Kredit aufnehmen: Voraussetzungen, Ablauf und wie du teure Fehler vermeidest
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Um einen Kredit aufzunehmen, brauchst du in der Regel ein regelmäßiges Einkommen, einen Wohnsitz und ein Girokonto in Deutschland sowie eine ausreichende Bonität. Die Bank muss vor dem Vertrag deine Kreditwürdigkeit prüfen und darf den Kredit nur vergeben, wenn keine erheblichen Zweifel an der Rückzahlung bestehen (§ 505a BGB). Neue Konsumentenkredite mit einer Zinsbindung von einem bis fünf Jahren kosteten im August 2026 laut Bundesbank durchschnittlich 7,53 % effektiv (vorläufig). Wer Angebote vergleicht, auf den effektiven Jahreszins achtet und auf unnötige Zusatzprodukte verzichtet, spart oft mehrere Hundert Euro.
Das Wichtigste in Kürze
- Vergleiche immer den effektiven Jahreszins – nach einer Konditionsanfrage, die deinen SCHUFA-Score nicht belastet.
- Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten sind unzulässig (BGH, 2014).
- Nach Vertragsschluss hast du 14 Tage Widerrufsrecht.
- Ab 20. November 2026 gelten strengere Regeln für die Kreditwürdigkeitsprüfung und mehr Schutz für Kreditnehmer.
Was ein Kredit 2026 kostet
| Anfängliche Zinsbindung | August 2025 | August 2026* |
|---|---|---|
| variabel oder bis 1 Jahr | 6,80 % | 6,41 % |
| über 1 bis 5 Jahre | 6,91 % | 7,53 % |
| über 5 Jahre | 8,67 % | 9,37 % |
* vorläufiger Wert. Dein persönlicher Zins hängt vor allem von deiner Bonität, der Kreditsumme und der Laufzeit ab.
Beispiel: Für 10.000 € über 60 Monate zum Durchschnittszins von 7,53 % effektiv zahlst du rund 199 € im Monat und insgesamt rund 1.961 € Zinsen. Bei 84 Monaten und 9,37 % sinkt die Rate auf rund 161 €, die Zinsen steigen aber auf rund 3.511 €. Eigene Varianten rechnest du mit dem Kreditrechner.
Voraussetzungen für einen Ratenkredit
- Volljährigkeit, Wohnsitz und Girokonto in Deutschland: Das verlangen deutsche Banken in der Regel.
- Regelmäßiges Einkommen: Die Bank will sehen, dass die Rate dauerhaft in dein Budget passt. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Probezeit macht es einfacher.
- Bonität: Die Bank fragt bei Auskunfteien wie der SCHUFA an. Negative Einträge erschweren den Kredit oder machen ihn teurer.
- Kreditwürdigkeitsprüfung: Die Bank muss prüfen, ob du den Kredit voraussichtlich zurückzahlen kannst. Bestehen daran erhebliche Zweifel, darf sie den Vertrag nicht abschließen (§ 505a BGB).
In 7 Schritten zum Kredit
- Bedarf und Rate festlegen: Leih dir nur, was du brauchst, und wähle eine Rate, die auch bei unerwarteten Ausgaben tragbar bleibt.
- Angebote vergleichen: Hole mehrere persönliche Angebote ein. Achte darauf, dass Banken und Vergleichsportale eine Konditionsanfrage stellen – sie ist für andere Unternehmen nicht sichtbar und fließt nicht in den SCHUFA-Score ein. Mehr dazu im Ratgeber Konditionsanfrage oder Kreditanfrage.
- Effektiven Jahreszins vergleichen, nicht den Werbezins: Der beworbene „Ab-Zins“ gilt nur für Kunden mit sehr guter Bonität. Entscheidend ist dein persönliches Angebot; was der effektive Jahreszins enthält, erklärt unser Ratgeber zum effektiven Jahreszins.
- Unterlagen bereitlegen: Üblich sind Personalausweis oder Reisepass, Gehaltsabrechnungen der letzten Monate und Kontoauszüge; Selbstständige brauchen meist Einkommensteuerbescheide oder betriebswirtschaftliche Auswertungen.
- Identifizieren: Die Bank muss dich nach dem Geldwäschegesetz identifizieren, etwa per Video- oder Post-Ident-Verfahren.
- Vertrag prüfen: Vor Vertragsschluss bekommst du die „Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite“ mit Zins, Laufzeit, Gesamtkosten und deinen Rechten. Prüfe vor allem, ob ungewollte Zusatzprodukte enthalten sind.
- Widerrufsrecht kennen: Du kannst den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§§ 355, 495 BGB). Die Frist beginnt erst, wenn du alle Pflichtangaben erhalten hast.
Diese Kosten und Fallen solltest du kennen
- Bearbeitungsgebühren: Der Bundesgerichtshof hat 2014 entschieden, dass vorformulierte Bearbeitungsentgelte in Verbraucherkreditverträgen unwirksam sind (Urteile vom 13. Mai 2014, XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).
- Restschuldversicherung: Sie ist meist freiwillig, kann den Kredit aber erheblich verteuern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband berichtet von Prämien von über 20 % der Kreditsumme. Seit dem 1. Januar 2025 darf eine Restschuldversicherung frühestens eine Woche nach dem Kreditvertrag abgeschlossen werden – du hast also Zeit, in Ruhe zu prüfen, ob du sie brauchst.
- Vorkosten bei Kreditvermittlern: Ein Kreditvermittler darf eine Vergütung nur verlangen, wenn der Kredit tatsächlich ausgezahlt wurde und du ihn nicht mehr widerrufen kannst (§ 655c BGB). Andere Entgelte für die Vermittlung sind unzulässig (§ 655d BGB). Wer vorab Gebühren für einen „Kredit ohne SCHUFA“ verlangt, ist ein Warnsignal.
- Lange Laufzeiten: Eine kleinere Rate klingt verlockend, kostet aber mehr Zinsen – und Kredite mit längerer Zinsbindung sind laut Bundesbank im Schnitt auch teurer.
Vorzeitig zurückzahlen
Du kannst einen Ratenkredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Abs. 2 BGB). Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die bei Allgemein-Verbraucherdarlehen aber auf 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags begrenzt ist, bei einer Restlaufzeit von höchstens einem Jahr auf 0,5 % (§ 502 Abs. 3 BGB). Wann sich die Ablösung eines teuren Kredits lohnt, erklärt unser Ratgeber zur Umschuldung.
Neu ab 20. November 2026
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (BGBl. 2026 I Nr. 139) ändern sich die Regeln für Verbraucherkredite. Nach Angaben der Bundesregierung und des Bundesjustizministeriums gehören dazu:
- Strengere Kreditwürdigkeitsprüfung: Kredite sollen nur vergeben werden, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. Informationen aus sozialen Netzwerken und besonders sensible Daten wie Gesundheitsdaten dürfen nicht verwendet werden.
- Recht auf menschliche Überprüfung, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung auf einer automatisierten Verarbeitung deiner Daten beruht.
- Mehr Kredite erfasst: Auch Kleinkredite unter 200 €, zinsfreie Kredite und „Buy now, pay later“ fallen grundsätzlich unter das Verbraucherkreditrecht.
- Nachsicht bei Zahlungsschwierigkeiten: Kreditgeber müssen vor einer Zwangsvollstreckung gegebenenfalls angemessene Nachsicht walten lassen, etwa durch eine Stundung oder eine längere Laufzeit.
- Widerruf bei fehlerhaften Angaben ist künftig auf höchstens zwölf Monate und 14 Tage begrenzt; das bisherige „ewige Widerrufsrecht“ entfällt.
Häufige Fragen
Wie viel Kredit bekomme ich mit meinem Gehalt?
Das entscheidet die Bank nach ihrer Kreditwürdigkeitsprüfung anhand deines Einkommens, deiner Ausgaben und bestehender Verpflichtungen. Eine feste gesetzliche Grenze gibt es nicht. Plane die Rate so, dass dir nach allen Fixkosten noch ein Puffer bleibt.
Schadet ein Kreditvergleich meiner SCHUFA?
Nicht, wenn Banken eine Konditionsanfrage stellen. Im neuen SCHUFA-Score zählen außerdem nicht Kreditanfragen, sondern tatsächlich aufgenommene Ratenkredite der letzten zwölf Monate.
Wie schnell wird ein Kredit ausgezahlt?
Das hängt von der Bank und davon ab, wie schnell du Unterlagen einreichst und dich identifizierst. Beachte, dass die 14-tägige Widerrufsfrist auch nach der Auszahlung weiterläuft.
Darf die Bank Bearbeitungsgebühren verlangen?
Nein. Vorformulierte Bearbeitungsentgelte in Verbraucherkreditverträgen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unwirksam.
Quellen
- Deutsche Bundesbank: Effektivzinssätze für Konsumentenkredite, variabel oder bis 1 Jahr (SUD113)
- Deutsche Bundesbank: Konsumentenkredite, über 1 bis 5 Jahre (SUD114)
- Deutsche Bundesbank: Konsumentenkredite, über 5 Jahre (SUD115)
- § 505a BGB: Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
- § 495 BGB: Widerrufsrecht beim Verbraucherdarlehen
- § 500 BGB: Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung
- § 502 BGB: Vorfälligkeitsentschädigung
- § 655c BGB: Vergütung des Darlehensvermittlers
- § 655d BGB: Nebenentgelte
- BGH, Urteile vom 13.05.2014, XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 (Bericht bei Otto Schmidt)
- Verbraucherzentrale Bundesverband: Verbrauchersouveränität bei Restschuldversicherungen (27. August 2025)
- Bundesregierung: Richtlinie über Verbraucherkreditverträge umgesetzt (19. Mai 2026)
- Bundesjustizministerium: Infopapier zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
