Steuervorauszahlung: Termine, Berechnung und wie du zu hohe Vorauszahlungen senken lässt
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen sind Abschläge auf die Steuer des laufenden Jahres. Sie sind jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 Abs. 1 EStG). Das Finanzamt setzt sie fest, wenn du Einkünfte hast, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wird – etwa aus selbstständiger Arbeit, Vermietung, Renten oder Kapitalerträgen außerhalb der Abgeltungsteuer. Grundlage ist in der Regel die Steuer aus deinem letzten Bescheid. Vorauszahlungen werden nur festgesetzt, wenn sie mindestens 400 € im Jahr und mindestens 100 € je Termin betragen. Sinkt dein Einkommen, kannst du eine Herabsetzung beantragen.
Das Wichtigste in Kürze
- Vier Termine: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember.
- Mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin, sonst keine Festsetzung.
- Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen bis 15 Monate nach Jahresende anpassen.
- Gezahlte Vorauszahlungen werden mit der Jahressteuer verrechnet – zu viel Gezahltes kommt zurück.
Wer Vorauszahlungen leisten muss
Typisch sind Vorauszahlungen bei:
- Selbstständigen und Freiberuflern, weil von ihren Einkünften keine Lohnsteuer einbehalten wird,
- Vermietern mit Überschüssen aus Vermietung und Verpachtung,
- Rentnern, deren steuerpflichtiger Rentenanteil und weitere Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen – mehr dazu im Ratgeber Rente versteuern,
- Arbeitnehmern mit Nebeneinkünften, etwa aus einer selbstständigen Nebentätigkeit.
Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte zahlen ihre Steuer über die Lohnsteuer; für sie gibt es in der Regel keine Vorauszahlungen.
So berechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen
Grundsätzlich nimmt das Finanzamt die Einkommensteuer aus der letzten Veranlagung, abzüglich der Steuerabzugsbeträge wie Lohnsteuer, und verteilt sie auf vier Termine (§ 37 Abs. 3 EStG). Ergab dein letzter Bescheid eine Steuer von 4.800 €, zahlst du im Folgejahr viermal 1.200 €.
| Quartal | Termin 2026 | Termin 2027 |
|---|---|---|
| I | 10. März 2026 | 10. März 2027 |
| II | 10. Juni 2026 | 10. Juni 2027 |
| III | 10. September 2026 | 10. September 2027 |
| IV | 10. Dezember 2026 | 10. Dezember 2027 |
Einige Abzüge bleiben bei der Berechnung außer Ansatz, solange sie zusammen nicht über 600 € liegen – etwa bestimmte Sonderausgaben, Spenden und außergewöhnliche Belastungen. Verluste aus einer neu gekauften Mietimmobilie berücksichtigt das Finanzamt grundsätzlich erst ab dem Jahr nach der Anschaffung.
Vorauszahlungen anpassen lassen
- Herabsetzen: Sinkt dein Einkommen – etwa durch weniger Aufträge, Elternzeit oder den Wegfall einer Mieteinnahme –, stelle beim Finanzamt einen Antrag auf Herabsetzung. Begründe ihn mit einer Prognose deiner Einkünfte, zum Beispiel einer Gewinnschätzung. Den Antrag kannst du zum Beispiel über ELSTER oder schriftlich stellen.
- Erhöhen: Erwartest du mehr Einkünfte, kannst du freiwillig eine Erhöhung beantragen. Das vermeidet eine hohe Nachzahlung und Nachzahlungszinsen – siehe Nachzahlungszinsen.
- Anpassung durch das Finanzamt: Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen bis zum Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Steuerjahr an die voraussichtliche Steuer anpassen. Eine Erhöhung für ein abgelaufenes Jahr wird mit der letzten Vorauszahlung verrechnet und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe fällig; sie erfolgt nur, wenn sie mindestens 5.000 € beträgt (§ 37 Abs. 4 und 5 EStG).
Was passiert, wenn du nicht zahlst?
Vorauszahlungen sind Steuerschulden wie jede andere. Zahlst du nicht pünktlich, fällt für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 % an (§ 240 AO). Kannst du vorübergehend nicht zahlen, beantrage rechtzeitig eine Stundung – siehe Stundung beim Finanzamt.
Häufige Fragen
Wann sind Steuervorauszahlungen fällig?
Am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember.
Warum muss ich als Rentner Steuern vorauszahlen?
Weil von der gesetzlichen Rente keine Lohnsteuer einbehalten wird. Ergab dein letzter Bescheid eine Steuer von mindestens 400 €, setzt das Finanzamt in der Regel Vorauszahlungen fest.
Wo trage ich Vorauszahlungen in der Steuererklärung ein?
Gar nicht. Das Finanzamt rechnet die geleisteten Vorauszahlungen selbst auf die Jahressteuer an; du findest sie im nächsten Bescheid.
Kann ich zu hohe Vorauszahlungen senken lassen?
Ja, mit einem begründeten Antrag auf Herabsetzung beim Finanzamt. Lege dar, warum deine Einkünfte voraussichtlich niedriger ausfallen.
