Kfz-Versicherung wechseln: Stichtag 30. November, Sonderkündigung und so sparst du
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Eine Kfz-Versicherung kannst du ordentlich zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, mit einer Frist von einem Monat. Bei den meisten Verträgen endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember – die Kündigung muss deshalb spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen. Am 30. November 2026, einem Montag, ist also Stichtag. Entscheidend ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Erhöht der Versicherer den Beitrag, kannst du außerdem innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG) – auch nach dem 30. November.
Das Wichtigste in Kürze
- Ordentliche Kündigung: ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres, meist zum 30. November.
- Beitragserhöhung: Sonderkündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung.
- Nach einem Schaden: Kündigung innerhalb eines Monats nach Abschluss der Schadenregulierung.
- Die Schadenfreiheitsklasse nimmst du zum neuen Versicherer mit.
Wann du kündigen kannst
| Anlass | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres | ein Monat vor Ablauf, bei Ablauf 1. Januar also bis 30. November | Versicherungsbedingungen (AKB), § 11 VVG |
| Beitragserhöhung ohne mehr Leistung | ein Monat nach Zugang der Mitteilung | § 40 VVG |
| Nach einem Schadenfall | ein Monat nach Abschluss der Schadenregulierung | Versicherungsbedingungen |
| Fahrzeugverkauf | Der Vertrag geht auf den Käufer über, der ihn kündigen kann | Versicherungsbedingungen |
Läuft dein Vertrag zu einem anderen Termin ab, gilt dieselbe Monatsfrist: Endet das Versicherungsjahr zum Beispiel am 14. Juni, muss die Kündigung bis 13. Mai eingehen. Den Ablauftermin findest du im Versicherungsschein. Geht die Kündigung zu spät ein, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.
Sonderkündigung bei Beitragserhöhung
Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend verbessert, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG). Der Versicherer muss dich auf das Kündigungsrecht hinweisen. Viele Beitragsrechnungen kommen erst im November oder Dezember – dann ist ein Wechsel auch nach dem Stichtag noch möglich. Achtung: Steigt der Beitrag nur, weil du nach einem eigenen Schaden in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse kommst, berechtigt das in der Regel nicht zur Sonderkündigung. Prüfe im Zweifel die Mitteilung und deine Versicherungsbedingungen.
So läuft der Wechsel ab
- Angebote vergleichen: gleiche Leistungen vergleichen – Deckungssumme in der Haftpflicht, Teil- oder Vollkasko, Selbstbeteiligung, Werkstattbindung, Rabattschutz, Fahrerkreis und jährliche Fahrleistung.
- Neuen Vertrag abschließen: Der neue Versicherer beginnt zum 1. Januar.
- Alten Vertrag kündigen: nachweisbar, etwa per Einschreiben, Fax mit Sendeprotokoll oder E-Mail mit Eingangsbestätigung. Manche neuen Versicherer übernehmen die Kündigung für dich – verlass dich aber nur darauf, wenn sie das ausdrücklich zusagen.
- Keine Zulassungsstelle nötig: Beim Versichererwechsel für dasselbe Auto meldet der neue Versicherer den Wechsel an die Zulassungsbehörde.
Deine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nimmst du mit: Der neue Versicherer fragt den Schadenverlauf beim bisherigen ab. Gib deine SF-Klasse im Antrag korrekt an, sonst kann der Beitrag nachträglich neu berechnet werden.
So sparst du bei der Kfz-Versicherung
- Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung in der Kasko senkt den Beitrag.
- Fahrerkreis: Je kleiner und erfahrener, desto günstiger.
- Fahrleistung: Gib die realistische Kilometerzahl an – zu hohe Angaben kosten Geld, zu niedrige können später zu Nachforderungen führen.
- Jährliche Zahlweise: Viele Versicherer verlangen bei monatlicher Zahlung einen Aufschlag.
- Vollkasko prüfen: Bei älteren Autos mit geringem Restwert kann eine Teilkasko ausreichen.
Neben der Versicherung kostet das Auto Kfz-Steuer – siehe Kfz-Steuer berechnen. Wer ein neues Auto finanziert, sollte Versicherungskosten bei der Rate einplanen: Autokredit. Alle festen Kosten im Blick behältst du mit dem Budgetrechner.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Bei Ablauf zum 1. Januar muss die Kündigung bis 30. November beim Versicherer eingehen. 2026 fällt der 30. November auf einen Montag.
Kann ich die Kfz-Versicherung nach dem 30. November noch wechseln?
Ja, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht hat. Dann kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.
Muss ich beim Versicherungswechsel zur Zulassungsstelle?
Nein. Der neue Versicherer meldet den Wechsel an die Zulassungsbehörde. Nur bei einer Ummeldung, etwa nach einem Autokauf, brauchst du die eVB-Nummer des neuen Versicherers.
Was passiert mit meiner Schadenfreiheitsklasse?
Sie bleibt dir erhalten und wird vom neuen Versicherer übernommen. Er erfragt deinen Schadenverlauf beim bisherigen Versicherer.
