Mindestlohn 2027: 14,60 € pro Stunde – was das im Monat, im Minijob und in Vollzeit bedeutet
Fakten und Zahlen geprüft am
Artikel anhören
Nutzt die Sprachausgabe deines Geräts.
Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € brutto je Zeitstunde. Das ist ein Plus von 70 Cent oder rund 5 %. Festgelegt ist das in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung, die beide Stufen – 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 – bereits regelt. In Vollzeit mit 40 Wochenstunden ergibt das rechnerisch rund 2.531 € brutto im Monat. Weil die Minijob-Grenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie 2027 von 603 € auf 633 € im Monat.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab 1. Januar 2027: 14,60 € brutto je Stunde (2026: 13,90 €).
- Vollzeit mit 40 Stunden: rund 2.530,67 € brutto im Monat.
- Minijob-Grenze 2027: 633 € im Monat (2026: 603 €).
- Kein Anspruch etwa für Auszubildende, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss und bestimmte Praktika.
So viel bringt der Mindestlohn im Monat
Für den Monatslohn wird der Stundenlohn mit den Wochenstunden und dem Faktor 13/3 multipliziert – das entspricht 52 Wochen geteilt durch 12 Monate.
Formel: Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3
14,60 € × 40 × 13 ÷ 3 = 2.530,67 €
| Wochenstunden | 2026 (13,90 €) | 2027 (14,60 €) |
|---|---|---|
| 10 | 602,33 € | 632,67 € |
| 20 | 1.204,67 € | 1.265,33 € |
| 30 | 1.807,00 € | 1.898,00 € |
| 35 | 2.108,17 € | 2.214,33 € |
| 38,5 | 2.318,98 € | 2.435,77 € |
| 40 | 2.409,33 € | 2.530,67 € |
Wie viel davon netto übrig bleibt, hängt von Steuerklasse, Krankenkasse und Kinderzahl ab. Bei Vollzeit zum Mindestlohn fallen in der Regel Sozialabgaben von gut einem Fünftel und je nach Steuerklasse Lohnsteuer an. Deinen eigenen Stundenlohn kannst du mit dem Stundenlohnrechner prüfen.
Minijob-Grenze steigt auf 633 €
Die Geringfügigkeitsgrenze entspricht dem Lohn für zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Gesetzlich wird sie so berechnet: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). 2027 sind das 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet 633 €. Wer im Minijob zum Mindestlohn arbeitet, kann seine Stunden 2027 also beibehalten, ohne die Grenze zu überschreiten. Alles zu Abgaben und Rentenversicherung im Minijob steht im Ratgeber Minijob.
Mit der Minijob-Grenze verschiebt sich auch der Übergangsbereich (Midijob): Er beginnt 2027 oberhalb von 633 € und reicht bis 2.000 € im Monat (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Wie die reduzierten Beiträge dort funktionieren, erklärt der Ratgeber Midijob.
Wer keinen Anspruch auf den Mindestlohn hat
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, auch für Minijobber und Aushilfen. Ausgenommen sind nach § 22 Mindestlohngesetz unter anderem:
- Auszubildende (für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz),
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
- Pflichtpraktika nach Schul- oder Studienordnung sowie freiwillige Orientierungs- oder studienbegleitende Praktika bis zu drei Monaten,
- ehrenamtlich Tätige,
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung.
Branchenmindestlöhne, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, gehen vor.
Was Beschäftigte und Arbeitgeber jetzt tun sollten
- Stundenlohn prüfen: Liegt dein Lohn unter 14,60 €, muss der Arbeitgeber ihn ab Januar 2027 anheben – auch ohne neuen Vertrag.
- Minijob anpassen: Wer mit festem Monatsbetrag arbeitet, sollte Stunden und Lohn neu abstimmen, damit beides zusammenpasst.
- Arbeitszeit dokumentieren: Bei Minijobs und in bestimmten Branchen müssen Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen.
- Nächste Erhöhung: Die Mindestlohnkommission beschließt alle zwei Jahre über die Anpassung (§ 9 MiLoG). Über den Mindestlohn ab 2028 entscheidet sie also 2027.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
14,60 € brutto je Stunde ab dem 1. Januar 2027.
Wie viel ist der Mindestlohn 2027 im Monat?
Bei 40 Wochenstunden rund 2.530,67 € brutto, bei 38,5 Stunden rund 2.435,77 € und bei 20 Stunden rund 1.265,33 €.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
633 € im Monat. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 14,60 € für zehn Wochenstunden.
Gilt der Mindestlohn auch für Minijobber?
Ja. Minijobber haben denselben Anspruch auf den Mindestlohn wie andere Beschäftigte.
Quellen
