Elektronischer Steuerbescheid ab 2027: Digital statt per Post – was du zu Fristen und Papierantrag wissen musst
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Ab dem 1. Januar 2027 soll das Finanzamt Steuerbescheide grundsätzlich elektronisch zum Abruf bereitstellen, wenn die Steuererklärung elektronisch übermittelt wurde – über dein eigenes ELSTER-Konto oder durch deinen Steuerberater. Eine Einwilligung ist dafür nicht mehr erforderlich (§ 122a AO). Du wirst am Tag der Bereitstellung elektronisch benachrichtigt; als bekannt gegeben gilt der Bescheid am vierten Tag danach. Wer weiter Post möchte, muss die postalische Bekanntgabe beantragen. Wer auf Papier erklärt und kein ELSTER-Konto hat, bekommt den Bescheid weiterhin per Brief.
Das Wichtigste in Kürze
- Gilt für Bescheide, die nach dem 31. Dezember 2026 bekannt gegeben werden.
- Bekanntgabe am vierten Tag nach Bereitstellung – ab dann läuft die einmonatige Einspruchsfrist.
- Papier gibt es auf Antrag, einmalig oder dauerhaft, ohne Begründung.
- Technisch derzeit vor allem für Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer.
Was sich ändert
Bisher wurden Steuerbescheide nur dann elektronisch bekannt gegeben, wenn du eingewilligt hattest; sonst kam der Brief. Nach der neuen Rechtslage, die für Bescheide gilt, die nach dem 31. Dezember 2026 bekannt gegeben werden, ist die elektronische Bereitstellung der Regelfall, sobald die Steuererklärung elektronisch übermittelt wurde:
- durch dich selbst über das Nutzerkonto der Finanzverwaltung (ELSTER) oder
- durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, dem der Bescheid bekannt zu geben ist.
Das Gesetz formuliert dies als Soll-Vorschrift: Die Finanzverwaltung behält ein Ermessen, einen Rechtsanspruch auf die elektronische Bekanntgabe hast du nicht. Nach den bisherigen Angaben ist sie bundesweit derzeit technisch nur für die Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer möglich, nicht etwa für Umsatzsteuer- oder Feststellungsbescheide.
Bekanntgabe und Einspruchsfrist
Am Tag der Bereitstellung bekommst du eine elektronische Benachrichtigung, meist per E-Mail. Sie hat nur Hinweisfunktion. Entscheidend ist die gesetzliche Fiktion: Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben – unabhängig davon, wann du ihn tatsächlich öffnest (§ 122a Abs. 4 AO). Im Zweifel muss das Finanzamt den Zeitpunkt der Bereitstellung nachweisen.
Beispiel: Der Bescheid wird am Montag, 1. März 2027, in ELSTER bereitgestellt.
Bekanntgabe: Freitag, 5. März 2027 (vierter Tag danach).
Ende der Einspruchsfrist: Montag, 5. April 2027 (ein Monat nach Bekanntgabe).
Schau deshalb regelmäßig in dein ELSTER-Postfach und in das E-Mail-Postfach, das du dort hinterlegt hast. Wie du gegen einen Bescheid vorgehst, steht im Ratgeber Einspruch gegen den Steuerbescheid.
So bekommst du weiter einen Papierbescheid
- Antrag: Du kannst eine einmalige oder dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen (§ 122a Abs. 2 AO). Eine Begründung ist nicht nötig.
- Nur für die Zukunft: Der Antrag – und auch sein Widerruf – wirkt erst ab dem Zeitpunkt, in dem er beim Finanzamt eingeht. Für Bescheide, die vorher bereitgestellt wurden, ändert er nichts.
- Wege: Eine elektronische Antragsmöglichkeit in ELSTER wurde von der Finanzverwaltung angekündigt. Frag im Zweifel bei deinem Finanzamt nach, wie du den Antrag stellen kannst.
- Ohne ELSTER-Konto: Wer kein aktives ELSTER-Nutzerkonto hat und nicht steuerlich beraten wird, erhält den Bescheid ohne Antrag weiter per Post.
Tipps für den digitalen Bescheid
- Hinterlege in ELSTER eine E-Mail-Adresse, die du regelmäßig abrufst.
- Lade jeden Bescheid als PDF herunter und speichere ihn dauerhaft.
- Prüfe den Bescheid sofort nach der Benachrichtigung, nicht erst nach Tagen.
- Mit einem Steuerberater: Kläre, ob der Bescheid an dich oder an die Kanzlei bereitgestellt wird und wer die Frist überwacht.
Wann deine nächste Steuererklärung fällig ist, steht im Ratgeber Abgabefrist der Steuererklärung.
Häufige Fragen
Bekomme ich ab 2027 keinen Steuerbescheid mehr per Post?
Wenn du die Erklärung elektronisch über ELSTER abgibst oder über einen Berater, in der Regel nicht. Du kannst aber die postalische Bekanntgabe beantragen.
Wann gilt ein elektronischer Steuerbescheid als zugestellt?
Am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf. Ab diesem Tag läuft die einmonatige Einspruchsfrist.
Kann ich gegen einen elektronischen Bescheid Einspruch einlegen?
Ja, wie bei einem Papierbescheid – innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, zum Beispiel direkt über ELSTER.
Wann kommt das Geld beim elektronischen Steuerbescheid?
Die Erstattung hängt nicht davon ab, ob der Bescheid digital oder per Post kommt. Das Finanzamt überweist sie nach Erlass des Bescheids auf das Konto, das du in der Steuererklärung angegeben hast.
Quellen
- § 122a AO: Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
- Zentralverband des Deutschen Handwerks: Digitale Steuerbescheide
- autohaus.de: Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 2027
- NWB Experten-Blog: Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden
- PwC Blog: BMF zur Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf
