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Private Krankenversicherung: Wer wechseln darf, wie die Beiträge berechnet werden und was im Alter droht

Fakten und Zahlen geprüft am

Angestellte dürfen sich nur dann privat krankenversichern, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Versicherungspflichtgrenze übersteigt – 2026 sind das 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss 84.150 €. Beamte, Selbstständige und Studierende können sich ebenfalls privat versichern. Anders als in der gesetzlichen Kasse hängt der PKV-Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand und vom gewählten Tarif. Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen sind nicht beitragsfrei mitversichert, sie brauchen eigene Verträge. Die Beiträge steigen erfahrungsgemäß im Lauf des Lebens und sinken im Ruhestand nicht automatisch. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab 55 Jahren in der Regel ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Verbraucherzentrale spricht deshalb von einer lebenslangen Entscheidung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Angestellte: Wechsel nur über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € im Jahr).
  • Beitrag nach Alter, Gesundheit und Leistungsumfang; Vorerkrankungen führen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen.
  • Arbeitgeberzuschuss 2026 höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung.
  • Ab 55 ist der Weg zurück in die gesetzliche Kasse meist verschlossen.

Wer in die PKV darf

Zugang zur privaten Krankenversicherung (Stand 2026)
PersonengruppeVoraussetzung
AngestellteJahresarbeitsentgelt über 77.400 € (für Personen, die schon am 31.12.2002 privat versichert waren: 69.750 €)
Beamteversicherungsfrei; die Beihilfe des Dienstherrn trägt einen Teil der Kosten, die PKV den Rest
Hauptberuflich Selbstständigenicht versicherungspflichtig, Wahl zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Versicherung (Ausnahme: über die Künstlersozialkasse Versicherte)
StudierendeBefreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn; die Befreiung kann nicht widerrufen werden (§ 8 SGB V)

Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr angepasst; was 2027 gilt und wann du sie überschreitest, steht im Ratgeber Versicherungspflichtgrenze 2027. Für Selbstständige lohnt der Vergleich mit dem Mindestbeitrag in der gesetzlichen Kasse, siehe Krankenversicherung für Selbstständige.

Wie die Beiträge berechnet werden

  • Eintrittsalter und Gesundheit: Je älter und je mehr Vorerkrankungen, desto teurer. Der Versicherer darf Risikozuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen (§ 203 Abs. 1 VVG). Die Gesundheitsfragen musst du vollständig und richtig beantworten.
  • Alterungsrückstellungen: Ein Teil des Beitrags wird für das Alter zurückgelegt. Dazu kommt ein gesetzlicher Zuschlag von 10 % – ab dem Jahr nach dem 21. Geburtstag bis zum Jahr, in dem du 60 wirst –, der im Alter den Beitrag senken soll (§ 149 VAG).
  • Beitragsanpassungen: Steigen die Leistungsausgaben dauerhaft, darf der Versicherer mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders die Beiträge erhöhen (§ 203 Abs. 2 VVG).
  • Selbstbehalt: Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, du zahlst dafür Arztrechnungen bis zur vereinbarten Grenze selbst.

Arbeitgeberzuschuss und Höchstbeiträge 2026

Rechengrößen 2026 (Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat, allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %)
GrößeBetrag im Monat
Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung, höchstens (8,75 % × 5.812,50 €)508,59 €
Höchstbeitrag im Basistarif (17,5 % × 5.812,50 €)1.017,19 €

Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte deines PKV-Beitrags, höchstens aber den Betrag, den er bei gesetzlicher Versicherung zahlen müsste (§ 257 Abs. 2 SGB V). Auch zur privaten Pflegeversicherung gibt es einen Zuschuss (§ 61 SGB XI). Der Basistarif ist ein Tarif mit Leistungen wie in der gesetzlichen Kasse; jeder private Versicherer muss ihn anbieten, und er darf nicht teurer sein als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 152 VAG).

Rückkehr in die gesetzliche Kasse

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kommst du nur, wenn du wieder versicherungspflichtig wirst – etwa weil dein Gehalt unter die Grenze sinkt, du als Selbstständiger eine Anstellung annimmst oder Arbeitslosengeld beziehst. Ab 55 Jahren bleibst du trotzdem versicherungsfrei, wenn du in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert warst und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig warst (§ 6 Abs. 3a SGB V). Laut Verbraucherzentrale ist seit dem 1. Januar 2026 eine Rückkehr über eine Teilrente nicht mehr möglich, ebenso in den meisten Fällen nicht mehr über einen Umweg ins EU-Ausland. Über die Familienversicherung eines gesetzlich versicherten Ehepartners geht es ohne Altersgrenze, wenn dein Einkommen sehr niedrig ist. Wie Rentner versichert sind, erklärt der Ratgeber Krankenversicherung der Rentner.

Beispiel: Sarah, 34, verdient 82.000 € im Jahr und überlegt, in die PKV zu wechseln. In der gesetzlichen Kasse zahlt sie 2026 den Höchstbeitrag, der Arbeitgeber trägt die Hälfte. Angenommen, ein privates Angebot liegt deutlich darunter. Die Verbraucherzentrale verweist aber auf eine Faustformel der Stiftung Warentest von 2019: Wer mit 35 in die PKV eintritt, muss damit rechnen, dass sich der Beitrag bis zum Rentenalter verdreifacht. Sarah plant zudem Kinder – jedes Kind bräuchte einen eigenen Vertrag. Sie lässt sich deshalb unabhängig beraten, bevor sie unterschreibt.

Wenn die Beiträge zu hoch werden

  • Tarifwechsel beim eigenen Versicherer: Du hast das Recht, in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln, und behältst dabei deine Alterungsrückstellungen (§ 204 VVG).
  • Basistarif: In den Basistarif deines Versicherers kannst du unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen wechseln, wenn dein Vertrag nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurde oder du mindestens 55 bist (§ 204 Abs. 1 VVG). Wird jemand durch den Beitrag im Basistarif hilfebedürftig, halbiert sich der Beitrag (§ 152 Abs. 4 VAG).
  • Anbieterwechsel: Meist ungünstig, weil Alterungsrückstellungen ganz oder teilweise verloren gehen und eine neue Gesundheitsprüfung nötig ist.

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen kann ich mich privat versichern?

Als Angestellter, wenn dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt 2026 über 77.400 € liegt. 2027 steigt die Grenze laut Kabinettsbeschluss auf 84.150 €.

Sind Kinder in der PKV mitversichert?

Nein. Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen brauchen eigene, beitragspflichtige Verträge.

Kann ich mit 60 zurück in die gesetzliche Kasse?

Meist nicht. Ab 55 bleibt man versicherungsfrei, wenn man in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert war. Eine Ausnahme ist die Familienversicherung über den Ehepartner bei sehr niedrigem Einkommen.

Zahlt der Arbeitgeber auch bei der PKV etwas dazu?

Ja, die Hälfte des Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € im Monat für die Krankenversicherung, dazu einen Zuschuss zur Pflegeversicherung.