Kryptokurse werden geladen …
Steuern

Nachzahlungszinsen beim Finanzamt: 0,15 % pro Monat – ab wann sie anfallen und wie du sie vermeidest

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Führt dein Einkommensteuerbescheid zu einer Nachzahlung, verlangt das Finanzamt Zinsen, wenn der Bescheid erst nach Ablauf einer Karenzzeit wirksam wird. Die Zinsen betragen 0,15 % für jeden vollen Monat, also 1,8 % im Jahr (§ 233a und § 238 Abs. 1a AO). Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres – für 2025 also am 1. April 2027. Umgekehrt zahlt das Finanzamt Erstattungszinsen in gleicher Höhe, wenn sich eine Erstattung so lange verzögert. Für die Jahre 2020 bis 2024 gelten wegen der Corona-Fristverlängerungen längere Karenzzeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zinssatz: 0,15 % je vollem Monat, nur auf volle 50 € abgerundete Beträge.
  • Beginn: 15 Monate nach Ende des Steuerjahres; für 2024: 17 Monate (1. Juni 2026).
  • Nachzahlungszinsen sind nicht absetzbar, Erstattungszinsen sind als Kapitalertrag steuerpflichtig.
  • Gilt für Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer.

Ab wann der Zinslauf beginnt

Beginn des Zinslaufs nach § 233a Abs. 2 AO und Art. 97 § 36 EGAO
SteuerjahrKarenzzeitZinslauf ab
2020 und 202121 Monate1. Oktober 2022 bzw. 2023
202220 Monate1. September 2024
202318 Monate1. Juli 2025
202417 Monate1. Juni 2026
2025 und später15 Monate1. April des übernächsten Jahres (für 2025: 1. April 2027)

Der Zinslauf endet mit dem Tag, an dem der Steuerbescheid wirksam wird. Überwiegen bei dir Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, beginnt er regulär erst nach 23 Monaten.

So werden die Zinsen berechnet

  1. Unterschiedsbetrag: festgesetzte Steuer minus einbehaltene Lohnsteuer minus Vorauszahlungen, die bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzt waren.
  2. Abrunden: auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag (§ 238 Abs. 2 AO).
  3. Volle Monate zählen: Angefangene Monate bleiben außer Ansatz.
  4. Zinssatz: 0,15 % pro vollem Monat.

Beispiel: Lukas muss für 2025 3.020 € nachzahlen. Der Bescheid wird am 20. August 2027 wirksam. Zinslauf: 1. April bis 20. August 2027 = 4 volle Monate.
3.000 € (abgerundet) × 0,15 % × 4 = 18 € Nachzahlungszinsen

Bei 8.000 € Nachzahlung und zehn vollen Monaten wären es 120 €. Kein Zins fällt an, wenn der Bescheid vor Beginn des Zinslaufs wirksam wird.

Steuerlich: nicht absetzbar, aber Erstattungszinsen steuerpflichtig

Nachzahlungszinsen auf die Einkommensteuer kannst du nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben abziehen, weil sie zu den Nebenleistungen der Personensteuern gehören (§ 12 Nr. 3 EStG). Erstattungszinsen gelten dagegen als Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Sie werden mit dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € verrechnet; darüber fällt Abgeltungsteuer an.

Nicht verwechseln: andere Zuschläge des Finanzamts

Zinsen und Zuschläge im Vergleich
ArtAnlassHöhe
Nachzahlungszinsen (§ 233a AO)später Bescheid mit Nachzahlung0,15 % je vollem Monat
Säumniszuschlag (§ 240 AO)Steuer nicht bis zur Fälligkeit bezahlt1 % je angefangenem Monat
Stundungszinsen (§ 234 AO)vereinbarte Ratenzahlung0,5 % je vollem Monat
Verspätungszuschlag (§ 152 AO)Erklärung zu spät abgegeben0,25 % der Nachzahlung je angefangenem Monat, mindestens 25 € je Monat

Wie die Stundung funktioniert, steht im Ratgeber Stundung beim Finanzamt, die Abgabefristen unter Steuererklärung-Frist.

So vermeidest du Nachzahlungszinsen

  • Früh abgeben: Wer seine Erklärung rechtzeitig einreicht, hat den Bescheid meist vor Beginn des Zinslaufs.
  • Vorauszahlungen anpassen: Erwartest du eine hohe Nachzahlung, etwa wegen Nebeneinkünften, kannst du beim Finanzamt höhere Vorauszahlungen beantragen. Bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzte Vorauszahlungen mindern den verzinsten Betrag – siehe Steuervorauszahlung.
  • Freiwillige Zahlung: Leistest du vor dem Bescheid freiwillig einen Betrag, berücksichtigt die Finanzverwaltung das nach ihren Verwaltungsregeln bei der Zinsberechnung. Kläre das am besten vorher mit dem Finanzamt.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Nachzahlungszinsen beim Finanzamt?

0,15 % pro vollem Monat, das sind 1,8 % im Jahr. Das gilt seit 2019 – vorher waren es 0,5 % pro Monat.

Ab wann muss ich Nachzahlungszinsen zahlen?

Ab 15 Monate nach Ende des Steuerjahres, für 2025 also ab 1. April 2027. Für 2024 gilt eine verlängerte Frist bis 31. Mai 2026.

Kann ich Nachzahlungszinsen von der Steuer absetzen?

Nein. Zinsen auf Einkommensteuer-Nachzahlungen sind nicht abziehbar.

Bekomme ich auch Zinsen, wenn das Finanzamt mir etwas erstattet?

Ja, Erstattungszinsen von 0,15 % pro Monat, wenn der Bescheid nach Beginn des Zinslaufs kommt. Sie sind als Kapitalertrag steuerpflichtig.