Doppelte Haushaltsführung 2026: Zweitwohnung bis 1.000 € im Monat und Heimfahrten absetzen
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Hinweis zu Steuerthemen: Wir sind keine Steuerberater und leisten keine Steuerberatung. Dieser Artikel beruht auf unserer sorgfältigen Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen wie Gesetzestexten und Veröffentlichungen der Finanzverwaltung und gibt unsere Einschätzung wieder. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall: Lass deine persönliche Steuersituation bitte von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein prüfen, bevor du handelst. Mehr dazu.
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn du außerhalb des Ortes deiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhältst und zusätzlich am Arbeitsort wohnst (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dann kannst du die Kosten der Zweitwohnung bis 1.000 € im Monat, eine Familienheimfahrt pro Woche mit 0,38 € je Entfernungskilometer und in den ersten drei Monaten Verpflegungspauschalen als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung ist, dass du dich an den Kosten des Hauptwohnsitzes finanziell beteiligst – ein Zimmer im Elternhaus ohne eigene Beteiligung reicht nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Zweitwohnung im Inland: tatsächliche Kosten bis 1.000 € im Monat.
- Eine Heimfahrt pro Woche: 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung.
- Verpflegungspauschalen nur in den ersten drei Monaten.
- Möbel und Hausrat für die Zweitwohnung zählen nicht zur 1.000-€-Grenze (BFH VI R 18/17).
Die Voraussetzungen
- Beruflicher Anlass: Du wohnst am Arbeitsort, weil du dort arbeitest – etwa nach einem Jobwechsel oder einer Versetzung.
- Eigener Hausstand außerhalb: Du hast am Lebensmittelpunkt eine Wohnung inne – als Eigentümer, Mieter oder Mitbewohner – und beteiligst dich finanziell an den Kosten der Lebensführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG).
- Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte: Das kann eine Mietwohnung, ein WG-Zimmer, eine Eigentumswohnung oder ein Hotel sein.
Ledige können eine doppelte Haushaltsführung ebenso haben wie Verheiratete. Entscheidend ist, wo der Lebensmittelpunkt liegt und dass der Hausstand dort wirklich deiner ist.
Was du absetzen kannst
| Kostenart | Höhe |
|---|---|
| Unterkunft am Arbeitsort (Miete, Nebenkosten, Zweitwohnungsteuer) | tatsächlich, höchstens 1.000 € im Monat |
| Einrichtung und Hausrat der Zweitwohnung | soweit notwendig, zusätzlich zur Grenze |
| Familienheimfahrt | einmal pro Woche, 0,38 € je Entfernungskilometer |
| Verpflegung | 14 € bzw. 28 € pro Tag, nur in den ersten drei Monaten |
| Umzug in die Zweitwohnung und zurück | wie beim beruflichen Umzug |
Zur Einrichtung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Aufwendungen für Möbel und Hausrat nicht zu den auf 1.000 € begrenzten Unterkunftskosten gehören, sondern als sonstige notwendige Mehraufwendungen abziehbar sind (Urteil vom 04.04.2019, VI R 18/17). Die Verpflegungspauschalen richten sich nach den Regeln im Ratgeber Verpflegungsmehraufwand. Für Umzugskosten gilt, was im Ratgeber Umzugskosten absetzen steht.
Wichtig: Familienheimfahrten mit einem Dienstwagen, den dir der Arbeitgeber überlässt, kannst du nicht absetzen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 8 EStG). Und für die Zweitwohnung gibt es keine Homeoffice-Pauschale, soweit du ihre Kosten bereits als Unterkunftskosten abziehst.
Rechenbeispiel
Tobias wohnt mit seiner Partnerin in Bamberg und zahlt die Hälfte der gemeinsamen Miete. Seit 2026 arbeitet er in München (250 km entfernt) und mietet dort ein Apartment für 700 € warm. Er fährt an 45 Wochenenden nach Hause.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Miete Zweitwohnung: 12 × 700 € | 8.400 € |
| Familienheimfahrten: 45 × 250 km × 0,38 € | 4.275 € |
| Zwischensumme ohne Verpflegung und Einrichtung | 12.675 € |
Dazu kommen die Verpflegungspauschalen der ersten drei Monate und notwendige Einrichtungsgegenstände. Für die täglichen Fahrten zwischen Apartment und Büro gilt zusätzlich die normale Pendlerpauschale.
Erstattung durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber dürfen die Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung bis zur Höhe der abziehbaren Werbungskosten steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). Was erstattet wurde, kannst du nicht noch einmal absetzen. Für die steuerfreie Erstattung muss der Arbeitgeber das Vorliegen eines eigenen Hausstands kennen; viele verlangen dafür eine schriftliche Erklärung.
Typische Fehler
- Keine finanzielle Beteiligung am Hauptwohnsitz: Wer bei den Eltern wohnt und nichts zahlt, hat keinen eigenen Hausstand.
- Mehrere Heimfahrten pro Woche: Nur eine pro Woche ist abziehbar.
- Wohnung zu nah am Hauptwohnsitz: Liegt der Hausstand so nah, dass du täglich pendeln könntest, erkennt das Finanzamt oft keinen beruflichen Anlass an.
- Belege fehlen: Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen und Nachweise der Heimfahrten aufbewahren.
Weitere Werbungskosten findest du im Ratgeber Werbungskosten.
Häufige Fragen
Was sind die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung?
Ein eigener Hausstand mit finanzieller Beteiligung außerhalb des Arbeitsorts und eine beruflich veranlasste Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte.
Wie viel bekommt man bei doppelter Haushaltsführung zurück?
Das hängt von deinem Steuersatz ab. Die Kosten senken dein zu versteuerndes Einkommen; bei rund 30 % Grenzsteuersatz bringen 10.000 € Werbungskosten etwa 3.000 € weniger Einkommensteuer.
Wie oft dürfen Familienheimfahrten abgesetzt werden?
Einmal pro Woche, mit 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung.
Ist ein Hotel als Zweitwohnung möglich?
Ja. Auch Hotelkosten sind Unterkunftskosten, ebenfalls bis 1.000 € im Monat.
