Entlastungsbetrag in der Pflege: 131 € im Monat – wofür er gilt, wie du ihn abrufst und was 2027 geplant ist
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Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung von bis zu 131 € im Monat, also 1.572 € im Jahr, für alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege – auch bei Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI). Er ist zweckgebunden: Die Pflegekasse erstattet damit Kosten für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen. Ein Antrag ist nicht nötig; du reichst die Rechnungen ein. Nicht genutzte Beträge kannst du bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres nachholen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 131 € pro Monat, ab Pflegegrad 1, nur bei häuslicher Pflege.
- Kein Bargeld: Erstattung gegen Belege für anerkannte Entlastungsangebote.
- Bei Pflegegrad 2 bis 5 nicht für die Körperpflege durch Pflegedienste.
- Nicht genutzte Beträge eines Jahres verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.
Wofür du den Entlastungsbetrag nutzen kannst
Der Betrag dient der Entlastung pflegender Angehöriger und der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Erstattet werden Aufwendungen für:
| Leistung | Beispiele |
|---|---|
| Tages- oder Nachtpflege | Eigenanteile für Betreuung, Verpflegung und Fahrten |
| Kurzzeitpflege | Eigenanteile, die nicht über den Jahresbetrag gedeckt sind |
| Ambulante Pflegedienste | Betreuung, Hilfe im Haushalt; bei Pflegegrad 1 auch Körperpflege, ab Pflegegrad 2 nicht für Leistungen der Selbstversorgung |
| Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht anerkannt) | Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen, Haushaltshilfe, Einkaufsdienste |
Wichtig ist die Anerkennung: Eine private Putzhilfe ohne Anerkennung nach Landesrecht kann nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Welche Anbieter in deiner Region anerkannt sind, erfährst du bei der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt. Die Preise dürfen die für vergleichbare Sachleistungen zugelassener Pflegedienste nicht übersteigen (§ 45b Abs. 4 SGB XI).
So bekommst du das Geld
- Kein Antrag: Der Anspruch entsteht automatisch, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist und häusliche Pflege vorliegt (§ 45b Abs. 2 SGB XI).
- Anerkannten Anbieter wählen und die Leistung in Anspruch nehmen.
- Belege einreichen: Auf der Rechnung muss erkennbar sein, für welche der vier Leistungsarten die Kosten entstanden sind.
- Erstattung durch die Pflegekasse bis zum angesparten Betrag.
Ansparen und Übertrag: Bis wann das Geld verfällt
Den Entlastungsbetrag kannst du innerhalb eines Kalenderjahres ansammeln. Was im Jahr nicht verbraucht wird, darfst du in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen (§ 45b Abs. 1 SGB XI).
Beispiel: Frau Krüger hat seit Januar 2026 Pflegegrad 2 und nutzt den Entlastungsbetrag bis Oktober nicht. Bis Ende 2026 sammeln sich 12 × 131 € = 1.572 € an. Nutzt sie bis Dezember nur 400 €, kann sie die restlichen 1.172 € noch bis zum 30. Juni 2027 für Entlastungsleistungen einsetzen – danach verfallen sie.
Entlastungsbetrag und Pflegegeld
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt und mindert es nicht. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld; hier ist der Entlastungsbetrag die wichtigste Geldleistung. Wie hoch das Pflegegeld ab Pflegegrad 2 ist, steht im Ratgeber Pflegegeld. Fällt die Hauptpflegeperson aus, hilft zusätzlich die Verhinderungspflege.
Geplant ab 2027: Wegfall bei Pflegegrad 1
Nach dem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes soll der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 entfallen; stattdessen sind eine neue Form der Pflegebegleitung und Präventionsangebote vorgesehen. Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll der Entlastungsbetrag in einem „Sozialraumbudget“ aufgehen, das nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bis zu 175 € im Monat betragen soll, für Pflegebedürftige bis 25 Jahre bis zu 300 €. Nach den Erläuterungen des Ministeriums zum Entwurf (Stand Juni 2026) ist der Wegfall bei Pflegegrad 1 zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Beschlossen ist das noch nicht: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen (Stand Oktober 2026).
Tipp: Wer Pflegegrad 1 hat und noch angesparte Beträge aus 2026 besitzt, sollte die weitere Entwicklung verfolgen und angesparte Beträge im Zweifel zeitnah für anerkannte Angebote nutzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Bis zu 131 € im Monat, also 1.572 € im Jahr.
Wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Nein. Er wird nur gegen Belege für anerkannte Entlastungsleistungen erstattet, nicht bar ausgezahlt.
Bekomme ich den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
Ja, nach geltendem Recht. Bei Pflegegrad 1 darf er auch für die Körperpflege durch einen Pflegedienst verwendet werden. Für 2027 ist ein Wegfall geplant, aber noch nicht beschlossen.
Was passiert mit nicht genutztem Entlastungsbetrag?
Er kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt er.
