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Unterhalt

Unterhaltsvorschuss 2026: Höhe, Voraussetzungen und Antrag beim Jugendamt

Fakten und Zahlen geprüft am

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, die vom anderen Elternteil keinen, zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt bekommen. 2026 zahlt das Jugendamt bis zu 227 € für Kinder bis fünf Jahre, 299 € von sechs bis elf und 394 € von zwölf bis 17 Jahren. Der Vorschuss läuft bis zum 18. Geburtstag, ohne zeitliche Höchstdauer. Für Kinder ab zwölf gelten zusätzliche Bedingungen. Das Land holt sich das Geld anschließend vom zahlungspflichtigen Elternteil zurück.

Das Wichtigste in Kürze

  • Höhe = Mindestunterhalt minus volles Kindergeld: 486 − 259 = 227 €, 558 − 259 = 299 €, 653 − 259 = 394 €.
  • Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und Waisenbezüge werden angerechnet.
  • Ab zwölf Jahren nur, wenn das Kind kein Grundsicherungsgeld braucht oder der Elternteil mindestens 600 € brutto verdient.
  • Antrag schriftlich beim Jugendamt bzw. der Unterhaltsvorschussstelle; rückwirkend höchstens für einen Monat.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?

Der Unterhaltsvorschuss richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt (§ 2 Abs. 1 UVG). Davon wird das Kindergeld für ein erstes Kind in voller Höhe abgezogen (§ 2 Abs. 2 UVG). Weil der Mindestunterhalt zum 1. Januar 2026 um 4 € gestiegen ist und das Kindergeld ebenfalls um 4 € auf 259 €, bleiben die Beträge gegenüber 2025 gleich:

Alter des KindesMindestunterhaltminus KindergeldUnterhaltsvorschuss
0 bis 5 Jahre486 €259 €227 €
6 bis 11 Jahre558 €259 €299 €
12 bis 17 Jahre653 €259 €394 €

Der Vorschuss wird monatlich im Voraus gezahlt und auf volle Euro aufgerundet. Beträge unter 5 € werden nicht ausgezahlt (§ 9 Abs. 3 UVG).

Was angerechnet wird

Auf den Vorschuss werden im selben Monat angerechnet (§ 2 Abs. 3 und 4 UVG):

  • Unterhalt, den der andere Elternteil tatsächlich zahlt,
  • Waisenbezüge, wenn der andere Elternteil oder ein Stiefelternteil gestorben ist,
  • bei Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen: zur Hälfte eigenes Einkommen, etwa eine Ausbildungsvergütung. Bei Auszubildenden werden vorher pauschal 100 € für ausbildungsbedingten Aufwand abgezogen.

Beispiel: Julia lebt allein mit ihrem achtjährigen Sohn. Der Vater überweist unregelmäßig 100 € im Monat. Der Sohn erhält 299 € − 100 € = 199 € Unterhaltsvorschuss. Das Einkommen von Julia selbst spielt bei Kindern unter zwölf keine Rolle.

Wer Anspruch hat

Anspruch hat ein Kind unter zwölf Jahren, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind (§ 1 Abs. 1 UVG):

  1. Es lebt in Deutschland bei einem Elternteil, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder dauerhaft getrennt lebt.
  2. Es bekommt vom anderen Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt mindestens in Höhe des Vorschusses.
  3. Bei Tod des anderen Elternteils: Es bekommt keine Waisenbezüge in dieser Höhe.

Kein Anspruch besteht, wenn die Eltern zusammenleben oder der betreuende Elternteil sich weigert, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken (§ 1 Abs. 3 UVG). Heiratet der betreuende Elternteil neu, ist er nicht mehr ledig, geschieden oder getrennt lebend – der Anspruch endet dann.

Unterhaltsvorschuss ab zwölf Jahren

Zwischen dem zwölften und dem 18. Geburtstag gibt es den Vorschuss nur, wenn zusätzlich eine dieser Bedingungen erfüllt ist (§ 1 Abs. 1a UVG):

  • Das Kind bezieht kein Grundsicherungsgeld nach dem SGB II, oder der Vorschuss beendet seine Hilfebedürftigkeit, oder
  • der alleinerziehende Elternteil hat ohne Kindergeld ein Einkommen von mindestens 600 € brutto im Monat.

Das Bundesfamilienministerium beschreibt die Regel so: Ab zwölf darf das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen sein, oder der Elternteil im SGB-II-Bezug verdient mindestens 600 € brutto. Unter zwölf gibt es keine Einkommensgrenze für den Elternteil.

So beantragst du den Unterhaltsvorschuss

  1. Zuständige Stelle finden: Meist ist das die Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt deines Wohnorts. Die genaue Stelle bestimmt das Bundesland (§ 9 Abs. 1 UVG).
  2. Schriftlich beantragen: Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Gezahlt wird ab dem Monat, in dem alle Voraussetzungen vorliegen, rückwirkend höchstens für den Monat vor dem Antrag – und nur, wenn du dich vorher zumutbar um Unterhalt bemüht hast (§ 4 UVG).
  3. Unterlagen bereithalten: Geburtsurkunde, Nachweis über Trennung oder Scheidung, Angaben zum anderen Elternteil, Belege über Unterhaltszahlungen, ab zwölf Jahren Einkommensnachweise oder der Bescheid des Jobcenters.
  4. Mitwirken: Du musst Auskunft geben und Änderungen sofort melden, etwa einen Umzug, eine Heirat, das Zusammenziehen mit dem anderen Elternteil oder neue Unterhaltszahlungen (§ 6 Abs. 4 UVG).

Muss der Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden?

Vom Kind oder dem betreuenden Elternteil normalerweise nicht. Eine Rückzahlung droht nur, wenn die Voraussetzungen in einem Monat nicht vorlagen und der betreuende Elternteil das verschuldet hat – etwa durch falsche Angaben oder eine unterlassene Änderungsmeldung (§ 5 Abs. 1 UVG). Hat das Kind nach dem Antrag eigenes Einkommen oder Unterhalt erhalten, das nicht berücksichtigt wurde, muss es den zu viel gezahlten Betrag zurückzahlen (§ 5 Abs. 2 UVG).

Der unterhaltspflichtige Elternteil schon. Mit der Zahlung geht der Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe des Vorschusses auf das Land über (§ 7 UVG). Das Land fordert das Geld vom anderen Elternteil zurück und kann dazu Auskünfte beim Arbeitgeber, bei Versicherungen und beim Finanzamt einholen (§ 6 UVG). Der Elternteil kann sich also nicht darauf verlassen, dass der Staat dauerhaft für ihn zahlt.

Unterhaltsvorschuss und andere Leistungen

  • Kindergeld läuft daneben weiter. Es wird nur bei der Berechnung des Vorschusses abgezogen.
  • Grundsicherungsgeld (SGB II): Der Unterhaltsvorschuss zählt dort als Einkommen des Kindes.
  • Kinderzuschlag: Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen des Kindes berücksichtigt.

Wie viel Unterhalt der andere Elternteil eigentlich schulden würde, zeigt die Düsseldorfer Tabelle 2026. Liegt sein Einkommen unter dem Selbstbehalt, muss er nichts zahlen – der Vorschuss deckt dann den Mindestbedarf ab.

Häufige Fragen

Wie lange wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Bis zum 18. Geburtstag des Kindes, solange die Voraussetzungen vorliegen. Eine Höchstdauer gibt es nicht mehr; ab zwölf gelten die zusätzlichen Bedingungen.

Wann wird der Unterhaltsvorschuss ausgezahlt?

Monatlich im Voraus, also zu Beginn des Monats, für den er bestimmt ist. Den genauen Termin legt die zahlende Stelle fest.

Spielt mein Einkommen eine Rolle?

Bei Kindern unter zwölf nicht. Ab zwölf zählt es nur, wenn das Kind Grundsicherungsgeld bezieht: Dann musst du mindestens 600 € brutto verdienen.

Bekomme ich Unterhaltsvorschuss, wenn ich mit neuem Partner zusammenlebe?

Ein unverheiratetes Zusammenleben mit einem neuen Partner schließt den Anspruch nach dem Gesetz nicht aus. Eine Heirat dagegen beendet ihn, weil du dann nicht mehr ledig, geschieden oder getrennt lebend bist.

Kann ich Unterhaltsvorschuss rückwirkend beantragen?

Nur für den Monat vor dem Antrag, und nur wenn du dich vorher um Unterhalt vom anderen Elternteil bemüht hast.