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Unterhalt

Unterhalt für volljährige Kinder: Ausbildung, Studium und wer wie viel zahlt

Fakten und Zahlen geprüft am

Eltern schulden ihren Kindern auch nach dem 18. Geburtstag Unterhalt, solange diese eine angemessene Ausbildung absolvieren und sich nicht selbst unterhalten können (§§ 1601, 1610 BGB). Ab der Volljährigkeit zahlen beide Eltern anteilig nach ihrem Einkommen; das Kindergeld von 259 € wird voll angerechnet. Wohnt das Kind noch zu Hause, richtet sich der Bedarf nach der Spalte „ab 18“ der Düsseldorfer Tabelle und dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern. Wer zum Studium oder zur Ausbildung auszieht, hat 2026 in der Regel einen Bedarf von 990 € im Monat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bedarf mit eigener Wohnung: 990 € (darin bis 440 € Warmmiete), ohne Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren.
  • Bedarf bei einem Elternteil: Spalte „ab 18“, z. B. 698 € in Gruppe 1, berechnet aus dem Einkommen beider Eltern.
  • Volles Kindergeld, BAföG und ein Teil der Ausbildungsvergütung mindern den Bedarf.
  • Schüler bis 21, die bei einem Elternteil wohnen, sind Minderjährigen gleichgestellt („privilegiert“).

Wie lange Eltern Unterhalt zahlen müssen

Unterhaltsberechtigt ist, wer sich nicht selbst unterhalten kann (§ 1602 BGB). Zum Lebensbedarf gehören ausdrücklich auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf (§ 1610 Abs. 2 BGB). Eltern müssen deshalb eine erste Ausbildung oder ein Studium finanzieren, das den Fähigkeiten und Neigungen des Kindes entspricht. Das Kind muss die Ausbildung zielstrebig betreiben; kurze Orientierungsphasen und ein Fachwechsel am Anfang werden von den Gerichten meist toleriert, langes Bummeln nicht.

Der Anspruch endet, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und das Kind eigenes Geld verdienen kann. Ein Volljähriger kann seinen Unterhalt selbst einfordern – der bisher betreuende Elternteil vertritt ihn nicht mehr.

Der Bedarf: zu Hause oder eigene Wohnung

SituationBedarf 2026
wohnt bei einem ElternteilSpalte „ab 18“ der Düsseldorfer Tabelle nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern (698 € bis 1.396 €)
Studierende oder Kinder mit eigenem Haushaltin der Regel 990 €, darin bis 440 € Warmmiete; Abweichung nach oben bei erhöhtem Bedarf oder hohem Lebensstandard der Eltern möglich

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und Studiengebühren sind in diesen Beträgen nicht enthalten und kommen gegebenenfalls hinzu (Düsseldorfer Tabelle 2026, Anmerkungen A II, IV und V).

Was vom Bedarf abgezogen wird

  • Kindergeld in voller Höhe (2026: 259 €), weil kein Elternteil mehr Betreuungsunterhalt leistet (§ 1612b Abs. 1 Nr. 2 BGB).
  • BAföG, auch der Darlehensanteil, soweit es tatsächlich gezahlt wird.
  • Ausbildungsvergütung nach Abzug eines ausbildungsbedingten Mehrbedarfs, den die Unterhaltsleitlinien der Oberlandesgerichte pauschal ansetzen.

Wer wie viel zahlt: die Haftungsquote

Für volljährige Kinder haften beide Eltern anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB). Von jedem Einkommen wird zuerst der angemessene Selbstbehalt von 1.750 € abgezogen. Die Restbeträge bestimmen die Quote. Jedem Elternteil muss dieser Selbstbehalt bleiben.

Beispiel 1: Studentin mit eigener Wohnung

Lea (20) studiert in einer anderen Stadt. Ihr Vater verdient bereinigt 3.500 €, ihre Mutter 2.400 €. BAföG bekommt sie nicht.

SchrittBetrag
Bedarf990 €
minus Kindergeld731 €
Restbeträge nach 1.750 € Selbstbehalt1.750 € / 650 €
Vater (72,9 %)533,02 €
Mutter (27,1 %)197,98 €

Das Kindergeld sollte an Lea weitergeleitet werden, denn es ist bereits auf ihren Bedarf angerechnet.

Beispiel 2: Schüler mit 19, wohnt bei der Mutter

Jonas geht noch zur Schule und wohnt bei seiner Mutter. Er ist damit bis 21 ein privilegiertes volljähriges Kind: Er steht im ersten Rang neben minderjährigen Geschwistern, und reicht das Geld nicht, muss den Eltern ihm gegenüber nur der notwendige Selbstbehalt von 1.450 € bleiben (§ 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB). Bei 3.000 € (Vater) und 2.000 € (Mutter) liegt das Gesamteinkommen von 5.000 € in Gruppe 9: Bedarf 1.061 €, nach Abzug des Kindergelds 802 €. Nach Abzug von je 1.750 € als Sockel verbleiben 1.250 € und 250 €: Der Vater trägt 668,33 €, die Mutter 133,67 € – sie meist als Naturalunterhalt, weil Jonas bei ihr wohnt. Im Mangelfall rechnen die Gerichte mit dem niedrigeren Sockel.

Rangfolge und Selbstbehalt

Volljährige Kinder, die nicht mehr zur Schule gehen oder ausgezogen sind, stehen erst im vierten Rang – nach minderjährigen und privilegierten Kindern sowie nach betreuenden oder lange verheirateten Ehegatten (§ 1609 BGB). Reicht das Einkommen nicht für alle, bekommen sie zuletzt etwas. Alle Selbstbehalte im Überblick findest du im Ratgeber zum Selbstbehalt; die Bedarfssätze stehen in der Düsseldorfer Tabelle 2026.

Pflichten des Kindes

  • Auskunft geben über Ausbildung, Studienfortschritt und eigenes Einkommen.
  • Ausbildung zielstrebig betreiben und BAföG beantragen, wenn ein Anspruch in Betracht kommt.
  • Kindergeld weitergeben: Bezieht ein Elternteil noch das Kindergeld, steht es wirtschaftlich dem Kind zu. Unter Umständen kann das Kind die Auszahlung an sich selbst beantragen. Wie lange es Kindergeld gibt, erklärt unser Ratgeber zum Kindergeld.

Kontaktabbruch allein beendet den Unterhalt nicht. Nur bei schweren Verfehlungen gegen den Unterhaltspflichtigen kann der Anspruch gekürzt werden oder entfallen (§ 1611 BGB) – das ist die Ausnahme.

Häufige Fragen

Wie viel Unterhalt bekommt ein Student 2026?

Mit eigener Wohnung in der Regel 990 € Bedarf. Abzüglich Kindergeld von 259 € bleiben 731 €, die beide Eltern anteilig tragen – abzüglich eventuellen BAföGs.

Muss ich für ein volljähriges Kind in Ausbildung zahlen?

Ja, wenn die Ausbildungsvergütung den Bedarf nicht deckt. Die Vergütung wird nach Abzug des ausbildungsbedingten Mehrbedarfs angerechnet.

Wird das Kindergeld vom Unterhalt abgezogen?

Ja, bei volljährigen Kindern in voller Höhe vom Bedarf.

Muss auch der Elternteil zahlen, bei dem das Kind wohnt?

Ja. Ab 18 haften beide Eltern nach ihrem Einkommen. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, leistet seinen Anteil oft als Naturalunterhalt (Wohnung, Essen).

Bis wann muss ich Unterhalt zahlen?

Bis zum Abschluss einer angemessenen ersten Ausbildung, wenn das Kind sie zielstrebig betreibt. Eine feste Altersgrenze gibt es im Unterhaltsrecht nicht.