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Haushaltshilfe von der Krankenkasse: Wann du sie bekommst, wie lange und was du zuzahlst

Fakten und Zahlen geprüft am

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Haushaltshilfe, wenn du deinen Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung, einer medizinischen Vorsorge- oder Reha-Maßnahme, einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur oder häuslicher Krankenpflege nicht weiterführen kannst und in deinem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist (§ 38 Abs. 1 SGB V). Auch ohne Klinik gibt es Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, etwa nach einer ambulanten Operation – ohne Kind für längstens vier Wochen, mit Kind unter 12 oder behindertem Kind für längstens 26 Wochen, sofern du keinen Pflegegrad 2 bis 5 hast. Während Schwangerschaft und nach der Entbindung besteht ein eigener Anspruch, unabhängig vom Alter von Kindern (§ 24h SGB V). Voraussetzung ist immer, dass niemand sonst im Haushalt den Haushalt weiterführen kann. Stellt die Kasse keine Kraft, erstattet sie die Kosten einer selbst beschafften Hilfe in angemessener Höhe; für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad zahlt sie keinen Lohn, kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten. Erwachsene zahlen je Tag 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € zu (§§ 38 Abs. 5, 61 SGB V).

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch bei Klinik, Reha, Kur oder häuslicher Krankenpflege, wenn ein Kind unter 12 im Haushalt lebt.
  • Bei schwerer Krankheit ohne Klinik: bis 4 Wochen, mit Kind unter 12 bis 26 Wochen.
  • Schwangerschaft und Geburt: eigener Anspruch nach § 24h SGB V.
  • Zuzahlung 5 bis 10 € pro Tag; Verwandte bis 2. Grad bekommen keinen Lohn, nur Fahrkosten und Verdienstausfall.

Wann du Anspruch hast

Haushaltshilfe nach §§ 24h und 38 SGB V
AnlassVoraussetzungDauer
Krankenhaus, Vorsorge, Reha, Mutter-Kind-Kur, häusliche KrankenpflegeKind unter 12 oder behindertes Kind im Haushaltfür die Dauer der Maßnahme
schwere Krankheit, akute Verschlimmerung, nach ambulanter OPkein Pflegegrad 2 bis 5bis 4 Wochen
wie oben, mit Kind unter 12 oder behindertem Kind–bis 26 Wochen
Schwangerschaft, Entbindungniemand sonst kann den Haushalt führensolange nötig
weitere Fällewenn die Satzung deiner Kasse das vorsiehtlaut Satzung

Die Satzung deiner Krankenkasse kann Haushaltshilfe auch in weiteren Fällen vorsehen und dabei von der Altersgrenze der Kinder und der Höchstdauer abweichen (§ 38 Abs. 2 SGB V). Ein Blick in die Satzung lohnt sich vor dem Antrag.

Beispiel: Sarah ist alleinerziehend mit einer siebenjährigen Tochter und muss für zehn Tage ins Krankenhaus. Ihre Kasse findet keine Haushaltshilfe; Sarah beauftragt eine Nachbarin, die nicht mit ihr verwandt ist. Die Kasse erstattet deren Kosten in angemessener Höhe; Sarah zahlt pro Tag 10 % zu, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Hätte ihre Schwester ausgeholfen, gäbe es keinen Lohn, aber die Kasse könnte Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten.

So beantragst du die Haushaltshilfe

  1. Ärztliche Bescheinigung: Lass dir bestätigen, dass du den Haushalt wegen der Krankheit oder Maßnahme nicht führen kannst und für wie lange.
  2. Antrag bei der Krankenkasse: möglichst vor Beginn, mit Angaben zu Kindern und weiteren Personen im Haushalt.
  3. Kraft klären: Stellt die Kasse jemanden oder beschaffst du selbst eine Hilfe? Kläre Stundensatz und Umfang vorab.
  4. Nachweise sammeln: Stundenzettel und Quittungen bei selbst beschaffter Hilfe; Zuzahlungen zählen zur Belastungsgrenze (Zuzahlungsbefreiung).

Ist dein Kind krank und du musst zu Hause bleiben, ist nicht die Haushaltshilfe, sondern das Kinderkrankengeld zuständig. Willst du dauerhaft eine Haushaltshilfe beschäftigen, lies den Ratgeber Minijob im Privathaushalt.

Häufige Fragen

Wer bekommt eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse?

Gesetzlich Versicherte, die wegen Klinik, Kur, Reha, häuslicher Krankenpflege, schwerer Krankheit, Schwangerschaft oder Entbindung ihren Haushalt nicht führen können, wenn niemand sonst im Haushalt das übernehmen kann – in vielen Fällen nur mit Kind unter 12.

Wie lange zahlt die Krankenkasse die Haushaltshilfe?

Bei schwerer Krankheit ohne Klinikaufenthalt bis zu vier Wochen, mit Kind unter 12 bis zu 26 Wochen. Bei Krankenhaus oder Kur für die Dauer der Maßnahme.

Zahlt die Kasse, wenn die Oma hilft?

Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad – dazu gehören Großeltern – gibt es keinen Lohn. Die Kasse kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten.

Wie viel muss ich zuzahlen?

Ab 18 Jahren je Kalendertag 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €.