Unterhalt steuerlich absetzen: Höchstbetrag 2026, Realsplitting und Anlage Unterhalt
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Unterhalt an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person kannst du 2026 bis zu 12.348 € als außergewöhnliche Belastung von deinem Einkommen abziehen (§ 33a Abs. 1 EStG). Der Höchstbetrag entspricht dem Grundfreibetrag und erhöht sich um Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die du für die Person zahlst. Hat die unterstützte Person eigene Einkünfte über 624 € im Jahr, sinkt der Betrag. Für Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten gibt es zusätzlich das Realsplitting: bis zu 13.805 € als Sonderausgaben.
Das Wichtigste in Kürze
- Begünstigt: gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen ohne Kindergeldanspruch, etwa Eltern, erwachsene Kinder ab 25 oder der Partner in der Bedarfsgemeinschaft.
- Eigene Einkünfte und Bezüge der Person über 624 € im Jahr mindern den Höchstbetrag Euro für Euro.
- Die Person darf kaum Vermögen haben. Die Finanzverwaltung sieht in der Regel bis 15.500 € als gering an.
- Geldzahlungen müssen per Überweisung auf das Konto der unterstützten Person gehen; ihre Steuer-ID gehört in deine Erklärung.
Wen du unterstützen kannst
Abziehbar sind Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung einer Person, die dir oder deinem Ehegatten gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt ist (§ 33a Abs. 1 Satz 1 EStG). Das sind vor allem:
- Eltern und Großeltern, wenn sie bedürftig sind,
- Kinder, für die niemand mehr Kindergeld oder Kinderfreibetrag bekommt, zum Beispiel weil sie älter als 25 sind,
- der getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte (alternativ zum Realsplitting),
- gleichgestellt: eine Person, deren Sozialleistungen wegen deiner Unterstützung gekürzt werden – typisch ist der nicht verheiratete Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (§ 33a Abs. 1 Satz 3 EStG).
Nicht abziehbar ist Unterhalt für Kinder, für die du oder jemand anderes Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält (§ 33a Abs. 1 Satz 4 EStG). Der Unterhalt für diese Kinder ist über das Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag abgegolten.
Wie viel du 2026 absetzen kannst
| Baustein | 2026 |
|---|---|
| Höchstbetrag (Grundfreibetrag) | 12.348 € |
| zuzüglich übernommene Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge der Person | in voller Höhe |
| abzüglich eigene Einkünfte und Bezüge der Person, soweit über | 624 € |
| abzüglich Ausbildungshilfen aus öffentlichen Mitteln (z. B. BAföG-Zuschuss) | in voller Höhe |
Zu den Bezügen zählen auch Einnahmen, die nicht steuerpflichtig sind, etwa der steuerfreie Teil einer Rente. Für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorlagen, sinkt der Höchstbetrag um ein Zwölftel (§ 33a Abs. 3 EStG). Teilen sich mehrere Personen den Unterhalt, etwa Geschwister, bekommt jeder den Anteil, der seinem Anteil an den Zahlungen entspricht.
Beispiel: Unterstützung der Mutter
Anna überweist ihrer Mutter 2026 jeden Monat 400 €, insgesamt 4.800 €. Die Mutter hat eigene Einkünfte und Bezüge von 3.000 € im Jahr und kein nennenswertes Vermögen. Für sie gibt es kein Kindergeld.
- Kürzung: 3.000 € − 624 € = 2.376 €
- Höchstbetrag: 12.348 € − 2.376 € = 9.972 €
- Abziehbar sind die tatsächlich gezahlten 4.800 €, weil sie unter dem Höchstbetrag liegen.
Wie viel Steuer Anna dadurch spart, hängt von ihrem persönlichen Grenzsteuersatz ab. Bei 30 % wären es rund 1.440 € Einkommensteuer weniger, dazu gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Eine zumutbare Belastung wird beim Unterhalt nach § 33a nicht abgezogen.
Die Voraussetzungen im Einzelnen
- Gesetzliche Unterhaltspflicht: Die Person muss dir gegenüber unterhaltsberechtigt sein – freiwillige Zahlungen an Freunde oder Geschwister zählen nicht. Geschwister sind einander nach deutschem Recht nicht unterhaltspflichtig.
- Bedürftigkeit und Vermögen: Die Person darf kein oder nur ein geringes Vermögen haben. Ein angemessenes selbst genutztes Hausgrundstück bleibt dabei außer Betracht (§ 33a Abs. 1 Satz 4 EStG). Nach den Einkommensteuer-Richtlinien gilt in der Regel ein Vermögen bis 15.500 € Verkehrswert als gering (R 33a.1 Abs. 2 EStR). Der Bundesfinanzhof hat diese Grenze 2024 bestätigt (VI R 21/21).
- Steuer-ID: Du musst die Identifikationsnummer der unterstützten Person in deiner Steuererklärung angeben. Sie ist verpflichtet, sie dir mitzuteilen; sonst kannst du sie beim Finanzamt erfragen.
- Überweisung: Geldzahlungen müssen durch Überweisung auf das Konto der unterhaltenen Person erfolgen (§ 33a Abs. 1 Satz 12 EStG). Bargeld reicht nicht.
- Ausland: Lebt die Person im Ausland, gelten nur Beträge, die nach den Verhältnissen dort notwendig und angemessen sind (§ 33a Abs. 1 Satz 6 EStG).
Den Unterhalt trägst du in der Anlage Unterhalt ein – für jeden Haushalt, in dem unterstützte Personen leben, eine eigene Anlage.
Realsplitting: Unterhalt an den Ex-Partner
Zahlst du Unterhalt an deinen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, kannst du statt § 33a das sogenannte Realsplitting wählen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG):
- Abziehbar sind bis zu 13.805 € im Jahr als Sonderausgaben, zuzüglich übernommener Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Ex-Partners.
- Der Empfänger muss zustimmen. Die Zustimmung gilt bis auf Widerruf, der vor Beginn des Jahres erklärt werden muss, für das sie nicht mehr gelten soll.
- Der Empfänger muss die Zahlungen dann als sonstige Einkünfte versteuern (§ 22 Nr. 1a EStG). Davon geht ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 € ab.
- Der Antrag gilt jeweils für ein Kalenderjahr und kann nicht zurückgenommen werden.
Beispiel: Markus zahlt seiner geschiedenen Frau 2026 monatlich 1.000 €, zusammen 12.000 €. Mit ihrer Zustimmung setzt er 12.000 € als Sonderausgaben ab. Sie versteuert 12.000 € − 102 € = 11.898 € als sonstige Einkünfte. Das lohnt sich für beide, wenn Markus einen deutlich höheren Steuersatz hat als sie. Häufig verlangt der Empfänger, dass ihm die steuerlichen und sonstigen finanziellen Nachteile ausgeglichen werden, die durch die Zustimmung entstehen.
Für das Realsplitting nutzt du die Anlage Sonderausgaben; die Zustimmung des Empfängers wird mit der Anlage U erklärt.
Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder
Für ein volljähriges Kind in Berufsausbildung, das auswärts untergebracht ist und für das du Kindergeld bekommst, gibt es zusätzlich einen Freibetrag von 1.200 € im Jahr (§ 33a Abs. 2 EStG). Getrennt lebende Eltern teilen ihn grundsätzlich hälftig.
Elternunterhalt ans Sozialamt
Zahlst du für einen pflegebedürftigen Elternteil an das Sozialamt, sind auch diese Zahlungen Unterhalt im Sinne des § 33a EStG – sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Wann das Sozialamt überhaupt zahlen lassen darf, erklärt der Ratgeber Elternunterhalt. Wie sich der Abzug auf deine Steuerlast auswirkt, zeigt der Überblick zur Einkommensteuer.
Häufige Fragen
Wie viel Unterhalt kann ich 2026 maximal absetzen?
12.348 € je unterstützter Person, plus übernommene Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Eigene Einkünfte und Bezüge der Person über 624 € mindern den Betrag.
Kann ich Kindesunterhalt absetzen?
Nicht, solange für das Kind Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird. Erst wenn dieser Anspruch entfällt, kommt § 33a in Betracht.
Geht Unterhalt auch ohne Anlage U?
Für Unterhalt an den Ex-Partner ja – dann nicht als Realsplitting, sondern als außergewöhnliche Belastung nach § 33a mit dem niedrigeren Höchstbetrag von 12.348 € und unter Anrechnung seiner Einkünfte.
Was zählt bei Rentnern als Bezüge?
Auch steuerfreie Einnahmen gehören zu den Bezügen, etwa der steuerfreie Teil einer gesetzlichen Rente. Sie mindern zusammen mit den Einkünften den Höchstbetrag, soweit sie 624 € übersteigen.
Muss ich Belege vorlegen?
Halte Kontoauszüge der Überweisungen und Nachweise über Einkünfte und Vermögen der unterstützten Person bereit. Das Finanzamt kann sie anfordern.
Quellen
- § 33a EStG: Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif (Grundfreibetrag 2026: 12.348 €)
- § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG: Realsplitting bis 13.805 €
- § 22 Nr. 1a EStG: Besteuerung beim Empfänger
- § 9a EStG: Werbungskosten-Pauschbetrag 102 €
- NWB Experten-Blog: BFH VI R 21/21 – Vermögensgrenze 15.500 € (R 33a.1 EStR) bleibt
