Kfz-Steuer für Elektroautos: steuerfrei bis 2035 – und was danach fällig wird
Fakten und Zahlen geprüft am
Artikel anhören
Nutzt die Sprachausgabe deines Geräts.
Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Reine Elektroautos sind von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die Befreiung gilt zehn Jahre ab der Erstzulassung, längstens bis zum 31. Dezember 2035 (§ 3d KraftStG). Wer ein E-Auto 2026 erstmals zulässt, fährt also bis Ende 2035 steuerfrei. Beim Kauf eines Gebrauchten geht die restliche Befreiung auf den neuen Halter über. Danach wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet und halbiert – für einen typischen Pkw sind das unter 100 € im Jahr. Plug-in-Hybride sind nicht befreit.
Das Wichtigste in Kürze
- Erstzulassung bis 31.12.2030: zehn Jahre steuerfrei, aber höchstens bis 31.12.2035.
- Die Befreiung gilt pro Fahrzeug einmal und geht beim Halterwechsel über.
- Danach: Steuer nach Gewicht, um 50 % ermäßigt.
- Gilt nur für reine Elektrofahrzeuge, nicht für Hybride.
Wie lange dein E-Auto steuerfrei ist
| Erstzulassung | steuerfrei bis |
|---|---|
| März 2020 | März 2030 (zehn Jahre) |
| Juli 2024 | Juli 2034 (zehn Jahre) |
| Mai 2026 | 31.12.2035 (Deckel greift) |
| Dezember 2030 | 31.12.2035 (nur rund fünf Jahre) |
| ab 2031 | keine Befreiung nach heutigem Recht |
Die Verlängerung bis zur Erstzulassung Ende 2030 und der Deckel bis Ende 2035 wurden 2025 beschlossen; der Bundesrat billigte das Gesetz im Dezember 2025. Zeiten, in denen das Auto abgemeldet ist, verlängern die Befreiung nicht (§ 3d Abs. 3 KraftStG).
Gebrauchte Elektroautos
Die Befreiung wird für jedes Fahrzeug nur einmal gewährt. Ist sie beim Halterwechsel noch nicht abgelaufen, gilt sie für den neuen Halter weiter (§ 3d Abs. 2 KraftStG). Wer also 2027 ein 2023 erstzugelassenes E-Auto kauft, fährt bis 2033 steuerfrei. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung in der Zulassungsbescheinigung.
So viel Kfz-Steuer zahlst du danach
Nach Ablauf der Befreiung wird die Steuer für Elektro-Pkw nicht nach Hubraum und CO2, sondern nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet (§ 8 KraftStG) und anschließend um 50 % ermäßigt (§ 9 Abs. 2 KraftStG):
| Gewichtsstufe | Satz je 200 kg |
|---|---|
| bis 2.000 kg | 11,25 € |
| über 2.000 bis 3.000 kg | 12,02 € |
| über 3.000 bis 3.500 kg | 12,78 € |
Beispiel: Ein Elektroauto mit 2.300 kg zulässigem Gesamtgewicht: 10 × 11,25 € für die ersten 2.000 kg plus 2 × 12,02 € für die angefangenen 300 kg = 136,54 €. Halbiert ergibt das 68,27 € im Jahr. Bei 2.000 kg wären es 56,25 €, bei 2.600 kg 74,28 €.
Plug-in-Hybride und Umrüstungen
Die Befreiung gilt nur für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die aus Batterien oder emissionsfreien Energiewandlern gespeist werden. Plug-in-Hybride und Vollhybride zahlen normale Kfz-Steuer nach Hubraum und CO2-Ausstoß. Benziner oder Diesel, die bis Ende 2030 nachträglich zu Elektroautos umgerüstet werden, können die Befreiung ab dem Tag der Feststellung durch die Zulassungsbehörde erhalten (§ 3d Abs. 4 KraftStG).
Weitere Vorteile beim E-Auto
- Dienstwagen: Bei der privaten Nutzung wird nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt – siehe 1-Prozent-Regelung.
- Finanzierung: Ob sich Leasing oder Kredit mehr lohnt, hängt vom Restwert ab – siehe Leasing oder finanzieren.
Häufige Fragen
Wie lange sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?
Zehn Jahre ab Erstzulassung, wenn diese bis Ende 2030 erfolgt – längstens aber bis zum 31. Dezember 2035.
Muss ich die Befreiung beantragen?
Nein. Zuständig ist der Zoll; die Befreiung ergibt sich aus den Fahrzeugdaten der Zulassung, ein eigener Antrag ist dafür nicht vorgesehen. Prüfe deinen Kfz-Steuerbescheid trotzdem auf das richtige Erstzulassungsdatum.
Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Elektroauto nach 10 Jahren?
Für einen typischen Pkw mit rund 2.000 bis 2.500 kg Gesamtgewicht zwischen etwa 56 € und 70 € im Jahr.
Gilt die Befreiung auch für gebrauchte E-Autos?
Ja, für die Restlaufzeit ab der ursprünglichen Erstzulassung.

