Verkaufen auf Vinted, eBay und Kleinanzeigen: Wann die Plattform dich meldet und wann du Steuern zahlst
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Plattformen wie Vinted, eBay oder Kleinanzeigen müssen nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) Daten ihrer Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Ausgenommen ist nur, wer im Jahr auf derselben Plattform weniger als 30 Verkäufe getätigt und dabei weniger als 2.000 € erlöst hat (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG). Die Meldung allein löst aber keine Steuer aus. Verkaufst du privat gebrauchte Kleidung, Möbel oder Spielzeug, also Gegenstände des täglichen Gebrauchs, ist das auch dann steuerfrei, wenn du sie erst kurz vorher gekauft hast (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Steuerpflichtig kann es werden, wenn du andere Wertgegenstände innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn verkaufst und dein Gesamtgewinn aus solchen Geschäften im Jahr 1.000 € oder mehr beträgt – oder wenn du gezielt Ware einkaufst, um sie weiterzuverkaufen. Dann handelst du gewerblich.
Das Wichtigste in Kürze
- Gemeldet wirst du ab 30 Verkäufen oder ab 2.000 € Erlös im Jahr pro Plattform.
- Die Meldung ist eine Kontrollmitteilung, keine automatische Steuerfestsetzung.
- Privater Verkauf gebrauchter Alltagsgegenstände: steuerfrei.
- Wer Ware zum Weiterverkauf einkauft, ist gewerblich tätig – mit Gewerbeanmeldung und Steuerpflicht.
Wann die Plattform dich meldet
Seit Januar 2024 übermitteln Plattformbetreiber jährlich Daten für das Vorjahr an das BZSt – erstmals für 2023. Gemeldet werden laut BZSt unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID, die Vergütung pro Quartal, die Zahl der Verkäufe und einbehaltene Gebühren. Deshalb fragen Plattformen nach deiner Steuer-ID; ohne Mitwirkung dürfen sie dich nach Warnungen sperren oder Auszahlungen einbehalten. Wo du die Nummer findest, steht im Ratgeber Steuer-ID.
| Situation | Meldung ans BZSt? | Steuer? |
|---|---|---|
| 25 alte Kleidungsstücke für 400 € verkauft | nein | nein |
| 40 gebrauchte Kindersachen für 900 € verkauft | ja (30 Verkäufe erreicht) | nein, Gegenstände des täglichen Gebrauchs |
| Goldmünzen 8 Monate nach dem Kauf für 3.000 € verkauft, Gewinn 1.200 € | ja (2.000 € Erlös erreicht) | ja: privates Veräußerungsgeschäft, Gewinn über der Freigrenze |
| Regelmäßig Ware eingekauft und weiterverkauft | meist ja | ja, gewerbliche Einkünfte |
Die Meldung erhöht deine Steuer nicht automatisch. Laut BZSt dienen die Daten den Finanzämtern als Kontrollmitteilungen bei der Veranlagung. Im Januar bekommst du von der Plattform eine Übersicht über die gemeldeten Daten – prüfe sie und melde Fehler.
Privatverkauf: wann er steuerfrei ist
- Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie gebrauchte Kleidung, Möbel oder Spielzeug sind vom privaten Veräußerungsgeschäft ausgenommen – selbst wenn du sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf weiterverkaufst.
- Andere Wirtschaftsgüter – etwa Gold, Silber oder Sammlermünzen – sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Gewinne bleiben aber steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter 1.000 € liegt (§ 23 Abs. 3 EStG).
- Vermietest du Gegenstände über eine Plattform, sind das sonstige Einkünfte; sie bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr unter 256 € liegen (§ 22 Nr. 3 EStG).
Beispiel: Mara räumt ihren Kleiderschrank aus und verkauft 2026 auf einer Plattform 42 Teile für zusammen 980 €. Weil sie mehr als 30 Verkäufe hat, meldet die Plattform ihre Daten an das BZSt. Steuern zahlt sie trotzdem nicht: Es handelt sich um gebrauchte Kleidung, also Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die sie privat verkauft.
Wann aus dem Verkaufen ein Gewerbe wird
Ein Gewerbebetrieb ist eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht, die sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt (§ 15 Abs. 2 EStG). Eine feste Zahl an Verkäufen, ab der das gilt, nennt das Gesetz nicht – die Meldegrenze von 30 Verkäufen ist keine Gewerbegrenze. Typisch für ein Gewerbe ist, dass du Ware einkaufst oder herstellst, um sie mit Gewinn zu verkaufen, und das regelmäßig tust. Dann musst du ein Gewerbe anmelden und dich beim Finanzamt erfassen lassen – siehe Gewerbe anmelden. Für die Umsatzsteuer hilft bei kleinen Umsätzen oft die Kleinunternehmerregelung.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Verkäufen meldet Vinted mich ans Finanzamt?
Gemeldet wird, wer im Jahr auf derselben Plattform 30 oder mehr Verkäufe oder mindestens 2.000 € Erlös hat. Die Daten gehen an das Bundeszentralamt für Steuern.
Muss ich meine Vinted-Verkäufe in der Steuererklärung angeben?
Verkäufe gebrauchter Alltagsgegenstände aus deinem Privatbesitz sind nicht steuerpflichtig. Anders ist es bei Gewinnen aus anderen Wirtschaftsgütern innerhalb eines Jahres ab 1.000 € Gesamtgewinn und bei gewerblichem Handel.
Warum fragt die Plattform nach meiner Steuer-ID?
Weil sie die Identifikationsdaten ihrer Verkäufer erheben und gegebenenfalls an das BZSt melden muss. Wer nicht mitwirkt, kann gesperrt werden.
Was passiert, wenn ich gemeldet werde?
Zunächst nichts. Das Finanzamt kann die Daten bei deiner Steuerveranlagung nutzen und nachfragen, wenn es Hinweise auf steuerpflichtige Einkünfte sieht.
