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Steuern

1-Prozent-Regelung 2026: Dienstwagen versteuern – Verbrenner, E-Auto, Hybrid

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Darfst du einen Dienstwagen auch privat fahren, musst du diesen Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Nach der 1-Prozent-Regelung sind das jeden Monat 1 % des inländischen Bruttolistenpreises bei Erstzulassung, plus 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (§ 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Für reine Elektroautos wird nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt, für Plug-in-Hybride mit geringer Emission oder großer elektrischer Reichweite die Hälfte. Statt der Pauschale kannst du den tatsächlichen Privatanteil mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch nachweisen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Monatlich 1 % des Bruttolistenpreises inklusive Sonderausstattung – auch bei Gebrauchtwagen.
  • Plus 0,03 % je Kilometer Arbeitsweg, wenn du mit dem Wagen zur Arbeit fahren darfst.
  • E-Auto: Listenpreis nur zu einem Viertel, Plug-in-Hybrid unter Bedingungen zur Hälfte.
  • Die Pendlerpauschale darfst du trotzdem als Werbungskosten ansetzen.

So wird der geldwerte Vorteil berechnet

Monatlicher Vorteil = 1 % × Listenpreis + 0,03 % × Listenpreis × Entfernungskilometer

Maßgeblich ist der inländische Listenpreis des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer – nicht der tatsächliche Kaufpreis und nicht der Wert eines Gebrauchtwagens. Rabatte senken den Wert nicht. Der Betrag wird deinem Bruttolohn zugeschlagen; darauf fallen Lohnsteuer und in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge an.

Beispiele für 2026

Alle drei Fahrzeuge werden auch für den Weg zur Arbeit genutzt; die Entfernung beträgt 20 km.

Geldwerter Vorteil pro Monat
FahrzeugBemessungPrivatnutzungArbeitswegVorteil pro Monat
Verbrenner, Listenpreis 45.000 €45.000 €450 €270 €720 €
Elektroauto, Listenpreis 50.000 €12.500 €125 €75 €200 €
Plug-in-Hybrid, Listenpreis 50.000 €25.000 €250 €150 €400 €

Beim Verbrenner werden also im Jahr 8.640 € zusätzlich versteuert, beim Elektroauto 2.400 €. Wie viel Lohnsteuer das kostet, hängt von deinem Grenzsteuersatz und deiner Steuerklasse ab.

Elektroautos und Plug-in-Hybride

Begünstigung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG
FahrzeugAnschaffungVoraussetzungAnsatz
reines Elektroauto2019 bis 2030kein CO2-Ausstoß, Bruttolistenpreis höchstens 100.000 € (für Anschaffungen nach dem 30.06.2025)0,25 %
Elektroauto über der Preisgrenze2019 bis 2030–0,5 %
Plug-in-Hybrid2025 bis 2030höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite0,5 %
Plug-in-Hybrid2022 bis 2024höchstens 50 g CO2/km oder mindestens 60 km elektrische Reichweite0,5 %

Für Elektroautos, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden, galten niedrigere Preisgrenzen. CO2-Wert und Reichweite stehen in der Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs. Erfüllt ein Hybrid die Werte nicht, gilt die volle 1-Prozent-Regelung.

Fahrtenbuch statt Pauschale

Mit einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch versteuerst du nur den tatsächlichen Anteil der Privatfahrten und Fahrten zur Arbeit an den Gesamtkosten des Wagens (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Dafür müssen alle Kosten belegt sein – Abschreibung, Leasing, Versicherung, Steuer, Kraftstoff, Wartung – und jede Fahrt zeitnah mit Datum, Kilometerstand, Ziel und Anlass erfasst werden. Nachträglich erstellte oder lückenhafte Fahrtenbücher erkennt das Finanzamt nicht an.

Beispiel mit angenommenen Werten: Der Verbrenner aus dem Beispiel oben verursacht im Jahr 9.000 € Gesamtkosten und fährt 30.000 km. Davon entfallen 4.000 km auf Privatfahrten und 8.800 km auf den Arbeitsweg (220 Tage × 2 × 20 km) – zusammen 42,67 %. Versteuert würden 3.840 € statt 8.640 € nach der Pauschale. Ein Fahrtenbuch lohnt sich vor allem bei teuren Listenpreisen, wenig Privatfahrten oder einem abbezahlten Gebrauchtwagen.

Was du trotzdem absetzen kannst

Auch mit Dienstwagen darfst du für den Weg zur Arbeit die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer als Werbungskosten ansetzen. Das gleicht einen Teil des 0,03-%-Zuschlags aus. Wie du sie berechnest, steht im Ratgeber Pendlerpauschale. Für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung gilt ein eigener Zuschlag von 0,002 % je Kilometer, der entfällt, wenn für die Fahrt ein Werbungskostenabzug in Betracht käme (§ 8 Abs. 2 Satz 5 EStG).

Selbstständige und Unternehmer

Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen gilt die 1-Prozent-Regelung nur, wenn der Wagen zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Die Begünstigungen für Elektroautos und Hybride gelten dort genauso.

Häufige Fragen

1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch – was ist besser?

Das Fahrtenbuch lohnt sich bei wenig Privatfahrten und hohem Listenpreis, kostet aber Aufwand. Bei vielen Privatkilometern ist die Pauschale oft günstiger und einfacher.

Gilt die 1-Prozent-Regelung auch für Gebrauchtwagen?

Ja, und zwar mit dem Bruttolistenpreis bei Erstzulassung – auch wenn das Auto inzwischen viel weniger wert ist.

Wie hoch ist die 1-Prozent-Regelung beim E-Auto?

Bei reinen Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € (Anschaffung nach dem 30. Juni 2025) wird nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt – praktisch 0,25 % pro Monat.

Muss ich die 0,03 % zahlen, wenn ich im Homeoffice arbeite?

Der Zuschlag fällt an, wenn du den Wagen für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte nutzen kannst. Fährst du nur selten ins Büro, kann eine Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten günstiger sein; lass das mit der Lohnabrechnung klären.