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Steuern

Pflege-Pauschbetrag 2026: 600 € bis 1.800 € für pflegende Angehörige

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Pflegst du einen Menschen persönlich in deiner oder seiner Wohnung und bekommst dafür keine Einnahmen, kannst du einen Pflege-Pauschbetrag von der Steuer abziehen: 600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 sowie bei Hilflosigkeit (§ 33b Abs. 6 EStG). Belege über deine Kosten brauchst du nicht, und es wird keine zumutbare Belastung abgezogen. Teilen sich mehrere Personen die Pflege, wird der Betrag durch die Zahl der Pflegenden geteilt. Bekommst du das Pflegegeld des Gepflegten weitergereicht, gilt das allerdings als Einnahme – und der Pauschbetrag entfällt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad 2: 600 €, Pflegegrad 3: 1.100 €, Pflegegrad 4 oder 5: 1.800 €.
  • Nur ohne Einnahmen für die Pflege – weitergeleitetes Pflegegeld schadet.
  • Ausnahme: Eltern eines Kindes mit Behinderung dürfen dessen Pflegegeld erhalten.
  • Die Steuer-ID der gepflegten Person muss in deiner Steuererklärung stehen.

Die Pauschbeträge im Überblick

Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG
Pflegegrad der gepflegten PersonPauschbetrag pro Jahr
Pflegegrad 1kein Pauschbetrag
Pflegegrad 2600 €
Pflegegrad 31.100 €
Pflegegrad 4 oder 5 oder hilflos (Merkzeichen H)1.800 €

Ändert sich der Pflegegrad im Laufe des Jahres, gilt der höchste Grad, der im Jahr festgestellt war. Der Pauschbetrag wird also nicht zeitanteilig gekürzt.

Die Voraussetzungen

  1. Persönliche Pflege: Du führst die Pflege persönlich durch; es reicht nicht, sie nur zu organisieren oder zu bezahlen.
  2. In einer Wohnung: Die Pflege findet in deiner Wohnung oder in der Wohnung der gepflegten Person statt, in der EU oder im EWR (§ 33b Abs. 6 Satz 1 EStG).
  3. Keine Einnahmen: Du bekommst für die Pflege im Kalenderjahr keine Einnahmen.
  4. Steuer-ID: Die Identifikationsnummer der gepflegten Person steht in deiner Steuererklärung (§ 33b Abs. 6 Satz 8 EStG).

Verwandt musst du mit der gepflegten Person nicht sein; auch Nachbarn oder Freunde können den Pauschbetrag erhalten.

Das Problem mit dem Pflegegeld

Das Pflegegeld der Pflegekasse steht der pflegebedürftigen Person zu. Gibt sie es an dich weiter, ist das eine Einnahme für die Pflege – dann entfällt der Pauschbetrag. Unschädlich ist das Pflegegeld nur in einem Fall: Eltern, die das Pflegegeld für ihr Kind mit Behinderungen erhalten, dürfen den Pauschbetrag trotzdem nutzen, egal wofür sie das Geld verwenden (§ 33b Abs. 6 Satz 2 EStG).

Praxistipp: Halte das Pflegegeld der gepflegten Person und dein eigenes Geld strikt getrennt und dokumentiere, wofür das Pflegegeld verwendet wird – etwa für Hilfsmittel oder einen Pflegedienst der gepflegten Person. Lass dich im Zweifel von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten, bevor du den Pauschbetrag beantragst.

Mehrere Pflegepersonen

Pflegen mehrere Personen dieselbe Person, wird der Pauschbetrag durch die Zahl der Pflegenden geteilt, die die Voraussetzungen erfüllen (§ 33b Abs. 6 Satz 9 EStG). Beispiel: Zwei Geschwister pflegen ihre Mutter mit Pflegegrad 3 gemeinsam – jedes erhält 550 €. Pflegst du zwei Personen, etwa beide Elternteile, bekommst du den Pauschbetrag zweimal.

Was der Pauschbetrag bringt

Bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 € senkt der Pauschbetrag von 1.100 € die Einkommensteuer 2026 um rund 346 € (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Höhere tatsächliche Kosten kannst du stattdessen als außergewöhnliche Belastungen nachweisen; dann wird aber die zumutbare Belastung abgezogen – siehe Außergewöhnliche Belastungen. Bezahlte Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt können zusätzlich über die haushaltsnahen Dienstleistungen begünstigt sein – siehe Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienste.

Hat die gepflegte Person selbst einen Grad der Behinderung, steht ihr zusätzlich der Behinderten-Pauschbetrag zu.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag 2026?

600 € bei Pflegegrad 2, 1.100 € bei Pflegegrad 3 und 1.800 € bei Pflegegrad 4 oder 5 oder bei Hilflosigkeit.

Bekomme ich den Pflege-Pauschbetrag trotz Pflegegeld?

Nur wenn das Pflegegeld nicht an dich weitergegeben wird oder wenn du als Elternteil das Pflegegeld deines Kindes mit Behinderungen erhältst.

Gibt es den Pflege-Pauschbetrag bei Pflegegrad 1?

Nein. Der Pauschbetrag beginnt bei Pflegegrad 2.

Was brauche ich als Nachweis?

Den Bescheid über den Pflegegrad der gepflegten Person und ihre Steuer-ID.