Altersvorsorge
Hinzuverdienst zur Rente 2026: Was du neben Altersrente, EM-Rente und Witwenrente verdienen darfst
Neben einer Altersrente darfst du seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen – auch bei der Rente mit 63. Bei Erwerbsminderungs- und Witwenrenten gibt es dagegen weiter Grenzen und Anrechnung. Dazu kommt seit 2026 die Aktivrente mit 2.000 € steuerfreiem Lohn im Monat. Der Überblick mit Zahlen für 2026.
