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Steuern

Ehrenamtspauschale 2026: 960 € steuerfrei – für wen sie gilt und was du beachten musst

Fakten und Zahlen geprüft am

Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.

Die Ehrenamtspauschale macht Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke bis 960 € im Jahr steuerfrei. Seit dem 1. Januar 2026 gilt der höhere Betrag – bis 2025 waren es 840 € (§ 3 Nr. 26a EStG). Anders als die Übungsleiterpauschale ist sie nicht auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt: Sie gilt zum Beispiel für Vorstände, Kassenwarte, Platzwarte oder Helfer in der Vereinsverwaltung. Steuerfreie Beträge sind auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Das Wichtigste in Kürze

  • 960 € im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei, rechnerisch 80 € im Monat.
  • Für jede nebenberufliche Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich.
  • Nicht für dieselbe Tätigkeit zusätzlich zur Übungsleiterpauschale nutzbar.
  • Bei Vereinsvorständen muss die Satzung eine Vergütung erlauben.

Voraussetzungen

  • Nebenberuflich: Die Tätigkeit darf nicht mehr als ein Drittel einer vergleichbaren Vollzeitstelle ausmachen. Einen Hauptberuf brauchst du nicht.
  • Zweck: Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung.
  • Auftraggeber: eine juristische Person des öffentlichen Rechts in der EU, im EWR oder in der Schweiz (etwa Gemeinde, Kirche, Schule) oder eine steuerbegünstigte Einrichtung wie ein gemeinnütziger Verein.

Der Freibetrag gilt insgesamt pro Person und Jahr, nicht pro Ehrenamt. Wer mehrere Ehrenämter hat, kann zusammen höchstens 960 € steuerfrei erhalten.

Unterschied zur Übungsleiterpauschale

Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale 2026 im Vergleich
EhrenamtspauschaleÜbungsleiterpauschale
Rechtsgrundlage§ 3 Nr. 26a EStG§ 3 Nr. 26 EStG
Freibetrag pro Jahr960 €3.300 €
Begünstigte Tätigkeitenjede nebenberufliche Tätigkeit für begünstigte Zweckepädagogische, künstlerische und pflegerische Tätigkeiten
Typische BeispieleVorstand, Kassenwart, Platzwart, VereinshelferTrainer, Kursleiter, Chorleiter, Betreuer

Für dieselben Einnahmen kannst du nur eine der beiden Pauschalen nutzen: Die Ehrenamtspauschale ist ausgeschlossen, wenn für die Einnahmen aus der Tätigkeit ganz oder teilweise die Übungsleiterpauschale, die Steuerbefreiung für öffentliche Aufwandsentschädigungen (§ 3 Nr. 12 EStG) oder die für rechtliche Betreuer (§ 3 Nr. 26b EStG) genutzt wird. Für verschiedene Tätigkeiten ist die Kombination möglich – Details im Ratgeber Übungsleiterpauschale.

Beispiel

Claudia ist Kassenwartin im Tennisverein und bekommt dafür 70 € im Monat, also 840 € im Jahr. Das liegt unter 960 € und ist komplett steuer- und beitragsfrei. Bekäme sie 100 € im Monat (1.200 € im Jahr), wären 240 € steuerpflichtig. Zusätzlich gibt sie als Trainerin Kurse für Kinder und erhält dafür 2.400 € im Jahr – die sind über die Übungsleiterpauschale steuerfrei.

Was Vereine beachten müssen

  • Satzung: Vorstandsmitglieder dürfen nach dem Vereinsrecht grundsätzlich nur dann eine Vergütung erhalten, wenn die Satzung das erlaubt. Sonst droht im schlimmsten Fall der Verlust der Gemeinnützigkeit.
  • Nachweis: Lass dir vom Ehrenamtlichen schriftlich bestätigen, dass der Freibetrag nicht schon anderweitig ausgeschöpft wird.
  • Über 960 €: Der übersteigende Teil ist steuerpflichtig und kann zum Beispiel über einen Minijob abgerechnet werden – siehe Minijob.

Auslagenersatz und Spenden

Erstattet der Verein nur tatsächlich entstandene Auslagen gegen Beleg, etwa Fahrtkosten oder Porto, ist das in der Regel kein Einkommen und belastet die Pauschale nicht. Verzichtest du auf eine vereinbarte Vergütung zugunsten des Vereins, kann das unter bestimmten Voraussetzungen als Spende abziehbar sein – siehe Spenden absetzen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale 2026?

960 € im Jahr. Bis Ende 2025 waren es 840 €.

Wer bekommt die Ehrenamtspauschale?

Alle, die nebenberuflich für einen gemeinnützigen Verein, eine Kirche oder eine öffentliche Einrichtung tätig sind und dafür eine Vergütung erhalten – zum Beispiel Vorstände, Kassenwarte, Platzwarte oder Helfer.

Wo trage ich die Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung ein?

Als Arbeitnehmer in der Anlage N bei den steuerfreien Aufwandsentschädigungen, bei selbstständiger Tätigkeit in der Anlage S.

Gilt die Ehrenamtspauschale für die Feuerwehr?

Für Entschädigungen ehrenamtlicher Feuerwehrleute aus öffentlichen Kassen gilt in der Regel die Steuerbefreiung für öffentliche Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 EStG. Dann ist die Ehrenamtspauschale für dieselben Einnahmen ausgeschlossen. Für Tätigkeiten im Feuerwehr-Förderverein kann sie greifen.