Mutter-Kind-Kur beantragen: Anspruch, Ablauf und Kosten – und was für Väter und Pflegende gilt
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Mütter und Väter haben Anspruch auf eine aus medizinischen Gründen erforderliche Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung, auch als Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Maßnahme (§§ 24 und 41 SGB V). Anders als bei anderen Kuren müssen ambulante Behandlungen vorher nicht ausgeschöpft sein. Die Kur dauert in der Regel drei Wochen und kann frühestens nach vier Jahren wiederholt werden, außer eine frühere Kur ist medizinisch dringend erforderlich (§ 23 Abs. 5 SGB V). Erwachsene zahlen 10 € pro Kalendertag, Kinder sind laut Müttergenesungswerk von der Zuzahlung befreit (§§ 24 Abs. 3, 61 SGB V); für eine Kur mit 21 Kalendertagen sind das 210 €. Kinder können laut Müttergenesungswerk in der Regel bis 12 Jahre mitfahren, in besonderen Fällen bis 14, Kinder mit Behinderung ohne Altersgrenze. Für die Kur darf dein Arbeitgeber keinen Urlaub anrechnen, und du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflichtleistung der Krankenkasse bei medizinischer Notwendigkeit – ohne Vorrang ambulanter Behandlung.
- In der Regel drei Wochen, Wiederholung frühestens nach vier Jahren.
- Zuzahlung 10 € pro Tag für Erwachsene, Kinder zahlen nichts.
- Kein Urlaub nötig, Gehalt läuft weiter (§ 9 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Vorsorge oder Reha – und wer mitfahren darf
| Vorsorge (§ 24) | Rehabilitation (§ 41) | |
|---|---|---|
| Ziel | Erkrankung verhindern, etwa bei Erschöpfung | bestehende Erkrankung behandeln |
| Dauer | in der Regel drei Wochen | in der Regel drei Wochen |
| Zuzahlung Erwachsene | 10 € je Kalendertag | 10 € je Kalendertag |
| Kinder | meist bis 12 Jahre, in besonderen Fällen bis 14, mit Behinderung ohne Altersgrenze; Kinder zahlen nichts | |
Die Maßnahme gilt auch für Väter (Vater-Kind-Kur); das Müttergenesungswerk bietet zudem Kuren für pflegende Angehörige an. Zuzahlungen zählen zur Belastungsgrenze von 2 % beziehungsweise 1 % deiner jährlichen Bruttoeinnahmen – wie du eine Befreiung bekommst, steht im Ratgeber Zuzahlungsbefreiung.
So beantragst du die Kur
- Beratung: Die Beratungsstellen im Verbund des Müttergenesungswerks helfen kostenlos bei Antrag und Klinikwahl; laut Müttergenesungswerk sind Anträge mit Beratung oft erfolgreicher.
- Ärztliches Attest: Dein Arzt bescheinigt die medizinische Notwendigkeit möglichst ausführlich.
- Antrag bei der Krankenkasse mit Attest einreichen. Die Kasse entscheidet; dein Wunsch nach einer bestimmten Einrichtung ist zu berücksichtigen (Wunsch- und Wahlrecht).
- Bei Ablehnung Widerspruch einlegen: Laut Müttergenesungswerk sind Widersprüche sehr oft erfolgreich – lass die Notwendigkeit vom Arzt noch genauer begründen.
Beispiel (eigene Berechnung): Julia ist erschöpft, ihre Kinder sind 4 und 9 Jahre alt. Ihre Ärztin bescheinigt die Notwendigkeit einer Mutter-Kind-Vorsorgekur. Die Krankenkasse bewilligt drei Wochen an der Ostsee. Julia zahlt für 21 Kalendertage 210 € Zuzahlung, die Kinder nichts. Ihr Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter und darf keinen Urlaub abziehen. Fahrkosten und eine mögliche Haushaltshilfe für zu Hause klärt sie vorab mit der Kasse.
Bleibt ein Teil der Familie zu Hause und kann niemand den Haushalt führen, kommt unter Umständen eine Haushaltshilfe in Betracht. Zu den Reisekosten siehe den Ratgeber Fahrtkosten Krankenkasse.
Häufige Fragen
Wer bezahlt eine Mutter-Kind-Kur?
Die gesetzliche Krankenkasse, wenn die Kur medizinisch notwendig ist. Du zahlst 10 € pro Kalendertag zu, Kinder zahlen nichts.
Wie oft kann ich eine Mutter-Kind-Kur machen?
In der Regel alle vier Jahre. Früher ist sie möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen dringend erforderlich ist.
Bis zu welchem Alter dürfen Kinder mit?
Laut Müttergenesungswerk in der Regel bis 12 Jahre, in besonderen Fällen bis 14 Jahre. Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.
Muss ich für die Kur Urlaub nehmen?
Nein. Urlaubstage dürfen nicht angerechnet werden, und du hast Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
