Kinderkrankengeld 2026: 15 Tage pro Kind, 90 % vom Netto – Anspruch, Antrag und Sonderfälle
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Kinderkrankengeld bekommst du von deiner gesetzlichen Krankenkasse, wenn du laut ärztlichem Attest zu Hause bleiben musst, um dein krankes Kind zu betreuen, und das Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist (§ 45 SGB V). 2026 besteht der Anspruch für 15 Arbeitstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende für 30 Arbeitstage; insgesamt höchstens 35 bzw. 70 Arbeitstage im Jahr. Gezahlt werden 90 % des ausgefallenen Nettoverdiensts, bei Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten 100 %, höchstens 135,63 € pro Tag. Für diese Tage hast du gegenüber deinem Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung.
Das Wichtigste in Kürze
- 2026: 15 Tage pro Kind und Elternteil, Alleinerziehende 30 Tage.
- Obergrenze bei mehreren Kindern: 35 Tage, Alleinerziehende 70 Tage.
- Höhe: 90 % des ausgefallenen Nettoverdiensts, höchstens 135,63 € pro Tag.
- Steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt.
Voraussetzungen
- Du und dein Kind seid gesetzlich versichert und du hast als Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld. Das Kind kann familienversichert sein.
- Ärztliches Attest: Ein Arzt bescheinigt, dass du das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen musst.
- Keine andere Betreuung im Haushalt: Es darf keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen können.
- Alter: Das Kind ist jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen.
Wie viele Tage es 2026 gibt
| 2026 (§ 45 Abs. 2a SGB V) | Regelung ohne Sonderregel (§ 45 Abs. 2 SGB V) | |
|---|---|---|
| je Kind | 15 Tage | 10 Tage |
| je Kind, alleinerziehend | 30 Tage | 20 Tage |
| höchstens im Jahr | 35 Tage | 25 Tage |
| höchstens im Jahr, alleinerziehend | 70 Tage | 50 Tage |
Beide Elternteile haben jeweils einen eigenen Anspruch. Bei zwei Kindern kann 2026 also jedes Elternteil 30 Tage nehmen, bei drei oder mehr Kindern höchstens 35 Tage. Die erhöhten Tage stehen ausdrücklich nur für das Kalenderjahr 2026 im Gesetz; ohne neue Regelung gilt danach wieder die normale Zahl.
Wie hoch das Kinderkrankengeld ist
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 % des Nettoarbeitsentgelts, das dir durch die Betreuung ausfällt. Hast du in den zwölf Monaten davor beitragspflichtige Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommen, sind es 100 %. Die Obergrenze liegt bei 70 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung – 2026 sind das 135,63 € pro Tag.
Beispiel: Mia bleibt drei Arbeitstage bei ihrem Sohn, der Fieber hat. Ihr Arbeitgeber zahlt für diese Tage keinen Lohn; ihr fallen 300 € netto aus. Die Krankenkasse zahlt 270 € Kinderkrankengeld (90 %). Hat Mia im vergangenen Jahr Weihnachtsgeld bekommen, sind es 300 €. Vom Kinderkrankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab; dafür läuft dein Versicherungsschutz weiter.
Antrag
- Arbeitgeber informieren, dass du wegen des kranken Kindes nicht kommst.
- Attest holen: Der Kinderarzt stellt eine Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes aus.
- Antrag bei der Krankenkasse: Viele Kassen nehmen Attest und Antrag online oder per App entgegen.
- Verdienstbescheinigung: Dein Arbeitgeber meldet der Krankenkasse das ausgefallene Entgelt elektronisch.
Bezahlt der Arbeitgeber die ersten Tage?
Unter Umständen ja: Nach § 616 BGB behältst du deinen Lohn, wenn du für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus einem persönlichen Grund verhindert bist – das kann auch die Pflege eines kranken Kindes sein. Diese Regel kann aber im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Besteht ein Anspruch auf bezahlte Freistellung, gibt es für diese Tage kein Kinderkrankengeld.
Sonderfälle
- Kind im Krankenhaus: Wirst du aus medizinischen Gründen als Begleitperson mit aufgenommen, bekommst du Kinderkrankengeld für die Dauer der Mitaufnahme – ohne Anrechnung auf die Kinderkrankentage, aber nur für ein Elternteil (§ 45 Abs. 1a SGB V). Das Krankenhaus bescheinigt die Mitaufnahme.
- Schwerstkranke Kinder: Ist das Kind unheilbar erkrankt und hat nur noch eine begrenzte Lebenserwartung, besteht der Anspruch für ein Elternteil ohne zeitliche Begrenzung (§ 45 Abs. 4 SGB V).
- Privat versicherte Eltern: Sie bekommen kein Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Kasse, haben aber ebenfalls Anspruch auf unbezahlte Freistellung (§ 45 Abs. 5 SGB V). Ob der private Tarif zahlt, regelt der Vertrag.
Steuern
Kinderkrankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt wie das normale Krankengeld. Bekommst du im Jahr mehr als 410 € Lohnersatzleistungen, musst du eine Steuererklärung abgeben. Wie sich das auf deinen Steuersatz auswirkt, steht im Ratgeber Progressionsvorbehalt.
Häufige Fragen
Wie viele Kinderkrankentage gibt es 2026?
15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, für Alleinerziehende 30. Insgesamt höchstens 35 bzw. 70 Tage im Jahr.
Wie viel Kinderkrankengeld bekomme ich?
90 % des ausgefallenen Nettoverdiensts, mit Einmalzahlungen in den letzten zwölf Monaten 100 %, höchstens 135,63 € pro Tag.
Bis zu welchem Alter gibt es Kinderkrankengeld?
Bis das Kind 12 Jahre alt ist. Bei behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.
Kann mein Arbeitgeber die Freistellung verweigern?
Nein. Der Anspruch auf unbezahlte Freistellung lässt sich vertraglich weder ausschließen noch beschränken.
