat, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind – bei der Regelaltersrente also mit dem Monat nach Erreichen der Altersgrenze. Damit die erste Zahlung pünktlich kommt, solltest du den Antrag etwa drei Monate vorher stellen. Läuft die Frist ab, ohne dass du den Antrag gestellt hast, gehen Monate verloren: Dann wird die Rente erst ab dem Antragsmonat gezahlt.

Beispiel: Erika erreicht ihre Altersgrenze im Mai, die Rente könnte ab Juni beginnen. Stellt sie den Antrag bis Ende August, bekommt sie die Rente rückwirkend ab Juni. Beantragt sie erst im Oktober, gibt es die Rente erst ab Oktober.

Welche Rente du beantragen kannst

  • Regelaltersrente: nach mindestens fünf Jahren Versicherungszeit bei Erreichen der Regelaltersgrenze.
  • Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte: früher, mit oder ohne Abschläge – siehe Rente mit 63.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 – siehe Altersrente für Schwerbehinderte.

Lass dir vor der Entscheidung eine Rentenauskunft geben. Sie zeigt, welche Renten du ab wann bekommen kannst und wie hoch sie voraussichtlich ausfallen.

So stellst du den Antrag

  1. Online über die eServices der Deutschen Rentenversicherung, mit Online-Ausweisfunktion.
  2. Schriftlich mit dem Antragsformular für die Altersrente, das du auf der Website der Rentenversicherung herunterladen kannst.
  3. Persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, bei einem Versichertenberater oder in vielen Gemeinden beim Versicherungsamt. Termine vorher vereinbaren.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Personalausweis oder Reisepass, Rentenversicherungsnummer,
  • Steuer-Identifikationsnummer und Krankenversicherungsdaten,
  • Bankverbindung (IBAN),
  • Nachweise für noch nicht gespeicherte Zeiten, etwa Ausbildung, Kindererziehung oder Zeiten im Ausland,
  • gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis, Nachweise über Hinzuverdienst oder Betriebsrenten.

Nach dem Antrag

Die Rentenversicherung prüft den Antrag und schickt dir einen Rentenbescheid. Prüfe ihn sorgfältig, vor allem den Versicherungsverlauf: Gegen Fehler kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Die Rente wird bei einem Rentenbeginn nach März 2004 jeweils am Ende des Monats gezahlt. Von ihr gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab; ob Einkommensteuer anfällt, erklärt der Ratgeber Rente versteuern.

Häufige Fragen

Wann muss ich die Rente beantragen?

Etwa drei Monate vor dem gewünschten Beginn. Spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Erfüllung der Voraussetzungen, damit keine Monate verloren gehen.

Bekomme ich die Rente automatisch?

Nein, eine Altersrente gibt es nur auf Antrag. Nur wer bis zur Regelaltersgrenze eine Erwerbsminderungsrente bezog, wird ohne neuen Antrag in die Regelaltersrente übergeleitet.

Kann ich die Rente online beantragen?

Ja, über die eServices der Deutschen Rentenversicherung.

Kann ich nach dem Rentenantrag weiterarbeiten?

Ja. Neben einer Altersrente gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr.