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Altersvorsorge

Rentensplitting: Rentenansprüche in der Ehe teilen statt Witwenrente – für wen es sich lohnt

Fakten und Zahlen geprüft am

Beim Rentensplitting teilen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner die gesetzlichen Rentenansprüche, die sie während der Ehe erworben haben: Der Partner mit der niedrigeren Summe an Entgeltpunkten bekommt die Hälfte des Unterschieds übertragen (§ 120a SGB VI). Möglich ist das, wenn die Ehe nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder am 31. Dezember 2001 bestand und beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind; außerdem müssen beide mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten haben. Den Antrag stellt ihr gemeinsam, wenn beide erstmals nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente beziehen – oder ein Partner sie bezieht und der andere die Regelaltersgrenze erreicht hat. Stirbt ein Partner vorher, kann der Überlebende das Splitting allein wählen. Wichtig: Nach einem Rentensplitting gibt es keine Witwen- oder Witwerrente (§ 46 Abs. 2b SGB VI), und die gemeinsame Erklärung ist laut Deutscher Rentenversicherung verbindlich. Dafür bleiben die zusätzlichen Ansprüche auch bei einer Wiederheirat erhalten und werden nicht durch eigenes Einkommen gekürzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Ehe erworbene Entgeltpunkte werden hälftig geteilt.
  • Voraussetzungen: Ehe ab 2002 oder beide nach dem 1.1.1962 geboren, je 25 Jahre Rentenzeiten.
  • Statt Witwen- oder Witwerrente – nicht beides; die Entscheidung ist verbindlich.
  • Vorteil: keine Einkommensanrechnung, Ansprüche bleiben bei Wiederheirat.

So funktioniert die Teilung

Für die Splittingzeit – vom Monat der Hochzeit bis zur Entstehung des Anspruchs – werden die Entgeltpunkte beider Partner verglichen, getrennt nach allgemeiner und knappschaftlicher Rentenversicherung. Der Partner mit weniger Punkten bekommt die Hälfte der Differenz, der andere gibt sie ab.

Rechenbeispiel (eigene Berechnung): Während ihrer Ehe hat Michael 40 Entgeltpunkte erworben, seine Frau Birgit 20. Der Unterschied beträgt 20 Punkte, die Hälfte davon 10. Nach dem Splitting haben beide 30 Punkte aus der Ehezeit. Beim aktuellen Rentenwert von 42,52 € (seit Juli 2026) entspricht das für Birgit rund 425,20 € mehr Monatsrente, für Michael entsprechend weniger – vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung.

Rentensplitting oder Witwenrente?

Vergleich für den überlebenden Partner (Deutsche Rentenversicherung)
Witwen-/WitwerrenteRentensplitting
Höhegroße Witwenrente 55 % der Rente des VerstorbenenHälfte des Unterschieds der Ehezeit-Entgeltpunkte
Eigenes Einkommenwird über dem Freibetrag zu 40 % angerechnetkeine Anrechnung
WiederheiratWitwenrente entfällt (Abfindung möglich)Ansprüche bleiben
Erziehungsrente–möglich, wenn ein Kind erzogen wird

Laut Deutscher Rentenversicherung lohnt sich das Splitting vor allem für den Partner, der in der Ehe weniger Rentenansprüche erworben hat, wenn eine Witwenrente wegen hohen eigenen Einkommens ohnehin kaum ausgezahlt würde oder wenn eine Wiederheirat geplant ist. Wie die Witwenrente berechnet wird, steht im Ratgeber Witwenrente. Bei einer Scheidung werden die Anrechte dagegen über den Versorgungsausgleich geteilt. Was Entgeltpunkte wert sind, erklärt der Ratgeber Rentenpunkte.

Häufige Fragen

Wer kann ein Rentensplitting machen?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die nach 2001 geheiratet haben oder deren Ehe Ende 2001 bestand und die beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sind – mit jeweils mindestens 25 Jahren rentenrechtlicher Zeiten.

Kann ich nach dem Splitting noch Witwenrente bekommen?

Nein. Ab dem Monat, zu dessen Beginn das Splitting durchgeführt ist, besteht kein Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente mehr.

Ist das Rentensplitting Pflicht?

Nein. Es ist eine freiwillige gemeinsame Entscheidung – und nach der Erklärung verbindlich. Lass dich vorher bei der Rentenversicherung beraten.

Was passiert, wenn mein Partner vorher stirbt?

Dann kannst du als Überlebender allein zwischen Witwen- bzw. Witwerrente und Rentensplitting wählen, sofern du 25 Jahre an Rentenzeiten hast; ein Teil der Zeit bis zu deiner Regelaltersgrenze wird dabei hinzugerechnet. Hast du eine Rentenabfindung wegen Wiederheirat bekommen, ist das Splitting ausgeschlossen.