Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber: Mit 15 % pauschal versteuert und ohne Sozialabgaben – so viel ist drin
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Einen Fahrtkostenzuschuss für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann der Arbeitgeber mit 15 % pauschal versteuern, soweit er den Betrag nicht übersteigt, den du als Entfernungspauschale absetzen könntest – 2026 also 0,38 € je Entfernungskilometer und Arbeitstag (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG). Voraussetzung ist, dass der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Pauschal versteuert ist er sozialversicherungsfrei. Im Gegenzug mindert er die Werbungskosten, die du in der Steuererklärung für deine Fahrten ansetzen kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- Höchstens: Entfernungskilometer × 0,38 € × Arbeitstage.
- Vereinfachung: 15 Arbeitstage pro Monat, wenn du regelmäßig an mindestens so vielen Tagen fährst.
- 15 % Pauschalsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, keine Sozialabgaben.
- Nur zusätzlich zum Gehalt – keine Umwandlung von bestehendem Lohn.
So viel darf der Zuschuss betragen
Höchstbetrag pro Monat = Entfernungskilometer × 0,38 € × Arbeitstage im Monat
Maßgeblich ist die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg. Das Verkehrsmittel spielt für die Entfernungspauschale keine Rolle – der Zuschuss ist also nicht nur für Autofahrer möglich. Der Arbeitgeber kann die Arbeitstage genau zählen oder aus Vereinfachungsgründen 15 Arbeitstage pro Monat ansetzen. Fährst du regelmäßig an weniger Tagen ins Büro, etwa wegen Teilzeit oder Homeoffice, ist die geringere Zahl maßgeblich.
Rechenbeispiel
Sara wohnt 25 Kilometer von ihrer Arbeitsstätte entfernt und fährt an fünf Tagen pro Woche ins Büro. Ihr Arbeitgeber zahlt ihr zusätzlich zum Gehalt einen Fahrtkostenzuschuss mit der 15-Tage-Vereinfachung.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Zuschuss pro Monat: 25 km × 0,38 € × 15 Tage | 142,50 € |
| Pauschalsteuer des Arbeitgebers (15 %) | 21,38 € |
| Zuschuss im Jahr (12 Monate) | 1.710,00 € |
| Saras Entfernungspauschale bei 220 Arbeitstagen: 25 × 0,38 € × 220 | 2.090,00 € |
| noch absetzbar nach Abzug des Zuschusses | 380,00 € |
Sara bekommt 142,50 € im Monat ohne Lohnsteuer und Sozialabgaben. In der Steuererklärung kann sie für ihre Fahrten nur noch 380 € als Werbungskosten ansetzen, weil der pauschal versteuerte Zuschuss die Entfernungspauschale mindert. Unterm Strich lohnt sich der Zuschuss trotzdem: Er kommt in voller Höhe bei ihr an, während die Entfernungspauschale nur ihr zu versteuerndes Einkommen senkt. Wie die Pauschale genau funktioniert, steht im Ratgeber Pendlerpauschale.
Voraussetzungen
- Zusätzlich zum Arbeitslohn: Der Zuschuss darf nicht auf den Lohn angerechnet und nicht durch Umwandlung von bisherigem Gehalt finanziert werden (§ 8 Abs. 4 EStG).
- Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte: Begünstigt sind die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem vom Arbeitgeber bestimmten Sammelpunkt oder weiträumigen Tätigkeitsgebiet.
- Obergrenze: Der Teil über der möglichen Entfernungspauschale ist normal lohnsteuer- und beitragspflichtig.
Fahrtkostenzuschuss, Jobticket oder Dienstwagen?
| Leistung | Steuer | mindert deine Werbungskosten? |
|---|---|---|
| Fahrtkostenzuschuss (Geld) | 15 % pauschal, bis zur Entfernungspauschale | ja |
| Jobticket / Deutschlandticket | steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG | ja |
| Jobticket mit 25 % Pauschalsteuer statt Steuerfreiheit | 25 % pauschal | nein |
| Dienstwagen, Zuschlag für Fahrten zur Arbeit | bis zur Entfernungspauschale 15 % pauschal möglich | ja |
Für Bus- und Bahnfahrer ist oft das steuerfreie Jobticket die bessere Wahl – siehe Jobticket steuerfrei. Steuerfreie und pauschal versteuerte Leistungen für den Arbeitsweg stehen in den Zeilen 17 und 18 deiner Lohnsteuerbescheinigung.
In der Steuererklärung
In der Anlage N gibst du die Entfernungspauschale wie gewohnt an und trägst die pauschal versteuerten Arbeitgeberleistungen aus Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung ein; das Finanzamt zieht sie ab. Liegen deine gesamten Werbungskosten danach unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, wird automatisch der Pauschbetrag angesetzt. Welche Kosten du sonst noch absetzen kannst, steht im Ratgeber Werbungskosten.
Häufige Fragen
Wie hoch darf ein Fahrtkostenzuschuss sein?
Pauschal versteuerbar ist höchstens die Entfernungspauschale: 0,38 € je Entfernungskilometer und Arbeitstag. Mit der Vereinfachungsregel sind das bei 20 km 114 € im Monat (20 × 0,38 € × 15).
Ist der Fahrtkostenzuschuss sozialversicherungsfrei?
Ja, soweit der Arbeitgeber ihn pauschal mit 15 % versteuert.
Bekomme ich den Zuschuss auch im Homeoffice?
Nur für Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeitsstätte fährst. Wer regelmäßig an weniger als 15 Tagen im Monat fährt, bekommt entsprechend weniger.
Können auch Minijobber einen Fahrtkostenzuschuss bekommen?
Ja. Pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse zählen nicht zum Arbeitsentgelt und damit nicht zur Minijob-Grenze von 603 €.
Quellen
- § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG: 15 % Pauschalsteuer für Fahrtkostenzuschüsse
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG: Entfernungspauschale
- § 8 Abs. 4 EStG: zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- § 1 Abs. 1 Nr. 3 SvEV: Beitragsfreiheit pauschal versteuerter Einnahmen
- Haufe: Fahrtkostenzuschuss, 15-Tage-Vereinfachung und Dienstwagen
