Autokredit: Bankkredit oder Händlerfinanzierung – Widerruf, Sondertilgung und worauf du achten musst
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Für einen Autokredit gibt es zwei Wege: einen Ratenkredit der Bank, mit dem du beim Händler wie ein Barzahler auftrittst, oder die Finanzierung direkt über den Händler beziehungsweise die Herstellerbank. Entscheidend für den Vergleich ist der effektive Jahreszins – und ob du als Barzahler einen Rabatt bekommen hättest. Verbraucherkredite kannst du innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§ 495 BGB); finanziert der Händler den Kauf selbst oder arbeitet er mit der Bank zusammen, erfasst der Widerruf auch den Kaufvertrag (§ 358 BGB). Vorzeitig zurückzahlen darfst du jederzeit; die Vorfälligkeitsentschädigung ist auf 1 % des zurückgezahlten Betrags begrenzt, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit auf 0,5 % (§ 502 BGB).
Das Wichtigste in Kürze
- Vergleiche immer den effektiven Jahreszins und die Gesamtkosten – nicht nur die Monatsrate.
- Eine „0 %-Finanzierung“ lohnt sich nur, wenn der Barpreis nicht deutlich niedriger wäre.
- Widerruf: 14 Tage, bei verbundenen Verträgen auch für den Autokauf.
- Vorzeitige Rückzahlung jederzeit, Vorfälligkeitsentschädigung höchstens 1 %.
Bankkredit oder Händlerfinanzierung
| Ratenkredit der Bank | Händler- oder Herstellerfinanzierung | |
|---|---|---|
| Verhandlungsposition | Barzahler, Rabatt verhandelbar | Rabatt oft geringer, dafür Aktionszinsen |
| Zins | abhängig von Bonität und Laufzeit | teils sehr niedrige Aktionszinsen |
| Sicherheit | oft ohne Fahrzeugbrief | Zulassungsbescheinigung Teil II bleibt meist bei der Bank |
| Schlussrate | selten | häufig als Ballonfinanzierung |
Bei der Ballonfinanzierung zahlst du niedrige Monatsraten und am Ende eine hohe Schlussrate – die Risiken erklärt der Ratgeber Ballonfinanzierung. Wie du Angebote richtig vergleichst, steht unter Effektiver Jahreszins.
Widerruf: Kredit und Kaufvertrag hängen zusammen
Bei einem Verbraucherdarlehen hast du ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 495 BGB). Dienen Kredit und Kaufvertrag gemeinsam der Finanzierung und bilden sie eine wirtschaftliche Einheit – etwa wenn der Händler den Kauf selbst finanziert oder mit der finanzierenden Bank zusammenarbeitet –, sind sie verbundene Verträge. Widerrufst du dann den Kredit, bist du auch nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden (§ 358 BGB). Bei einem unabhängigen Bankkredit bleibt der Kaufvertrag dagegen bestehen.
Vorzeitig zurückzahlen
Du darfst einen Verbraucherkredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen (§ 500 Abs. 2 BGB). Die Bank darf dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, höchstens aber 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit 0,5 % – und nie mehr als die Zinsen, die bis zum regulären Ende angefallen wären (§ 502 Abs. 3 BGB). Wer 10.000 € vorzeitig tilgt, zahlt also höchstens 100 €. Wird die Rückzahlung aus einer im Vertrag vorgeschriebenen Restschuldversicherung geleistet, entfällt die Entschädigung.
Tipps für den Autokredit
- Gesamtkosten rechnen: Rate × Laufzeit plus Anzahlung und Schlussrate, dazu Versicherung, Steuer und Wartung.
- Laufzeit passend wählen: Die Laufzeit sollte nicht länger sein als du das Auto voraussichtlich fährst.
- Zusatzprodukte prüfen: Restschuldversicherungen sind optional und verteuern den Kredit oft deutlich.
- Förderung nutzen: Für neue Elektroautos gibt es 2026 eine staatliche Prämie – siehe E-Auto-Förderung. Plane sie aber erst ein, wenn sie bewilligt ist.
Häufige Fragen
Ist ein Autokredit beim Händler oder bei der Bank günstiger?
Das hängt vom Angebot ab. Vergleiche den effektiven Jahreszins und prüfe, welchen Rabatt du als Barzahler mit einem Bankkredit bekommen würdest.
Kann ich einen Autokredit vorzeitig zurückzahlen?
Ja, jederzeit. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt höchstens 1 % des zurückgezahlten Betrags, bei weniger als einem Jahr Restlaufzeit 0,5 %.
Kann ich einen Autokredit widerrufen?
Ja, innerhalb von 14 Tagen. Bei einer Finanzierung über den Händler erfasst der Widerruf in der Regel auch den Kaufvertrag.
Bekomme ich den Fahrzeugbrief bei einer Finanzierung?
Bei Händler- und Herstellerfinanzierungen behält die Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II meist als Sicherheit, bis der Kredit getilgt ist.

