Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Ab wann ohne und mit Abschlag – Tabelle 2026
Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren kannst du früher in Rente gehen: Jahrgänge ab 1964 abschlagsfrei mit 65, mit Abschlägen ab 62. Für ältere Jahrgänge gelten Übergangsgrenzen. Voraussetzungen, Tabelle nach Geburtsjahr, Abschläge und was gilt, wenn der Ausweis befristet ist.
