Behinderten-Pauschbetrag 2026: Tabelle von 384 € bis 7.400 € und wie du ihn nutzt
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Menschen mit einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 können statt Einzelnachweisen einen Pauschbetrag von der Steuer abziehen: 384 € bei GdB 20 bis 2.840 € bei GdB 100; hilflose (Merkzeichen H), blinde und taubblinde Menschen erhalten 7.400 € (§ 33b Abs. 3 EStG). Der Pauschbetrag deckt laufende Kosten für Hilfe im Alltag, Pflege und erhöhten Wäschebedarf ab und wird ohne Abzug einer zumutbaren Belastung gewährt. Nutzt ein Kind ihn nicht selbst, können ihn die Eltern übertragen bekommen. Zusätzlich gibt es ab GdB 80 oder mit bestimmten Merkzeichen eine Fahrtkostenpauschale.
Das Wichtigste in Kürze
- Pauschbetrag ab GdB 20, ohne Belege und ohne zumutbare Belastung.
- 7.400 € bei Hilflosigkeit (H), Blindheit (Bl) oder Taubblindheit (TBl).
- Fahrtkostenpauschale: 900 € ab GdB 80 oder GdB 70 mit G, 4.500 € bei aG, Bl, TBl oder H.
- Übertragung auf Eltern, wenn das Kind ihn nicht selbst nutzt.
Die Tabelle 2026
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|---|
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
| Merkzeichen H, Bl oder TBl (H auch bei Pflegegrad 4 oder 5) | 7.400 € |
Der Betrag richtet sich nach dem dauernden GdB. Wird der GdB im Laufe des Jahres festgestellt oder erhöht, gilt für das ganze Jahr der höhere Wert. Der Pauschbetrag von 7.400 € ersetzt den Betrag aus der Tabelle; beide gibt es nicht nebeneinander.
Was der Pauschbetrag abdeckt – und was nicht
Abgegolten sind die typischen, laufenden Mehrkosten: Hilfe bei den gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens, Pflege und erhöhter Wäschebedarf (§ 33b Abs. 1 EStG). Daneben kannst du weiterhin als außergewöhnliche Belastungen geltend machen:
- Krankheitskosten wie Zuzahlungen, Medikamente, Hilfsmittel und Kuren,
- Kosten für einen behindertengerechten Umbau, soweit nicht erstattet,
- die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (siehe unten).
Für diese Posten wird die zumutbare Belastung abgezogen – wie das funktioniert, steht im Ratgeber Außergewöhnliche Belastungen. Du kannst statt des Pauschbetrags auch alle Kosten einzeln nachweisen, musst dich aber pro Jahr für einen Weg entscheiden.
Die Fahrtkostenpauschale
Behinderungsbedingte Fahrten werden nur noch pauschal berücksichtigt (§ 33 Abs. 2a EStG):
| Voraussetzung | Pauschale |
|---|---|
| GdB mindestens 80 oder GdB mindestens 70 mit Merkzeichen G | 900 € |
| Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H | 4.500 € |
Die Fahrtkostenpauschale zählt zu den außergewöhnlichen Belastungen, von denen die zumutbare Belastung abgezogen wird. Weitere behinderungsbedingte Fahrtkosten sind daneben nicht abziehbar.
Was der Pauschbetrag bringt
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € senkt der Pauschbetrag von 1.140 € (GdB 50) die Einkommensteuer 2026 um rund 358 €, der Pauschbetrag von 384 € (GdB 20) um rund 121 € – jeweils ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Den Betrag kannst du dir auch als Freibetrag für den monatlichen Lohnsteuerabzug eintragen lassen.
Übertragung auf die Eltern
Steht der Pauschbetrag einem Kind zu, für das du Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag bekommst, und nutzt das Kind ihn nicht selbst, wird er auf Antrag auf die Eltern übertragen – grundsätzlich je zur Hälfte, auf gemeinsamen Antrag auch anders (§ 33b Abs. 5 EStG). Dafür musst du die Steuer-ID des Kindes angeben. Auch die Fahrtkostenpauschale kann übertragen werden.
Nachweis und rückwirkende Anwendung
Den GdB weist du mit dem Bescheid des Versorgungsamts oder dem Schwerbehindertenausweis nach; ab GdB 50 mit dem Ausweis oder Bescheid, darunter mit Bescheid oder Bescheinigung (§ 65 EStDV). Die Versorgungsämter übermitteln ihre Feststellungen auf deinen Antrag elektronisch ans Finanzamt – dafür brauchen sie deine Steuer-ID. Hilflosigkeit wird auch durch Pflegegrad 4 oder 5 nachgewiesen. Wird ein GdB rückwirkend festgestellt, kann das Finanzamt bereits bestandskräftige Steuerbescheide der betroffenen Jahre ändern – reiche den Bescheid deshalb umgehend ein. Wer wegen Schwerbehinderung früher in Rente gehen kann, findet die Regeln im Ratgeber Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag 2026?
Zwischen 384 € (GdB 20) und 2.840 € (GdB 100), bei Merkzeichen H, Bl oder TBl 7.400 €.
Ab welchem GdB gibt es den Pauschbetrag?
Ab einem festgestellten Grad der Behinderung von 20.
Kann ich den Pauschbetrag rückwirkend beantragen?
Ja, wenn der GdB rückwirkend festgestellt wird. Der Feststellungsbescheid ist ein Grundlagenbescheid, nach dem das Finanzamt ältere Steuerbescheide ändern kann.
Bekomme ich bei Pflegegrad 4 automatisch 7.400 €?
Ja. Die Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 steht dem Merkzeichen H gleich (§ 65 Abs. 2 EStDV). Damit gibt es den Pauschbetrag von 7.400 €; als Nachweis dient der Bescheid der Pflegekasse.
