Düsseldorfer Tabelle 2026: Kindesunterhalt, Zahlbeträge und Selbstbehalt
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Die Düsseldorfer Tabelle ist die Richtlinie, nach der Familiengerichte in ganz Deutschland den Kindesunterhalt berechnen. In der Fassung ab 1. Januar 2026 beträgt der Mindestunterhalt 486 € für Kinder bis fünf Jahre, 558 € von sechs bis elf und 653 € von zwölf bis 17 Jahren. Davon wird bei minderjährigen Kindern die Hälfte des Kindergelds (129,50 €) abgezogen. Der unterhaltspflichtige Elternteil zahlt in der niedrigsten Einkommensgruppe also 356,50 €, 428,50 € oder 523,50 € im Monat. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, die Gerichte orientieren sich aber an ihr.
Das Wichtigste in Kürze
- 15 Einkommensgruppen von bis 2.100 € bis 11.200 € bereinigtem Nettoeinkommen; der Bedarf steigt von 100 % auf 200 % des Mindestunterhalts.
- Gezahlt wird der Zahlbetrag: Bedarf minus halbes Kindergeld bei Minderjährigen, minus volles Kindergeld (259 €) bei Volljährigen.
- Dem Zahlenden bleiben gegenüber minderjährigen Kindern mindestens 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig).
- Die Selbstbehalte wurden zum 1. Januar 2026 nicht erhöht. Neu sind Richtwerte für Eltern- und Enkelunterhalt.
So funktioniert die Düsseldorfer Tabelle
Das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht die Tabelle in Abstimmung mit allen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Rechtliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch: Ein minderjähriges Kind kann vom Elternteil, bei dem es nicht lebt, Unterhalt als Prozentsatz des Mindestunterhalts verlangen (§ 1612a BGB). Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Pflicht in der Regel durch Pflege und Erziehung (§ 1606 Abs. 3 BGB).
Für die Berechnung brauchst du drei Angaben:
- Das bereinigte Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils. Es entscheidet über die Einkommensgruppe. Was abgezogen werden darf, etwa berufsbedingte Kosten oder bestimmte Schulden, regeln die Unterhaltsleitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts.
- Das Alter des Kindes. Die höhere Altersstufe gilt ab Beginn des Monats, in dem das Kind sechs bzw. zwölf Jahre alt wird (§ 1612a Abs. 3 BGB).
- Die Zahl der Unterhaltsberechtigten. Die Tabelle ist auf zwei Berechtigte zugeschnitten. Bei mehr oder weniger Berechtigten kann das Gericht eine niedrigere oder höhere Gruppe ansetzen (Anmerkung A I).
Düsseldorfer Tabelle 2026: Bedarf nach Einkommensgruppen
Die Beträge sind der monatliche Bedarf des Kindes in Euro, noch ohne Abzug des Kindergelds. Die Spalte „ab 18“ gilt für volljährige Kinder, die noch bei einem Elternteil wohnen.
| Gruppe | Netto | 0–5 | 6–11 | 12–17 | ab 18 | % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | bis 2.100 | 486 | 558 | 653 | 698 | 100 |
| 2 | 2.101–2.500 | 511 | 586 | 686 | 733 | 105 |
| 3 | 2.501–2.900 | 535 | 614 | 719 | 768 | 110 |
| 4 | 2.901–3.300 | 559 | 642 | 751 | 803 | 115 |
| 5 | 3.301–3.700 | 584 | 670 | 784 | 838 | 120 |
| 6 | 3.701–4.100 | 623 | 715 | 836 | 894 | 128 |
| 7 | 4.101–4.500 | 661 | 759 | 889 | 950 | 136 |
| 8 | 4.501–4.900 | 700 | 804 | 941 | 1.006 | 144 |
| 9 | 4.901–5.300 | 739 | 849 | 993 | 1.061 | 152 |
| 10 | 5.301–5.700 | 778 | 893 | 1.045 | 1.117 | 160 |
| 11 | 5.701–6.400 | 817 | 938 | 1.098 | 1.173 | 168 |
| 12 | 6.401–7.200 | 856 | 983 | 1.150 | 1.229 | 176 |
| 13 | 7.201–8.200 | 895 | 1.027 | 1.202 | 1.285 | 184 |
| 14 | 8.201–9.700 | 934 | 1.072 | 1.254 | 1.341 | 192 |
| 15 | 9.701–11.200 | 972 | 1.116 | 1.306 | 1.396 | 200 |
Für ein Einkommen über 11.200 € nennt die Tabelle keine Beträge mehr. Der Unterhalt wird dann im Einzelfall bestimmt.
Zahlbeträge 2026: Was nach Abzug des Kindergelds bleibt
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 € pro Kind. Es mindert den Bedarf des Kindes: bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, weil der betreuende Elternteil die andere Hälfte über seine Betreuung „verdient“, bei volljährigen Kindern in voller Höhe (§ 1612b BGB). Daraus ergeben sich die Beträge, die tatsächlich überwiesen werden:
| Gruppe | 0–5 | 6–11 | 12–17 | ab 18 |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 356,50 | 428,50 | 523,50 | 439,00 |
| 2 | 381,50 | 456,50 | 556,50 | 474,00 |
| 3 | 405,50 | 484,50 | 589,50 | 509,00 |
| 4 | 429,50 | 512,50 | 621,50 | 544,00 |
| 5 | 454,50 | 540,50 | 654,50 | 579,00 |
| 6 | 493,50 | 585,50 | 706,50 | 635,00 |
| 7 | 531,50 | 629,50 | 759,50 | 691,00 |
| 8 | 570,50 | 674,50 | 811,50 | 747,00 |
| 9 | 609,50 | 719,50 | 863,50 | 802,00 |
| 10 | 648,50 | 763,50 | 915,50 | 858,00 |
| 11 | 687,50 | 808,50 | 968,50 | 914,00 |
| 12 | 726,50 | 853,50 | 1.020,50 | 970,00 |
| 13 | 765,50 | 897,50 | 1.072,50 | 1.026,00 |
| 14 | 804,50 | 942,50 | 1.124,50 | 1.082,00 |
| 15 | 842,50 | 986,50 | 1.176,50 | 1.137,00 |
Rechenbeispiel: Zwei Kinder, 3.000 € netto
Daniel hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.000 € und zahlt Unterhalt für seine Kinder Mia (4 Jahre) und Ben (9 Jahre), die bei ihrer Mutter leben. Weil die Tabelle von zwei Berechtigten ausgeht, bleibt es bei Gruppe 4:
- Mia: Bedarf 559 € − 129,50 € Kindergeldanteil = 429,50 €
- Ben: Bedarf 642 € − 129,50 € = 512,50 €
- Zusammen zahlt Daniel 942 € im Monat. Ihm bleiben 2.058 €.
Zur Kontrolle dient der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe. Er beträgt in Gruppe 4 1.950 €. Weil Daniel nach Abzug des Unterhalts noch mehr übrig hat, bleibt es bei Gruppe 4. Würde er den Betrag unterschreiten, etwa wegen weiterer Unterhaltspflichten, kann die Tabelle der nächstniedrigeren Gruppe angesetzt werden, deren Kontrollbetrag noch gewahrt ist (Anmerkung A III).
Bedarfskontrollbeträge 2026
| Gruppe | Kontrollbetrag | Gruppe | Kontrollbetrag |
|---|---|---|---|
| 1 | 1.200 / 1.450 | 9 | 2.450 |
| 2 | 1.750 | 10 | 2.550 |
| 3 | 1.850 | 11 | 2.850 |
| 4 | 1.950 | 12 | 3.250 |
| 5 | 2.050 | 13 | 3.750 |
| 6 | 2.150 | 14 | 4.350 |
| 7 | 2.250 | 15 | 5.050 |
| 8 | 2.350 |
In Gruppe 1 tritt der notwendige Selbstbehalt an die Stelle des Kontrollbetrags: 1.200 € für nicht Erwerbstätige, 1.450 € für Erwerbstätige.
Selbstbehalt: Was dem Zahlenden bleiben muss
Unterhalt muss nur zahlen, wer dabei seinen eigenen Lebensunterhalt nicht gefährdet (§ 1603 BGB). Gegenüber minderjährigen Kindern gilt allerdings eine verschärfte Pflicht: Eltern müssen alle verfügbaren Mittel gleichmäßig für sich und die Kinder einsetzen. Die Düsseldorfer Tabelle 2026 nennt als notwendigen Selbstbehalt 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für nicht Erwerbstätige, darin bis 520 € Warmmiete. Gegenüber volljährigen Kindern, die nicht mehr zur Schule gehen, sind es mindestens 1.750 €. Alle Werte und Sonderfälle erklärt unser Ratgeber zum Selbstbehalt beim Unterhalt.
Reicht das Einkommen nicht für alle Kinder, spricht man von einem Mangelfall. Dann wird das Geld oberhalb des Selbstbehalts im Verhältnis der Zahlbeträge auf die Kinder verteilt (Anmerkung C).
Volljährige Kinder und Studierende
- Volljährige, die noch zu Hause wohnen: Der Bedarf richtet sich nach der Spalte „ab 18“. Beide Eltern haften jetzt anteilig nach ihrem Einkommen (§ 1606 Abs. 3 BGB), und das volle Kindergeld wird abgezogen.
- Studierende mit eigener Wohnung: Der Bedarf beträgt in der Regel 990 € im Monat, darin bis 440 € Warmmiete. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren sind darin nicht enthalten (Anmerkungen A IV und V).
- Schüler bis 21: Volljährige bis 21 Jahre, die bei einem Elternteil wohnen und eine allgemeinbildende Schule besuchen, sind minderjährigen Kindern gleichgestellt (§ 1603 Abs. 2 BGB). Für sie gilt auch der niedrigere Selbstbehalt von 1.450 €.
Was zahlt der Staat, wenn kein Unterhalt kommt?
Zahlt der andere Elternteil nicht oder zu wenig, kann der alleinerziehende Elternteil beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Er beträgt 2026 bis zu 227 €, 299 € oder 394 € je nach Alter. Das Land holt sich das Geld anschließend vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.
Häufige Fragen
Wie viel Unterhalt muss ich für ein Kind zahlen?
Mindestens den Zahlbetrag der ersten Einkommensgruppe: 2026 sind das 356,50 € (0–5 Jahre), 428,50 € (6–11) oder 523,50 € (12–17). Mit höherem Einkommen steigt der Betrag nach der Tabelle.
Wird das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen?
Ja. Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergelds (129,50 €) vom Bedarf abgezogen, bei volljährigen das volle Kindergeld von 259 €.
Ist die Düsseldorfer Tabelle verbindlich?
Nein, sie ist eine Richtlinie ohne Gesetzeskraft. Die Familiengerichte wenden sie aber bundesweit als Maßstab an.
Ab wann gilt die höhere Altersstufe?
Ab dem Ersten des Monats, in dem das Kind sechs bzw. zwölf Jahre alt wird.
Muss ich rückwirkend Unterhalt zahlen?
Für die Vergangenheit nur ab dem Zeitpunkt, zu dem du zur Auskunft über dein Einkommen aufgefordert, gemahnt oder verklagt wurdest – und dann ab dem Ersten dieses Monats (§ 1613 BGB).
Ändert sich die Tabelle 2027?
Das ist offen. Der Mindestunterhalt wird per Verordnung festgelegt; die Tabelle für 2027 hängt davon ab. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald neue Werte veröffentlicht sind.
Quellen
- OLG Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2026 (PDF, mit Anmerkungen und Zahlbetragstabelle)
- Justiz NRW: Pressemitteilung zur neuen Düsseldorfer Tabelle ab 1. Januar 2026
- § 1612a BGB: Mindestunterhalt minderjähriger Kinder
- § 1612b BGB: Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld
- § 1603 BGB: Leistungsfähigkeit
- § 1606 BGB: Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger
- § 1613 BGB: Unterhalt für die Vergangenheit
